Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

 

Bei einer steuerfreien unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber muss auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe F angegeben werden. Um dies zu erreichen, tragen Sie in Mitarbeiterdaten 2 im Feld Besonderheiten GBF ein (siehe auch F1-Hilfe dort).