Einige Hinweise vorweg
•Die Sofortmeldung soll bei der RV vorliegen, bevor der neue Beschäftigte seine Tätigkeit im Betrieb antritt. Im Programm können Sie eine Sofortmeldung immer für die Eintritte des aktuellen Monats und für den Folgemonat erzeugen. Das Anlegen der kompletten Mitarbeiterdaten ist für die Sofortmeldung nicht notwendig, das kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
•Legen Sie einen Mitarbeiter per Korrektur in einem Vormonat an, weil Sie dies im entsprechenden Monat vergessen haben, erzeugt Quick-Lohn nach der Korrektur automatisch eine Sofortmeldung.
•Unter anderem betrifft dies die nachfolgend genannten Gewerbezweige. Ein komplette Liste aller Branchen erhalten Sie auf der Internetseite > deutsche-rentenversicherung.de und dem Zoll. Details
1.Baugewerbe 2.Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3.Personenbeförderungsgewerbe, 4.Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe 5.Schaustellergewerbe 6.Unternehmen der Forstwirtschaft 7.Gebäudereinigungsgewerbe 8.Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 9.Fleischwirtschaft 10.Prostitutionsgewerbe 11.Wach- und Sicherheitsgewerbe |
•Die Anmeldung bei der Krankenkasse mit Grund 10 ist dennoch erforderlich.
•Wird eine Beschäftigung z. B. durch unbezahltem Urlaub unterbrochen, bedarf es keiner erneuten Sofortmeldung, da das Beschäftigungsverhältnis weiter bestehen bleibt.
Wie handhabt Quick-Lohn die Sofortmeldung
•Diese Funktionen stehen Ihnen nur mit der Aktivierung des > Meldecenters zur Verfügung.
•Die Festlegung zur Sofortmeldepflicht erfolgt entweder schon bei der Neuanlage einer Firma oder später im Menüpunkt Konfigurationen ändern.
•Einzelne Mitarbeiter können Sie von der Sofortmeldepflicht ausschließen, wenn ausnahmsweise z. B. schon über das SV-Meldeportal eine Sofortmeldung erzeugt wurde. Tragen Sie dann beim entsprechenden Mitarbeiter in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "SFO-" ein.
•Die Sofortmeldungen werden, genau wie die SV-Meldungen im Lohnkonto dokumentiert.
Fall 1: Neue Sofortmeldung ohne Stammdaten des Mitarbeiters erzeugen
Dies ist der Normalfall, wenn der Mitarbeiter zu Beginn eines Monats eintritt und die Abrechnung im Programm noch im Vormonat liegt.
1. Schritt:Wählen Sie im Programm Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Sofortmeldungen → Sofortmeldung erzeugen / korrigieren → F8-Erzeugen. 2. Schritt:Füllen Sie jetzt die Eingabefelder mit den Daten des Mitarbeiters. Bei Fragen nutzen Sie bitte die F1-Hilfe. Bitte bestätigen Sie die Eingabe mit Speichern. Verlassen Sie das Menü mit Esc-Schließen. 3. Schritt:Um die Sofortmeldung zu versenden, wechseln Sie zum Meldecenter und klicken Sie auf Meldungen prüfen und senden. Vor dem Versand überprüfen Sie die zu sendenden Meldungen. Bestätigen Sie den Versand mit Enter - Senden.
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Fall 2: Neue Sofortmeldung bei der Stammdatenanlage des Mitarbeiters erzeugen
1. Schritt:Legen Sie den Mitarbeiter in der Stammdatenverwaltung an (> Mitarbeiter anlegen) 2. Schritt:Beim Verlassen der Mitarbeiterdaten kommt die Abfrage, ob für den entsprechenden Mitarbeiter eine Sofortmeldung erzeugt werden soll. Bestätigen Sie die Abfrage mit Ja. 3. Schritt:Um die Sofortmeldung zu versenden, wechseln Sie zum Meldecenter und klicken Sie auf Meldungen prüfen und senden. Vor dem Versand überprüfen Sie die zu sendenden Meldungen. Bestätigen Sie den Versand mit Enter - Senden.
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Fall 3: Eine bereits abgegebene Sofortmeldung korrigieren / stornieren
Quick-Lohn prüft über den Abgleich der Mitarbeiterdaten, ob eine Sofortmeldung korrigierbar oder stornierbar ist. Nur wenn die Mitarbeiterdaten noch nicht angelegt sind oder die Daten abweichen, lässt sich die Sofortmeldung korrigieren bzw. stornieren.
1. Schritt:Wählen Sie im Programm Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Sofortmeldungen → Sofortmeldung erzeugen / korrigieren. 2. Schritt:Ihnen werden die Sofortmeldungen aller Mitarbeiter angezeigt, die noch nicht in der Stammdatenverwaltung angelegt sind oder deren Daten von der Sofortmeldung abweichen (z. B. abweichendes Eintrittsdatum). Mit Klick auf die Zeile des entsprechenden Mitarbeiters treffen Sie die Auswahl. 3. Schritt:Für die Korrektur fahren Sie fort mit F5 - Ändern. Im nächsten Fenster passen Sie die Angaben zur Person an und bestätigen die Korrektur mit Ändern. 4. Schritt:Für die Stornierung fahren Sie fort mit F6 - Löschen. 1. Schritt:Um die korrigierte / stornierte Sofortmeldung zu versenden, wechseln Sie zum Meldecenter und klicken Sie auf Meldungen prüfen und senden. Vor dem Versand überprüfen Sie die zu sendenden Meldungen. Bestätigen Sie den Versand mit Enter - Senden. Sie haben eine Stornierung oder die Korrektur einer Sofortmeldung vergessen? Wird der Mitarbeiter zum gemeldeten Beschäftigungsbeginn nicht in Quick-Lohn abgerechnet, weil er die Stelle tatsächlich nie angetreten hat, storniert Quick-Lohn spätestens zum Monatsende die Sofortmeldung. Hat der Mitarbeiter später oder früher als geplant die Arbeit aufgenommen, muss die ursprüngliche Sofortmeldung storniert und zum wirklichen Arbeitsbeginn neu erstellt werden. Auch das erledigt Quick-Lohn automatisch.
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Wann eine Sofortmeldung erstellt werden muss
Im Gesetzestext heißt es: Bei Beschäftigungsaufnahme ist eine Sofortmeldung zu erstellen. Ergänzend ist zu bemerken, dass keine neue Sofortmeldung zu erstellen ist, wenn die Beschäftigung z. B. durch unbezahlten Urlaub, Zeiten von Krankengeldbezug usw. unterbrochen wurde, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht. Erst nach einer Abmeldung muss bei einem erneuten Eintritt eine neue Sofortmeldung erfolgen.
Nach welcher Meldung muss eine neue Sofortmeldung erzeugt werden?
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