Sonderurlaub

Einige Hinweise vorweg

Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers, da ihm die Arbeit wegen persönlicher Gründe nicht zugemutet werden kann. Darunter fallen z. B. Die eigene Hochzeit, der Tod oder die Beerdigung eines nahen Angehörigen.

Sonderurlaub mindert nicht den regulären Jahresurlaub (Erholungsurlaub).

Die Gesetzgebung hat den Sonderurlaub im § 616 BGB, sowie in den Tarifverträgen der einzelnen Branchen geregelt. Im BGB ist nicht genau geklärt wie viele Tage dem Arbeitnehmer zu gewähren sind, dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers, wenn keine weitere tarifliche Regelung berücksichtigt werden muss.

Wie erfassen Sie Sonderurlaub

1. Schritt: Folgen Sie vom Hauptmenü aus dem Pfad LohnabrechnungLohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die Tage mit Sonderurlaub mit dem Kalenderbuchstaben "O".

3. Schritt:Im nächsten Untermenü der Lohnerfassung erscheint die Lohnart Sonderurlaub automatisch mit der Anzahl der Stunden. Tragen Sie noch im Feld Wert den Stundensatz ein. Wenn Sie ohne Kalendarium arbeiten, fügen Sie die Lohnart Sonderurlaub über "F5-Weitere Lohnarten" hinzu.