Bei einer steuerfreien unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber muss auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe "F" angegeben werden. Um dies zu erreichen, tragen Sie im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten die Buchstaben "GBF" ein (nutzen Sie ggf. den Button F1 - Hilfe dort).