Personengruppe 190

So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn

In der Personengruppe 190 werden Beschäftigte erfasst, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Der Beitragsgruppenschlüssel muss also immer 0000 sein (keine Beiträge zur gesetzlichen KV, RV, AV, PV).

Es gibt nur wenige seltene Fälle, bei denen die Personengruppe 190 verwendet wird.

Übungsleiter, die sv- und steuerfreies Entgelt beziehen werden nicht mit Personengruppe 190, sondern mit der Personengruppe 000 abgerechnet.

 

Fall 1: Beurlaubte Beamte, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungsfrei sind

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind diese Personen als Arbeitnehmer versichert. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt ist das erzielte Bruttoentgelt bis zum Höchstjahresentgelt in der Unfallversicherung (z.B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist.).

Hierbei sind keine Beiträge zur U1/U2-Umlage und zur Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu entrichten. Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 ist daher im Feld Umlagepflicht (0/1/2) der Wert "0" einzutragen. In Mitarbeiterdaten Teil 2 ist im Feld Besonderheiten der Wert "UL- IN-" einzutragen.

 

Fall 2: Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung

Für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika ist es unerheblich, ob diese in der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Es besteht Versicherungsschutz über das Praktikumsunternehmen.

Wird ein Arbeitsentgelt gezahlt, muss der Arbeitgeber auch Beiträge zur U1/U2-Umlage und zur Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber entrichten.Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 und dort im Feld Umlagepflicht (0/1/2) tragen Sie den Wert "1" (U1 und U2) oder "2" (nur U2) ein.

Wird kein Entgelt gezahlt, erfolgt auch keine Lohnabrechnung. Deshalb fallen auch keine Beiträge zu U1/U2- und Insolvenzgeldumlage an. Der Betrieb hat den Studenten trotzdem beim Unfallversicherungsträger (Berufsgen.) zu versichern.

Ausführliche Hinweise zum Thema Student und Praktikum finden Sie > hier.

 

Fall 3: Privat Krankenversicherter in einer geringfügigen Beschäftigung, in der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde und zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt

Dies wäre etwa eine Apothekerin, die als geringfügig Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit zugunsten der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung verzichtet und privat krankenversichert ist.

Hierbei sind Beiträge zur U1/U2-Umlage und zur Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu entrichten. Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 und dort im Feld Umlagepflicht (0/1/2) tragen Sie den Wert "1" (U1 und U2) oder "2" (nur U2) ein. Im Feld Berufsständische Alterv. legen Sie fest, wie die Beiträge ermittelt und abgeführt werden. Ausführliche Hinweise zur berufsständischen Altersvorsorge finden Sie > hier.

 

Fall 4: Werkstudenten in einer Beschäftigung, zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt

Die wäre etwa ein Tierarzt im Zweitstudium, der Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist und als Werkstudent eine Tätigkeit als Tierarzt ausübt.

Hier gelten die gleichen Aussagen wie im Fall 3.