Einige Hinweise vorweg

Diese Sofortmeldung soll bei der RV vorliegen, bevor der neue Beschäftigte seine Tätigkeit im Betrieb antritt. Im Programm können Sie eine Sofortmeldung immer für die Eintritte des aktuellen Monats und für den Folgemonat erzeugen. Das Anlegen der kompletten Mitarbeiterdaten ist für die Sofortmeldung nicht notwendig, das kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Unter anderem betrifft dies die nachfolgend genannten Gewerbezweige. Ein komplette Liste aller Branchen erhalten Sie auf der Internetseite > deutsche-rentenversicherung.de und dem Zoll. Details

Die Anmeldung bei der Krankenkasse mit Grund 10 (wie bisher schon) muss in jedem Fall dennoch erstellt werden.

Wird eine Beschäftigung z.B. durch unbezahltem Urlaub unterbrochen, bedarf es keiner erneuten Sofortmeldung, da das Beschäftigungsverhältnis weiter bestehen bleibt.

Wie handhabt Quick-Lohn die Sofortmeldung

Diese Funktionen stehen Ihnen nur mit der Aktivierung des > Meldecenters zur Verfügung.

Die Festlegung zur Sofortmeldepflicht erfolgt entweder schon bei der Neuanlage einer Firma oder später im Menüpunkt Konfigurationen ändern.

Einzelne Mitarbeiter können Sie von der Sofortmeldepflicht ausschließen, wenn ausnahmsweise z.B. schon über das SV-Meldeportal eine Sofortmeldung erzeugt wurde. Tragen Sie dann beim entsprechenden Mitarbeiter in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten den Wert "SFO-" ein.

Die Sofortmeldungen werden, genau wie die SV-Meldungen im Lohnkonto dokumentiert.

Fall 1: Neue Sofortmeldung erzeugen

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Fall 2: Eine bereits abgegebene Sofortmeldung korrigieren / stornieren

Quick-Lohn prüft über den Abgleich der Mitarbeiterdaten, ob eine Sofortmeldung korrigierbar oder stornierbar ist. Nur wenn die Mitarbeiterdaten noch nicht angelegt sind oder die Daten abweichen, lässt sich die Sofortmeldung korrigieren bzw. stornieren.  

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Wann eine Sofortmeldung erstellt werden muss

Im Gesetzestext heißt es: Bei Beschäftigungsaufnahme ist eine Sofortmeldung zu erstellen. Ergänzend ist zu bemerken, dass keine neue Sofortmeldung zu erstellen ist, wenn die Beschäftigung z.B. durch unbezahlten Urlaub, Zeiten von Krankengeldbezug usw. unterbrochen wurde, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht. Erst nach einer Abmeldung muss bei einem erneuten Eintritt eine neue Sofortmeldung erfolgen.

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