Einige Hinweise vorweg
•Seit dem 01.01.2025 ist jeder Lohnabrechner bei einer Betriebsschließung oder bei einem Wechsel des Abrechnungsprogramms (Systemwechsel) verpflichtet, die euBP-Meldung ohne Aufforderung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Dort werden die Daten bis zum Ende einer nächsten Betriebsprüfung gespeichert.
•Im Rahmen einer Betriebsschließung bzw. eines Wechsels der Abrechnungssoftware wird in Quick-Lohn nach dem Senden der Meldungen zum Monatsende der Vorgang zur Übermittlung der euBP-Daten automatisch gestartet. Dies sollten Sie nutzen, um die euBP-Meldung zu übermitteln. Sie können an dieser Stelle auch abbrechen, wenn Sie gerade nicht übermitteln wollen, und das Senden der euBP-Meldung später durchführen. Es werden längstens fünf Jahre rückwirkend nach dem Jahr des Systemwechsels gemeldet.
Fall 1: Ein Betrieb wird geschlossen und damit die Lohnbuchhaltung beendet (Betriebsschließung)
1. Schritt:Verfahren Sie für alle Mitarbeiter so, wie in > wenn ein Mitarbeiter ausscheidet beschrieben. 2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten und dort bei Aktuell keine Mitarbeiter, weil "Betriebsschließung". Quick-Lohn erzeugt damit beim Monatsabschluss alle notwendigen Meldungen und Bescheinigungen für die Betriebsschließung (SV-Abmeldungen, ELStAM-Abmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldung, UV-Jahresmeldungen, Lohnnachweis-Digital). 3. Schritt:Führen Sie wie gewohnt die Lohnerfassung und den Monatsabschluss durch. 4. Schritt:Gehen Sie zum Menüpunkt Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden. Versenden Sie die versandbereiten Meldungen mit Enter - Senden. 5. Schritt:Im Anschluss startet das Programm die Erstellung der euBP-Meldung für spätere Betriebsprüfungen. Führen Sie diesen Vorgang aus und versenden Sie die Daten. Die Rentenversicherung kann bei Bedarf darauf zugreifen. Sollten Sie den Vorgang versehentlich abgebrochen haben, starten Sie diesen manuell über das Menü Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → euBP-Meldung erstellen. > Details 6. Schritt:Drucken Sie über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung die Listen wie sonst auch am Jahresende: Lohnkonto, Lohnjournale (Jahres- und Monatslisten), Beitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste/Lohnnachweis Digital). 7. Schritt:Erstellen Sie unter dem Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → DLS-Prüfdateien erstellen eine DLS-Datei für eine spätere Lohnsteuerprüfung und verwahren Sie diese gut. 8. Schritt:Fertigen Sie über den Menüpunkt Datensicherung → Daten sichern eine letzte > Datensicherung an und verwahren Sie diese gut.
Wenn Sie mit einer Schätzung der SV-Beiträge arbeiten und noch Differenzen gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen sind, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierungen der entsprechenden Beitragsnachweise aus der Schätzung. Gleichzeitig werden die neuen Beitragsnachweise mit den Beiträgen laut aktueller Abrechnung zum Monatsende erzeugt und als versandbereite Meldung im Meldecenter bereitgestellt.
Sonderfall: Es wurde vergessen, alle Mitarbeiter im Vormonat ausscheiden zu lassen
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Fall 2: Es wird ein anderes Lohnprogramm eingesetzt bzw. die Lohnbuchhaltung wird einem Steuerberater oder Lohnbüro übergeben (Systemwechsel)
1. Schritt:Verfahren Sie für alle Mitarbeiter so, wie in > wenn ein Mitarbeiter ausscheidet beschrieben. Zusätzlich muss bei jedem Mitarbeiter unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten das Kürzel "G36" eingetragen werden. Damit wird eine Abmeldung zur Sozialversicherung wegen Systemwechsel mit Grund "36" erzeugt. Mit dem neuen Programm erfolgen Anmeldungen wegen Systemwechsel mit Grund "13". Diese Regelung gilt auch, wenn der Wechsel zum 01.01. erfolgt. Das Austrittsdatum in Quick-Lohn ist dann der 31.12. des Vorjahres. 2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten und dort bei Aktuell keine Mitarbeiter, weil "Systemwechsel". Quick-Lohn erzeugt dann alle notwendigen Meldungen und Bescheinigungen für den Systemwechsel (SV-Abmeldungen, ELStAM-Abmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldung, UV-Jahresmeldungen, Lohnnachweis Digital). 3. Schritt:Führen Sie wie gewohnt die Lohnerfassung und den Monatsabschluss durch. 4. Schritt:Gehen Sie zum Menüpunkt Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden. Versenden Sie die versandbereiten Meldungen mit Enter - Senden. 5. Schritt:Im Anschluss startet das Programm die Erstellung der euBP-Meldung für spätere Betriebsprüfungen. Führen Sie diesen Vorgang aus und versenden Sie die Daten. Die Rentenversicherung kann bei Bedarf darauf zugreifen. Sollten Sie den Vorgang versehentlich abgebrochen haben, starten Sie diesen manuell über das Menü Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → euBP-Meldung erstellen. > Details 6. Schritt:Drucken Sie über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung die Listen wie sonst auch am Jahresende: Lohnkonto, Lohnjournale (Jahres- und Monatslisten), Beitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste/Lohnnachweis Digital). 7. Schritt:Erstellen Sie unter dem Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → DLS-Prüfdateien erstellen eine DLS-Datei für eine spätere Lohnsteuerprüfung und verwahren Sie diese gut. 8. Schritt:Fertigen Sie über den Menüpunkt Datensicherung → Daten sichern eine letzte > Datensicherung an und verwahren Sie diese gut.
Wenn Sie mit einer Schätzung der SV-Beiträge arbeiten und noch Differenzen gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen sind, erzeugt Quick-Lohn automatisch die Stornierungen der entsprechenden Beitragsnachweise aus der Schätzung. Gleichzeitig werden die neuen Beitragsnachweise mit den Beiträgen laut aktueller Abrechnung zum Monatsende erzeugt und als versandbereite Meldung im Meldecenter bereitgestellt. Im neuen Lohnprogramm entfällt somit das Vortragen von Differenzen aus dem Vormonat.
Sonderfall 2a: Es wurde vergessen, alle Mitarbeiter im Vormonat ausscheiden zu lassen bzw. die Mitteilung erfolgte zu spät
Sonderfall 2b: Die Übergabe an einen Steuerberater oder an ein anderes Programm soll rückgängig gemacht werden.
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