Einige Hinweise vorweg

Ab 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen.

Die Lohnpfändung stellt den Arbeitgeber und damit den Lohnabrechner vor eine nicht unerhebliche Aufgabe: die Berechnung des pfändbaren Betrags.

Dies geschieht seit einigen Jahren einheitlich mit der Nettomethode und birgt ein paar Kniffe. Die unpfändbaren Anteile werden vom gesamten Bruttolohn abgezogen. Daraus werden fiktive Steuer- und SV-Abgaben berechnet und so der pfändbare Nettolohn ermittelt. Mit diesem und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen kann in den Pfändungstabellen der pfändbare Betrag ermittelt werden.

Die Ermittlung des maximalen pfändbaren Nettolohns kann im Programm erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Sachpfändungen handelt und nicht um Unterhaltspfändungen.

Da sich die Pfändungsfreigrenzen an der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen orientieren, sollte sich der Arbeitgeber diese Verpflichtungen bei jeder Pfändung jeweils schriftlich vom Arbeitnehmer bestätigen lassen. Sobald sich an der Situation etwas ändert, muss Ihnen der Arbeitnehmer dies selbständig in schriftlicher Form abzugeben.

Wie Sie die Pfändung in Quick-Lohn handhaben

So erfassen Sie die Pfändung:

1. Schritt:Gehen Sie dafür über das StartmenüStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten. Rufen Sie den entsprechenden Mitarbeiter auf und hinterlegen Sie im Teil 2  die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Im Teil Bankverb. 1 hinterlegen Sie die Bankverbindung des Gläubigers.

2. Schritt:Wechseln Sie nun in der Stammdatenverwaltung zum Menüpunkt Lohnarten. Prüfen Sie bei allen Lohnarten das Feld Pfändbarkeit. Die meisten Lohnarten sind bereits vorgegeben. Dennoch prüfen Sie diese Vorbelegung bitte. Einige wenige Lohnarten haben möglicherweise noch keine Angaben zur Pfändbarkeit hinterlegt. Tragen Sie bei diesen Lohnarten einen entsprechenden Wert ein. Nutzen Sie die Übersicht der gebräuchlichsten Lohnarten und deren Pfändbarkeit > Pfändbare Lohnarten

3. Schritt:Im Anschluss wechseln Sie zum Menü LohnabrechnungLohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus. Gehen Sie in der Erfassung der Lohnarten auf F5 - weitere Lohnarten und wählen Sie die "Pfändung" aus. Mittels des Button F8-Berechnung, wird Ihnen nun der maximale pfändbare Nettolohn angezeigt. Erfassen Sie den Betrag in der Lohnart Pfändung als negativen Wert.

4. Schritt:Unter Überweisen wählen Sie den Punkt Pfändung lt. Abrechnung oder Alle Überweisungen zum Monatsende (> Ausführlich Überweisen / Zahlungsliste).

Für jede weitere Pfändung legen Sie eine Lohnart z.B. Pfändung 2 an - mit der gleichen Schlüsselung wie Pfändung. Beachten Sie dabei die Hinweise zum > Anlegen einer neuen Lohnart.

Die Bankverbindung können Sie im frei verfügbaren Bereich 50000 + Personalnr. oder 60000 + Personalnr. anlegen. Das Überweisen selber muss für jede solche Überweisung ab der 2. Pfändung einzeln ausgelöst werden. Wählen Sie dazu in Überweisen den ersten Menüpunkt Überweisung ändern/erzeugen. Geben Sie hier die entsprechende Überweisungsnummer ein (z.B. 50100) und speichern die Überweisung mit der F6-Taste.

 

Fachliche Details

Über Lohnpfändung gibt es ganze Bücher und Seminare und es ist ein umfassendes Thema mit einigen gesetzlichen Fallstricken. Dennoch möchten wir Ihnen, aus Sicht des Lohnabrechners, hier in aller Kürze die Lohnpfändung erläutern.

hmtoggle_plus1Erläuterungen zur Pfändung

Der schwierigste Teil besteht in der Ermittlung des pfändbaren Nettolohns.