Altersgrenze ist erreicht, aber Rentner ohne Rentenbezug

achtung Bitte beachten Sie: > Für geringfügig beschäftigte Rentner (Minijob) klicken Sie hier.

 

Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Eine Rente erhält man nur auf Antrag.

Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem keine Rente beziehen wollen oder können, arbeiten versicherungspflichtig weiter, sind nun aber von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Der Arbeitgeber führt weiterhin seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung ab.

Im Folgemonat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze passen Sie in den Mitarbeiterdaten den Beitragsgruppenschlüssel an. Die Personengruppe "101" ist weiterhin gültig.

1. Schritt:Unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Im Menü Mitarbeiterdaten Teil 1 tragen Sie im Feld Beitragsgruppenschl. den Wert "1121" ein.
Achtung: Betriebe in Sachsen tragen den Schlüssel "1123" ein, Grund ist die abweichende Aufteilung des PV-Beitrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(Für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 war der Beitragsgruppenschlüssel "1101" bzw. "1103" zu verwenden.)