Einige Hinweise vorweg
Mit dem "Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht" ist die Vorschrift § 23c SGB IV eingefügt worden. Diese besagt:
•Wenn während des Bezugs von Sozialleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld o.ä.) der Arbeitgeber weiter laufende Zahlungen leistet und diese zusammen mit den Sozialleistungen höher sind als das vergleichbare (fiktive) Nettoentgelt, so ist der das Nettoentgelt übersteigende Betrag beitragspflichtig.
•Die Differenz zwischen Nettoentgelt und Sozialleistung wird SV-Freibetrag genannt, Zahlungen in diesem Bereich sind beitragsfrei.
•Seit 2008 gibt es zudem eine Bagatellgrenze von 50,00 €, d.h. Beträge unter 50,00 € sind immer beitragsfrei.
Ein voller Monat mit Krankengeld und Entgelterstazleistung
Ein Mitarbeiter ist über 6 Wochen krank und hätte 1.800,00 € netto erhalten. Von der Krankenkasse erhält er eine Krankengeldzahlung in Höhe von 1.200,00 €. Es ergibt sich ein SV-Freibetrag in Höhe von 600,00 €. Der Arbeitgeber zahlt den VL AG-Beitrag in Höhe von 30,00 € weiter. Die 30,00 € bleiben beitragsfrei, weil sie den SV-Freibetrag nicht überschreiten. Erhält der Mitarbeiter außerdem z.B. einen geldwerten Vorteil für PKW-Nutzung in Höhe von 630,00 €, so muss der 600,00 € übersteigende Teil verbeitragt werden - hier also 60,00 €.
Diese "nicht ganz einfache" Verfahrensweise ist zum Glück nur selten notwendig. Wenn nur kleine Beträge (VL AG-Beitrag, Kontoführungsgebühren) weitergewährt werden, wird der SV-Freibetrag in aller Regel nicht überschritten bzw. es greift die Bagatellgrenze von 50,00 €, die immer beitragsfrei ist.
Bei unter 50,00 € lesen Sie hier bitte nicht mehr weiter.
Bei Zahlungen des Arbeitgebers über 50,00 € muss die Regelung angewendet werden. Die Zuarbeit der Krankenkasse ist Voraussetzung.
So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Schritt:Fordern Sie von der Krankenkasse eine Bescheinigung über die Höhe des Krankengeldes an.
2. Schritt:Tragen Sie die entsprechenden Werte im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 in den Feldern Vergleichsnettoentg. (im Beispiel: 1.800,00 €), Netto-Sozialleistung (1.200,00 €) und Weitergez. AG-Leistg (660.00 €) für den jeweiligen Monat (ggf. per Korrektur) ein.
3. Schritt:Damit das Programm die richtigen Werte bei der elektronischen Entgeltmeldung übermitteln kann, verwenden Sie gesonderte Lohnarten, die jeweils mit AGL anfangen (z.B. "AGL PKW-Nutzung" statt "PKW-Nutzung"). Die Lohnart AGL PKW-Nutzung wird am ehesten in Betracht kommen. Sie kann unter Stammdaten / Lohnarten aktiviert werden. Für weitere AGL-Lohnarten steht dort ein Gerüst bereit, mit dem Sie sich Lohnarten mit eigenen Namen "bauen" können.
Auf dem Verdienstbeleg werden "SV-Freibetrag" (1.800.00 € -1.200.00 € = 600.00 €) und "Weitergez. AG-Leistung" (660.00 €) gedruckt. Die Differenz (60.00 €) wird als KV-, RV-, AV-, PV-pflichtig ausgewiesen. Die SV-Tage werden nicht gemindert. Es erfolgt keine Unterbrechnungsmeldung mit Grund 51.
