Pflegezeit

Kurzzeitpflege (Kurzzeitige Arbeitsverhinderung)

Beschäftigte haben das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Diese Tage werden wie > unbezahlter Urlaub mit Fehlzeit 2.1 abgerechnet. Es sind keine Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich.

 

Pflegezeit (Langzeitpflege)

Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.

Die Freistellung darf max. ein halbes Jahr dauern, der Beschäftigte hat danach Anspruch auf Wiedereinstellung.

Folgende Fälle der Freistellung sind möglich:

 

1. Der Beschäftigte reduziert seine Arbeitszeit, bleibt aber sv-pflichtig beschäftigt (Verdienst über 538,00 € monatlich).

In diesem Fall werden lediglich die Abrechnungsdaten angepasst (z.B. Gehalt), es entsteht keine Fehlzeit. Bitte tragen Sie auch die geminderte wöchentliche Arbeitszeit in den Mitarbeiterdaten ein. Denken Sie daran, nach Ende der Pflegezeit wieder die vorherige Wochenarbeitszeit einzutragen.

 

2. Komplette Freistellung zur Pflege ohne Verdienst.

Hierzu gibt es die neue Fehlzeit 7.1, diese beginnt mit dem ersten Tag der Freistellung. Zu diesem Tag erzeugt das Programm eine Abmeldung mit Grund 30. Nimmt der Beschäftigte die Arbeit wieder auf, schließen Sie die Fehlzeit 7.1 ab, es wird eine Anmeldung mit Grund 10 erzeugt.

Wenn Sie über Kalendarium abrechnen, erfassen Sie alle Tage (auch die Wochenenden) mit der festen Lohnart Pflegezeit, Standardkalendariumszeichen t (Taste Strg zusammen mit t). Aktivieren Sie dazu die Lohnart. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

Trotz der Abmeldung Grund 30 (bedeutet eigentlich Ende der Beschäftigung) bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

 

3. Der Beschäftigte arbeitet geringfügig weiter (Verdienst maximal 538,00 € monatlich).

Verfahren Sie genau wie unter 2. beschrieben. Zusätzlich legen Sie den Mitarbeiter unter einer neuen Personalnummer mit den Merkmalen der geringfügigen Beschäftigung an. Nutzen Sie dazu die F8-Taste Neue Personal-Nr. in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 1.