Einige Hinweise vorweg
Aus dem Vorwort des Merkblattes 8d der Bundesagentur für Arbeit
Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) hat zum Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsmangel oder bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Winterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.
Die Saison-Kug-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert und hat sich als eine attraktive und moderne Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bewährt. Saison-Kug wird ausschließlich in der Winterzeit (Schlechtwetterzeit) und bereits ab der ersten Ausfallstunde (nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben) geleistet. Damit kann sowohl ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen als auch ein saisonal bedingter Auftragsmangel ausgeglichen werden. Die Periode wird jedes Jahr durch die Agentur für Arbeit veröffentlicht und beginnt 01.12 -31.03.
Im Übrigen gelten beim Saison-Kug die sonstigen Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld.
Entsprechende Merkblätter finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
Finanzierung
Zur Verhinderung von Kündigungen wegen schlechter Witterung und Auftragsmangel in der Winterzeit führen alle Betriebe eine Winterbauumlage, 1,9 % berechnet aus dem Bruttolohn der teilnehmenden Mitarbeiter, an die jeweilige Sozialkasse ab. Diese leitet das Geld an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Aus diesen Beiträgen werden die saisonbedingten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in der Winterzeit finanziert.
Der Arbeitgeber trägt die gesamte Winterbauumlage von 1,9 %.
Die Werte sind in Baubeitragsdaten im Feld % Winterbauumlage bereits programmseitig hinterlegt.
Saison-Kug
Wie im Bauhauptgewerbe gilt für die Gerüstbauer die reguläre Schlechtwetterregelung. Sie rechnen die Ausfallstunden mit der Lohnart „Saison-KU-Geld", Kalendariumszeichen „W" ab, falls keine Stunden vom Stundenkonto eingebracht werden. Der Sozialversicherungsaufwand wird den Arbeitgebern erstattet. Dieser berechnet sich aus einem "fiktiven" Arbeitsentgelt der Ausfallstunden. Im Programm wird die neue Regelung berücksichtigt. Mit dem Antrag auf Saison-Kug enthält automatisch die erstattungsfähigen SV-Beiträge.
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Bei mehr als 150 Stunden Ausfall rechnen Sie folgende Ausfallstunden mit der Lohnart „Saison-KU-Geld", Kalendariumszeichen „W" ab, falls keine Stunden vom Stundenkonto eingebracht werden. Saison-Kug (Saison-Kurzarbeitergeld) erhalten die Arbeitnehmer zum Ausgleich saisonbedingter Arbeitsausfälle (witterungsbedingt oder wegen Auftragsmangel) nur in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März. In Betrieben des Gerüstbaus beginnt die Winterperiode am 01. November und endet am 31. März. Überbrückungsgeld im Soll-/Istentgelt ist nicht mit dem auf dem Verdienstbeleg gedruckten Betrag, sondern als Produkt aus Überbrückungsgeldstunden * Kug-Sollentgelt enthalten. Dem Gerüstbau-Arbeitgeber werden die SV-Beiträge von der Arbeitsagentur nicht erstattet!
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Der Resturlaubsanspruch aus dem Vorvorjahr:
Im Januar, Februar oder März muss bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall der Resturlaubsanspruch des Vorjahres nicht genommen werden.
Besteht im Dezember 2024 noch Resturlaub aus 2023, der mit Ablauf des Jahres verfallen würde, ist dieser vor Inanspruchnahme von Saison-Kug einzusetzen. Ausnahme: Wenn der Urlaub ohnehin im Dezember oder für Betriebsferien im kommenden Jahr eingeplant ist.
Mehraufwands-Wintergeld (MWG) in Höhe von 1,00 € netto wird in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar für gearbeitete Stunden gewährt (im Dezember für höchstens 90 Stunden, Januar und Februar für höchstens 180 Stunden). Das Mehraufwands-Wintergeld wird höchstens in Höhe der Sollzeit gezahlt - nicht für Überstunden. Die Ermittlung erfolgt vom Programm her automatisch, soweit die Stunden im Kalendarium erfasst werden.
Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 € netto wird für jede vom Stundenkonto eingebrachte Stunde gezahlt, wenn dadurch Saison-Kug verhindert wird.
Durch die Zahlung des Zuschuss-Wintergeldes soll die Führung von Stundenkonten gefördert werden. Für den Mitarbeiter ist es recht lukrativ, wenn Stunden vorgearbeitet werden.
Hinweise zum Führen eines Stundenkontos
Führen eines Ausgleichskontos mit sogenannter Monatslohnregelung (Ausführlich bei >automatisches Konto) Im Geltungsbereich der Tarifverträge der Baubranchen besteht laut Tarifvertrag eigentlich nur diese Möglichkeit zum Ansammeln von Stunden für die Winterzeit. Durch vertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum festgesetzt. Für diesen Zeitraum wird ein Ausgleichskonto geführt., das bis zu 150 Stunden Guthaben bzw. 30 Stunden Minus aufweisen kann. Mehrarbeitszuschläge werden beim Vorarbeiten nicht gezahlt. Die Arbeitszeit ist frei vereinbart, aber ein „fester" Monatslohn nach folgenden Varianten wird gezahlt: Varianten in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit
Über die obigen Grenzen hinausgehende Arbeitsstunden werden auf dem Stundenkonto gutgeschrieben, Minderstunden durch Auszahlung vom Stundenkonto ausgeglichen. Führen eines Ansparkontos Das früher mögliche Ansparkonto ist nicht mehr im Tarifvertrag enthalten. Wenn Sie trotzdem solch (Ausführlich bei >halbautomatisches oder manuelles) Stundenkonto führen, wird unserer Kenntnis nach die Arbeitsagentur daran keinen Anstoß nehmen.
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Müssen Arbeitszeitguthaben in der Winterzeit aufgelöst werden?
Grundsätzlich muss Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit zur Vermeidung der Zahlung von Saison-Kug aufgelöst werden. Lohnausfall in der Schlechtwetterzeit aus Witterungsgründen oder wirtschaftlichen Ursachen muss daher durch Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn es zum Ausgleich des verstetigten Monatslohns oder z. B. auch zum Zwecke der Fortbildung oder Qualifizierung benötigt wird.
Wurden seit der letzten Schlechtwetterzeit Arbeitszeitguthaben, die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben, zu anderen Zwecken als zum Ausgleich für einen verstetigten Monatslohn, bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder der Freistellung zum Zwecke der Qualifizierung aufgelöst, gelten im Umfang der aufgelösten Arbeitszeitguthaben Arbeitsausfälle als vermeidbar. |
Erfassung der Stunden in der Winterzeit
Gearbeitete Stunden, Feiertag, Urlaub ... werden wie immer im Kalender erfasst. Stunden, die zur Vermeidung von Saison-Kug vom Stundenkonto eingebracht werden, sind mit der Lohnart Std-Auszahlung SW (Kalendariumszeichen S) abzurechnen. Für diese Stunden erhält der Mitarbeiter Zuschuss-Wintergeld. Wenn das Stundenkonto erschöpft ist, werden die weiteren Ausfallstunden mit der Lohnart Saison-KU-Geld (Kalendariumszeichen W) abgerechnet. Wurden gar keine Stunden vorgearbeitet, wird ab der 1. Ausfallstunde Saison-KU-Geld abgerechnet. Ausführliche Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Unterlagen der Arbeitsagentur. |
Erkrankung eines Mitarbeiters in der Saison-Kug-Zeit
