Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

 

Bei einer steuerfreien unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber muss auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe "F" angegeben werden. Um dies zu erreichen, tragen Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten die Buchstaben "GBF" ein (nutzen Sie ggf. den Button F1 - Hilfe dort).