Einige Hinweise vorweg
Wenn es sich hierbei um unentgeltliche Probearbeitstage handelt, ist der Praktikant nicht im Lohnprogramm zu erfassen.
Sollten Sie sich dennoch entscheiden, Ihrem Praktikanten ein Entgelt zu zahlen, dann verfahren Sie bitte wie in der Beschreibung zur > Kurzfristigen Beschäftigung.
Handhabung in Quick-Lohn
•Bei einem (unentgeltlichen) Probe- oder Schnupperpraktikum geben Betriebe mit Sofortmeldepflicht immer eine Sofortmeldung ab. Dafür gehen Sie im Programm über das Startfenster → Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Sofortmeldungen → Sofortmeldung erzeugen und senden.
•Sollte im Anschluss ein reguläres Arbeitsverhältnis zustande kommen, wird vom Programm eine neue Sofortmeldung mit dem Datum des Beschäftigungsbeginns erzeugt.
•Wenn nach einem (unentgeltlichen) Probe- oder Schnupperpraktikum kein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis zustande kommt, storniert Quick-Lohn die Sofortmeldung automatisch.