Bei Erkrankung eines Mitarbeiters in der Saison-Kug-Zeit ist danach zu unterscheiden, wie der Mitarbeiter ohne Erkrankung abgerechnet worden wäre. •Ohne die Erkrankung hätte er gearbeitet. Dann wird Krankheitslohnfortz. abgerechnet, wie in einem Sommermonat. •Wäre die Arbeit im Krankheitszeitraum ausgefallen und durch Stunden vom Stundenkonto ausgeglichen worden, so ist auch die Krankheit mit der Lohnart Std-Auszahlung SW abzurechnen. •Wäre für den Zeitraum der Erkrankung Saison-Kug angefallen und begann die Erkrankung während eines Monats mit Saison-Kug, erfassen Sie die Krankheitstage wie "normales" Saison-Kug. Die Erstattung erfolgt durch die Arbeitsagentur. •Wäre für den Zeitraum der Erkrankung Saison-Kug gezahlt worden und begann die Erkrankung vor Beginn eines Monats mit Saison-Kug, verwenden Sie die Lohnart Saison-KU-Krankeng.. Der Mitarbeiter erhält Krankengeld in Höhe des Saison-Kug, die Erstattung hierfür erhalten Sie von der Krankenkasse. Das Programm erzeugt automatisch eine Fehlzeiteintragung mit Grund 4.8 Beispiel bei Anspruch auf Saison-Kug: Im Zeitraum vom 4. bis 8. Dezember fällt die Arbeit wegen schlechter Witterung aus. Beginnt die Erkrankung am 1., 2., 3. oder 4. Dezember, so erhält der Mitarbeiter für die Zeit vom 4.-8.12. Saison-Kug. Die Erstattung erfolgt durch die Arbeitsagentur. Beginnt die Erkrankung bereits im November, erhält der Mitarbeiter in der Zeit vom 4.-8.12. Krankengeld in Höhe des Saison-Kug (Lohnart Saison-KU-Krankeng.). Die Erstattung erfolgt durch die Krankenkasse.
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Sonderfall: 3 verschiedene Lohnarten an einem Tag (Kalendererfassung)
An einem Arbeitstag wurden noch 4 Stunden gearbeitet, dann ist witterungsbedingter Ausfall eingetrteten. Es stehen noch 2,5 Stunden auf dem Stundenkonto zur Vermeidung von Arbeitsausfall auf dem Stundenkonto. Sie erfassen die Ausfallstunden prinzipiell mit dem Kalenderbuchstaben "W" (Saison-KU-Geld). Beim Verlassen des Kalenders erscheint die Frage, ob das Guthaben vom Stundenkonto, statt Saison-KU-Geld ausgezahlt werden soll. Diese Frage bestätigen sie mit "JA". Das Programm übernimmt damit die automatische Aufteilung im Kalender. Pro Tag stehen allerdings nur 2 Eingabefelder zur Verfügung: oberes Eingabefeld: 2,5 Stunden mit S (Std-Auszahlung SW) unteres Eingabefeld: 1,5 Stunden mit W (Saison-KU-Geld) In diesem Fall werden die 4 gearbeiteten Stunden auf einen Samstag gelegt.
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Mehrarbeitsstunden / Nebenverdienst
Ausgezahlte Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die Saison-Kug-Zahlung mindernd aus. Das betrifft sowohl die Vergütung für die Mehrarbeitsstunden als auch die Mehrarbeitszulage. Das Istentgelt wird in solchen Fällen vom Programm automatisch erhöht. Wenn die Mehrarbeitszulage nicht gezahlt wird, obwohl ein tariflicher Anspruch darauf besteht, muss das Istentgelt fiktiv erhöht werden. Der Betrag der (nicht gezahlten) Mehrarbeitszulage muss in der festen Lohnart Fiktiver Zuschlag erfasst werden. Sinngemäß gilt dies auch für Nebenverdienste bei anderen Arbeitgebern. Die spezielle feste Lohnart "Fiktiver Zuschlag" aktivieren Sie bei Bedarf unter Stammdaten / Lohnarten. Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen. Bei der Verwendung eines Stundenkontos haben Mehrarbeitsstunden keinen Einfluss auf die Höhe des Saison-Kug, da die Stunden ja nicht ausgezahlt werden.
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Lohnausgleich
Erfassen Sie die Tage mit Lohnausgleich mit dem Kalendariumszeichen „L". Lohnausgleich muss immer mit der Sollstundenzahl des jeweiligen Tages erfasst werden. Im nachfolgenden Bild der Erfassung geben Sie bei der Lohnart „Lohnausgleich" der Lohnausgleich wird zum Stundenlohn gezahlt.