Berger, Emil VERDIENSTABRECHNUNG 08/2019
Berliner Str. 77 vom 04.09.2019
25421 Pinneberg
SV-Freibetrag § 23c SGB IV 600.00
Weitergez. AG-Leistung 660.00
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR
---------------------------------------------- -------------------------------------------------------
AGL VL AG-Leistung 30.00 PKW-Nutzung -630.00
AGL PKW-Nutzung 630.00 VL Gesamtbetrag -39.88
k Krankengeld 0.00 166.00 0.00
---------------------------------------------- -------------------------------------------------------
Steuerbrutto 660.00 Gesamtbrutto 30.00
Gesetzliche Abzüge -12.25
----------------------------------------
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 17.75
---------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -39.88
St-Tage 30 330 360 ----------------------------------------
SV-Tage 30 330 360 Auszahlung EUR -22.13
Gesamtbrutto 30.00 20640.98 20670.98 ========================================
Steuerbrutto 660.00 20090.98 20740.98
SV-Brutto 660.00 20090.98 20740.98
KV-pflichtig 60.00 20090.98 20140.98
RV-pflichtig 60.00 20090.98 20140.98
AV-pflichtig 60.00 20090.98 20140.98
PV-pflichtig 60.00 20090.98 20140.98
Wenn die weitergezahlte AG-Leistung 650,00 € betragen würde, wäre die Bagatellgrenze nicht überschritten. Das würde bedeuten: SV-Tage 0, keinerlei Beiträge zu KV, RV, AV, PV, Unterbrechungsmeldung Grund 51. Dann würde das Programm auch keine AGL-Lohnarten verlangen.
Ein Teilmonat mit Krankengeld und Entgelterstazleistung
Bei Teilmonaten mit Sozialleistung muss die weitergezahlte AG-Leistung aufgeteilt werden. Der Einfachheit halber wird im Beispiel nur mit PKW-Nutzung in Höhe von 660,00 € gerechnet.
Bei einer Krankengeldzahlung vom 16. bis 31.5. werden 330,00 € als "normale" Lohnart für den Zeitraum bis zum 15. abgerechnet. Die weitergezahlte AG-Leistung bezieht sich nur auf den Zeitraum mit Krankengeld ab dem 16.
Der anteilige SV-Freibetrag beträgt 600,00 €/30 * 15 Tage mit Krankengeld = 300,00 € und wird vom Programm ermittelt. Der beitragspflichtige Betrag ergibt sich aus dem Entgelt der ersten 15 Tage (1.830,00 € = anteiliger Monatslohn 1500,00 € + PKW-Nutzung anteilig) plus dem Betrag der weitergezahlten AG-Leistung, der den anteiligen Freibetrag übersteigt (330,00 € - 300,00 € =30,00 €).
Die SV-Tage werden trotz der Fehlzeit nicht gemindert, da ja SV-Beiträge anfallen.
Berger,Emil VERDIENSTABRECHNUNG 05/2019
Berliner Str. 77 vom 04.09.2019
25451 Pinneberg
SV-Freibetrag Par. 23c SGB IV 600.00
Weitergezahlte AG-Leistung 660.00
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR
---------------------------------------------- ---------------------------------------------------------
Monatslohn 1500.00 PKW-Nutzung -330.00
PKW-Nutzung 330.00 AGL PKW-Nutzung -330.00
AGL PKW-Nutzung 330.00
---------------------------------------------- ---------------------------------------------------------
Steuerbrutto 2160.00 Gesamtbrutto 1500.00
Gesetzliche Abzüge -703.36
----------------------------------------
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 796.64
---------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge 0.00
St-Tage 30 120 150 ----------------------------------------
SV-Tage 30 120 150 Auszahlung EUR 796.64
Gesamtbrutto 1500.00 10106.36 11606.36 ========================================
Steuerbrutto 2160.00 10106.36 12266.36
SV-Brutto 2160.00 10106.36 12266.36
KV-pflichtig 1860.00 10106.36 11966.36
RV-pflichtig 1860.00 10106.36 11966.36
AV-pflichtig 1860.00 10106.36 11966.36
PV-pflichtig 1860.00 10106.36 11966.36