Einige Hinweise vorweg
Der eventuell zukünftige Mitarbeiter ist nicht im Lohnprogramm zu erfassen, wenn keinerlei Entgelt gezahlt wird.
Praktikanten ohne Entgelt, die mit der Personengruppe 105 abgerechnet werden dürfen, können nur Studenten sein, die ein vorgeschriebenes, vor- oder nachgelagertes Pflichtpraktikum einer Hochschule absolvieren. Alle anderen Praktikanten werden wie reguläre Arbeitnehmer oder Minijobber abgerechnet
Branchen mit Sofortmeldepflicht
In den Branchen mit Sofortmeldepflicht ist eine Sofortmeldung abzugeben, sofern "im Rahmen des Schnupperpraktikums eine tatsächliche Arbeitsleistung zu erbringen ist". Der Arbeitgeber ist damit abgesichert, falls der Zoll eine Kontrolle durchführt.
Die Rentenversicherung schreibt dazu: Eine Sofortmeldung ist abzugeben, wenn die Kriterien eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (eine Entgeltzahlung ist für die Beurteilung der Frage zur Abgabepflicht einer Sofortmeldung unbedeutend). Dies gilt im Übrigen auch für in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sowie sogenannte „Zwischenpraktika“.
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Bei sogenannten "Einfühlungsverhältnissen" wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen. Soweit dabei keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, ist keine Sofortmeldung abzugeben.
Handhabung in Quick-Lohn
•Für (unentgeltlichen) Probe- oder Schnupperarbeitsverhältnisse geben Sie immer eine Sofortmeldung ab. Dafür gehen Sie im Programm über das Startfenster → Lohnabrechnung → SV-Meldungen, Sofortmeldungen, Lohnsteuerbescheinigung → Sofortmeldung erzeugen und senden.
•Wenn nach einem (unentgeltlichen) Probe- oder Schnupperarbeitsverhältnis kein normales Arbeitsverhältnis zustande kommt, ist die Sofortmeldung zu stornieren. Die Stornierung der abgegebenen Sofortmeldung geschieht von Seitens des Programms automatisch.
•Wenn im Anschluss ein reguläres Arbeitsverhältnis zustande kommt. Die neue Sofortmeldung wird dann mit Datum des Beschäftigungsbeginns neu erzeugt.
Quellen: Details
Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 25./26.02.2009 Pflichtenheft zur Systemuntersuchung - Anlage 36 |