Altersgrenze ist erreicht, aber ohne Rentenbezug

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Gemeint sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem keine Rente beziehen wollen oder können. Diese Arbeitnehmer arbeiten stattdessen versicherungspflichtig weiter, sind nun aber von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Diese Regelung wurde mit dem Flexirentengesetzt auf den Zeitraum vom 01. Januar 2017 - 31.12.2021 beschränkt. Ab 2022 führt dann nur der Arbeitgeber seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung ab.

Im Folgemonat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze passen Sie in den Mitarbeiterdaten nur die Beitragsgruppe an.

1. Schritt:Unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Tragen Sie im Feld Beitragsgruppenschlüssel den Wert "1101" (Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2021) ein.
Achtung: Betriebe in Sachsen tragen als letzte Ziffer die 3 ein, Grund ist die abweichende Aufteilung des PV-Beitrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ab dem 01.01.2022 ist der Beitragsgruppenschlüssel "1121" zu verwenden.