Schätzung der SV-Beiträge beeinflussen

Einige Hinweise vorweg

Quick-Lohn ermöglicht es Ihnen, die im aktuellen Monat zu entrichtenden Beiträge zur Sozialversicherung (SV) zu schätzen. In manchen Fällen - etwa bei Aus- oder Eintritten von Mitarbeitern - kann die Schätzung recht ungenau sein, wenn Sie sie den tatsächlichen Bruttolohnsummen nicht anpassen. Solche Schätzdifferenzen werden mit der tatsächlichen Abrechnung am Monatsende ermittelt und im Folgemonat durch Quick-Lohn automatisch berücksichtigt und mit gemeldet.

Wenn Sie solche Differenzen lieber vorher minimieren möchten, haben Sie in Quick-Lohn die unten stehenden Möglichkeiten.

achtungBeachten Sie dabei: Die Abrechnung bleibt immer korrekt - egal ob Sie eingreifen oder nicht. Auch wenn Sie die Schätzung nicht beeinflussen, entstehen keine Fehler. Quick-Lohn verrechnet entstandene Differenzen zwischen Schätzung und Endabrechnung automatisch im Rahmen der Schätzung im Folgemonat.

 

Beispielfälle

Fall 1: Ein Mitarbeiter tritt ein

Ziel: Die Schätzung für den aktuellen Monat soll bereits die Beiträge für den neuen Mitarbeiter enthalten, obwohl für diesen Mitarbeiter kein Wert aus dem Vormonat vorliegt.

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Fall 2: Ein Mitarbeiter scheidet mitten im aktuellen Monat aus (z. B. zum 15. des Monats)

Ziel: Die Schätzung für den aktuellen Monat soll die Beiträge für den ausscheidenden Mitarbeiter nur noch anteilig enthalten.

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Fall 3: Ein Mitarbeiter wechselt die Krankenkasse (KK)

Ziel: Die Beträge sollen bereits an die neue KK gesendet werden und nicht mehr an die alte KK.

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Fall 4: Änderungen der Bruttolöhne wegen Erkrankung über 6 Wochen, Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder anderen Fehlzeiten bzw. wegen hoher Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)

Ziel: Möglichst genaue Anpassung der Schätzung gemäß der Änderungen.

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Fall 5: Sie führen die erste Lohnabrechnung mit Quick-Lohn durch

Ziel: Die SV-Beiträge für den aktuellen Abrechnungsmonat sollen erstmals geschätzt und noch ausstehende Differenzen aus dem Vormonat berücksichtigt und verrechnet werden.

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Fall 6: Erster Monat nach einer Betriebsumwandlung

Ziel: Die SV-Beiträge für den aktuellen Abrechnungsmonat sollen erstmals geschätzt werden, ausstehende Differenzen sind nicht vorhanden (da es sich um einen neuen Betrieb handelt).

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Fall 7: Der gesamte Betrieb wird geschlossen

Ziel: Auch wenn jetzt keine Lohnabrechnungen mehr durchgeführt werden, sind im Folgemonat noch die Differenzen zwischen geschätzten und tatsächlichen SV-Beiträgen zu melden. Sind die Differenzen negativ, bekommt der Betrieb sogar noch Geld von der jeweiligen Krankenkasse zurück. Anderenfalls muss der Rest nachgezahlt werden.

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