Sachbezüge Arbeitnehmer (weitere)

Einige Hinweise vorweg

Sachbezüge sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer anstelle von Geld erhält. Das können z. B. eine mietfreie Wohnung, Mahlzeiten, ein PKW, ein Fahrrad oder auch Waren- und Dienstleistungen sein. Dabei wird angenommen, dass diese Dinge dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil verschaffen, wie etwa die private Nutzung eines Firmen-PKWs.

Laut Einkommensteuergesetz sind sämtliche Güter, die einem Arbeitnehmer in Geld oder Geldwert im Rahmen seiner Tätigkeit zufließen, als Einkommen zu werten. Sämtliche Einnahmen, egal ob Sach- oder Geldbezüge, sind steuerpflichtig. Einige wenige Zuwendungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei zukommen lassen.

Sprechen Sie sich zu diesem Thema unbedingt auch mit Ihrem Steuerberater ab.

achtungSachbezüge gelten nicht für Dienstreisen/Reisekostenerstattungen.
Lesen Sie dazu die ausführlichen Erläuterungen zum Thema > Verpflegungsmehraufwendungen

Die wichtigsten steuerfreien Sachbezüge

Sachbezüge sind steuerfrei, wenn die Leistungen freiwillig und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Sachbezüge an Arbeitnehmer, welche die monatliche Freigrenze nicht übersteigen, sind immer steuerfrei.

Sachbezug Freigrenze

Jahr

50,00 €

ab 2022

44,00 €

bis 2021

 

Arten der steuerfreien Sachbezüge

Betriebliche Krankenversicherung

Die ausführliche Beschreibung finden Sie unter: > bKV
 

Kindergartenzuschuss

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Sachbezug / Geschenke bis 60,00 € an Mitarbeiter

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Gesundheitsfördernde Maßnahmen

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Jobticket

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Warengutscheine, Tankgutscheine

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Werkzeuggeld

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Die wichtigsten steuerpflichtigen Sachbezüge

 

Sozialversicherungspflicht trotz Pauschalversteuerung?
 

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Arten der steuerpflichtigen Sachbezüge

Mahlzeitengestellung

Die ausführliche Beschreibung finden Sie unter > Mahlzeitengestellung
 

Fahrrad- und E-Bike-Nutzung

Die ausführliche Beschreibung finden Sie unter > Firmenfahrrad / E-Bike
 

PKW-Nutzung (Firmenfahrzeug)

Die ausführliche Beschreibung finden Sie unter > Firmenfahrzeug
 

Fahrten mit dem eigenen PKW - Fahrgeld (Pauschalversteuerung 15 %)

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Erholungsbeihilfe (Pauschalversteuerung 25 %)

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Telefon-, Computer- oder Internetkosten (Pauschalversteuerung 25%)

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Sachzuwendungen über 50,00 € an einen Arbeitnehmer (Pauschalversteuerung 30%)

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Betriebsfeier

Die ausführliche Beschreibung finden Sie unter > Betriebsfeier