1. Ein Betrieb wird geschlossen und damit die Lohnbuchhaltung beendet
1. Schritt:Verfahren Sie für alle Mitarbeiter so, wie in > wenn ein Mitarbeiter ausscheidet beschrieben wird. 2. Schritt:Wählen Sie Stammdatenverwaltung → Firmendaten und dort bei Aktuell keine Mitarbeiter, weil und dort Betriebsschließung. Quick-Lohn erzeugt damit beim Monatsabschluss alle notwendigen Meldungen für die Betriebsschließung (SV-Abmeldungen, ELStAM-Abmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldung, UV-Jahresmeldungen, Lohnnachweis-Digital). 3. Schritt:Führen Sie wie gewohnt die Lohnerfassung und den Monatsabschluss durch. 4. Schritt:Gehen Sie zum Menüpunkt Lohnabrechnung → Meldecenter. Wählen Sie dort Meldungen prüfen und senden. Versenden Sie die versandbereiten Meldungen mit Enter-Senden. Quick-Lohn erzeugt alle notwendigen Abmeldungen und Bescheinigungen. 5. Schritt:Drucken Sie über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung im Startfenster die Listen wie sonst auch am Jahresende: Lohnkonto, Lohnjournale (Jahres- und Monatslisten), Beitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste/Lohnnachweis Digital). 6. Schritt:Fertigen Sie unter dem Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → DLS-Prüfdateien erstellen eine DLS-Datei für eine spätere Lohnsteuerprüfung an und heben Sie diese zusammen mit der Datensicherung auf. 7. Schritt:Fertigen Sie über den Menüpunkt > Datensicherung im Startfenster eine letzte Datensicherung an und verwahren Sie diese gut. Mit dieser Datensicherung können wir Sie bei der > elektronischen Betriebsprüfung (euBP) auch noch jederzeit nach der Quick-Lohn-Nutzung unterstützen.
Wenn Sie mit Schätzung arbeiten und noch Differenzen gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen sind, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierungen der entsprechenden Beitragsnachweise aus der Schätzung. Gleichzeitig werden die neuen Beitragsnachweise mit den Beiträgen laut der Abrechnung zum Monatsende erzeugt und als versandbereite Meldung in das Meldecenter gepackt.
Sonderfall: Es wurde vergessen, alle Mitarbeiter im Vormonat ausscheiden zu lassen.
|
2. Es wird ein anderes Lohnprogramm eingesetzt bzw. die Lohnbuchhaltung einem Steuerberater oder Lohnbüro übergeben.
1. Schritt:Verfahren Sie für alle Mitarbeiter so, wie in > wenn ein Mitarbeiter ausscheidet beschrieben wird. Zusätzlich muss bei jedem Mitarbeiter in Mitarbeiterdaten 2 im Feld Besonderheiten "G36" eingetragen werden. Dadurch wird eine Abmeldung zur Sozialversicherung wegen Systemwechsel mit Grund 36 erzeugt. Mit dem neuen Programm erfolgen Anmeldungen wegen Systemwechsel mit Grund 13. Diese Regelung gilt auch, wenn der Wechsel zum 1. Januar erfolgt. Das Austrittsdatum im Quick-Lohn wäre dann der 31.12. des Vorjahres. 2. Schritt:Wählen Sie Stammdatenverwaltung → Firmendaten und dort bei Aktuell keine Mitarbeiter, weil und dort Systemwechsel. Quick-Lohn erzeugt dann alle notwendigen Meldungen für den Systemwechsel (SV-Abmeldungen, ELStAM-Abmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldung, Lohnnachweis Digital). Manche Lohnprogramme (insbesondere DATEV) erstellen immer eine LStB für das gesamte Jahr. Dazu müssen die Bearbeiter die Beträge des Vorabrechners händisch erfassen. Wenn also der neue Abrechner dies so macht, sollte das Senden der LStB durch Quick-Lohn unterdrückt werden durch Aktivieren von "Lohnsteuerbescheinigungen bei Systemwechsel unterdrücken." 3. Schritt:Führen Sie wie gewohnt die Lohnerfassung und den Monatsabschluss durch. 4. Schritt:Gehen Sie zum Menüpunkt Meldecenter. Wählen Sie dort Meldungen prüfen und senden. Versenden Sie die versandbereiten Meldungen mit Enter-Senden. 5. Schritt:Drucken Sie über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung im Startfenster die Listen wie sonst auch am Jahresende: Lohnkonto, Lohnjournale (Jahres- und Monatslisten), Berufsgenossenschaftsjahresliste. 6. Schritt:Fertigen Sie unter dem Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → DLS-Prüfdateien erstellen eine DLS-Datei für eine spätere Lohnsteuerprüfung an und heben Sie diese zusammen mit der Datensicherung auf. 7. Schritt:Fertigen Sie über den Menüpunkt > Datensicherung im Startfenster eine letzte Datensicherung an und verwahren Sie diese gut. Mit dieser Datensicherung können wir Sie bei der > elektronischen Betriebsprüfung (euBP) auch noch jederzeit nach der Quick-Lohn-Nutzung unterstützen. Wenn Sie mit Schätzung arbeiten und noch Differenzen gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen sind, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierungen der entsprechenden Beitragsnachweise aus der Schätzung. Gleichzeitig werden die neuen Beitragsnachweise mit den Beiträgen laut Abrechnung zum Monatsende erzeugt und als versandbereite Meldung im Meldecenter bereitgestellt. Im neuen Lohnprogramm entfällt somit das Vortragen von Differenzen aus dem Vormonat.
Sonderfall: Es wurde vergessen, alle Mitarbeiter ausscheiden zu lassen bzw. die Mitteilung erfolgte zu spät.
Sonderfall: Die Übergabe an einen Steuerberater oder anderes Programm soll rückgängig gemacht werden.
|