Tage mit Anspruch auf Lohnausgleich sind der 24.12., 25.12., 26.12., 31.12., und 1.1., sofern sie auf einen Arbeitstag fallen.
Die Zahlung des Lohnausgleichs durch den Arbeitgeber ersetzt die Lohnzahlung an Feiertagen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Lohnausgleich unterstützt damit den Ausgleich der schlechten Auftrags- und Arbeitslage „zwischen den Jahren" und fördert somit stabile Beschäftigungsverhältnisse. Die Sozialkasse erstattet den Arbeitgebern den ausgezahlten Lohnausgleich zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialaufwendungen.
Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Lohnausgleich hat jeder gewerbliche Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu einem Betrieb des Gerüstbauer-Handwerks am 23. Dezember besteht und der in dem Kalenderjahr, in das der 23. Dezember fällt, mehr als dreizehn Wochen (= mehr als 91 Kalendertage) Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse in Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks nachweist. Lohnausgleichszeitraum Sofern der jeweilige Tag auf einen Arbeitstag fällt, wird vom 24. Dezember bis 26. Dezember sowie für den 31. Dezember und den 1. Januar Lohnausgleich gewährt. Höhe des Lohnausgleichs Die Sozialkasse erstellt jährlich eine Lohnausgleich-Tabelle, aus welcher Sie für den entsprechenden Stundenlohn den entsprechenden Lohnausgleichsbetrag ablesen können. Dieser bemisst sich aus der Höhe des Stundenlohns der letzten Lohnabrechnungsperiode. Bei Teilzeitbeschäftigen wird dieser im Verhältnis tatsächliche Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit berechnet. Stunden pro Tag Die Berechnung der Stunden muss anhand der tariflichen Winterarbeitszeit erfolgen und bei Teilzeitangestellten entsprechend reduziert werden. Quick-Lohn schlägt Ihnen die in der Winterzeitverteilung eingetragenen Stunden vor, die diesen aber nicht entsprechen müssen. Bitte prüfen Sie dies vor der Abrechnung im November. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers Ausgezahlter Lohnausgleich zuzüglich 35 Prozent des Lohnausgleichs für die auf den Arbeitgeber entfallenden Sozialaufwendungen.
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Für den seltenen Fall der Zahlung von Verzugslohn wegen Kündigung lesen Sie bitte hier.
Überbrückungsgeld (bis März 2021)
Im März 2021 konnte letztmalig das Überbrückungsgeld abgerechnet werden. Danach lief das das Überbrückungsgeld aus.
Bis März 2021 galt für die ersten 150 witterungsbedingten Ausfallstunden in den Monaten Januar bis März, sowie November und Dezember (nicht Ausfallstunden wegen Auftragsmangel), dass diese mit der Lohnart „Überbrückungsgeld", Kalendariumszeichen „B" abgerechnet werden konnten. Für die Die Monate vor April 2021 können Sie noch das Überbrückungsgeld korrigieren. Quick-Lohn ermittelt 75 % des Grundlohns für das Überbrückungsgeld. Für jede Überbrückungsgeldstunde zahlte das Arbeitsamt 1,03 € netto als Zuschuss-Wintergeld. Diesen Betrag ermittelt das Programm automatisch. Die zulässige Höchstgrenze von 150 Std. Überbrückungsgeld wurde vom Programm überwacht. Überbrückungsgeldstunden von Vorarbeitgebern zählen bei den 150 Stunden mit, beginnend ab Januar. Beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters benötigen Sie unbedingt die Angaben zum bereits erhaltenen Überbrückungsgeld des aktuellen Jahres. Im Systembeginnmonat Januar benötigen Sie somit keinen Vortrag. In Stammdaten / Mitarbeiterdaten / Vortrag tragen Sie im Feld Summe Std. Überbrückg. die bei Vorarbeitgebern bereits abgerechnete Stundenzahl ein.
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