Sonderurlaub

Einige Hinweise vorweg

Sonderurlaub ist eine Form der bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in besonderen Situationen gewährt, in denen ihm die Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Darunter fallen z. B. die eigene Hochzeit, der Tod oder die Beisetzung eines nahen Angehörigen oder die Geburt eines Kindes.

Sonderurlaub mindert nicht den regulären Jahresurlaub (Erholungsurlaub).

Der Gesetzgeber hat den Sonderurlaub in § 616 BGB sowie in den Tarifverträgen der einzelnen Branchen geregelt. Im BGB ist nicht genau festgelegt, wie viele Tage dem Arbeitnehmer zu gewähren sind. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers, wenn keine weitere tarifliche Regelung berücksichtigt werden muss.

So erfassen Sie den Sonderurlaub:

1. Schritt:Folgen Sie dem Menü LohnabrechnungLohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Erfassen Sie im Kalendarium die Tage des Sonderurlaubs mit dem Kalenderbuchstaben "O".

3. Schritt:In der nächsten Ansicht Erfassung Lohnarten erscheint automatisch die Lohnart "Sonderurlaub" mit der Anzahl der hinterlegten Stunden. Tragen Sie noch im Feld € Wert den Stundensatz ein, falls dieser nicht direkt vom Programm ermittelt wurde. Wenn Sie ohne Kalendarium arbeiten, fügen Sie die Lohnart "Sonderurlaub" über den Button F5 - Weitere LA hinzu.