Sozialkassen des Baugewerbes: Was ist das eigentlich?

Die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) der einzelnen Baubranchen haben sich in ihren Tarifverhandlungen schon vor Jahren auf das Sozialkassenverfahren verständigt. Dieses Verfahren gibt es in den "normalen" Branchen nicht.
 
Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Änderungen und nur selten Vereinfachungen. Bedauerlicherweise gibt es für die Baubranchen auch keine einheitlichen Tarifabschlüsse.
Große Teile der Tarifabschlüsse wurden und werden vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt. Arbeitgeber des jeweiligen Gewerbezweiges sind damit zwangsweise von den Regelungen betroffen, auch wenn diese nicht Mitglied der Arbeitgeberverbände sind.

Beim Monatsabschluss werden alle Beiträge und Umlagen automatisch vom Programm ermittelt und in der Abrechnungsliste zusammengefasst. Als Termin für die Übermittlung der Meldung an die Sozialkasse gilt für alle Baubranchen der 15. des Folgemonats. Für das Bauhauptgewerbe, die Maler und die Dachdecker führt Quick-Lohn diese Meldung elektronisch über das Meldecenter durch. GaLa-Bau- und Gerüstbau-Unternehmen nutzen für die Meldung bitte das jeweilige Online-Portal ihrer Sozialkasse.

Detaillierte Hinweise zum ZVK-Beitrag der einzelnen Branchen finden Sie hier : > Bauhauptgewerbe, > Dachdeckergewerbe, >Gerüstbau und > Malergewerbe.  

 

Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in 2025

Der Sozialkassenbeitrag wird aus dem Versorgungsbrutto aller gewerblichen Arbeitnehmer ermittelt.

 

Bauhauptgewerbe
(SOKA-BAU)

Malergewerbe (Malerkasse)

Dachdecker
(SOKA-DACH)

GaLaBau (EWGaLa)

Gerüstbau
(SOKA-GERÜSTBAU)

Tarifgebiete

Tarifgebiet West

Tarifgebiet Ost

Tarifgebiet Berlin West

Tarifgebiet Berlin Ost

gesamtes Tarifgebiet

Tarifgebiet West

Tarifgebiet Ost

gesamtes Tarifgebiet

gesamtes Tarifgebiet

Beitrag

20,20 %

18,70 %

25,65 %

24,15 %

14,30 %

 

12,40 %

12,40 %

(12,05 %
bis 02/2025)

0,80 %

24,10 %

Bemerkungen

Umlage für Urlaub, Berufsbildung, Zusätzliche Altersvorsorge (ZVK-Beitrag), Sozialaufwendungen an SOKA-BAU

Umlage für Urlaub und zusätzliche Altersvorsorge (ZVK-Beitrag) an die Malerkasse

Umlage für Dachdeckerausfallgeld, 13. Monatseinkommen, Berufsbildung, zusätzliche Altersvorsorge an SOKA-DACH

Umlage für Berufsbildung an EWGaLa

Umlage für Urlaub, Lohnausgleich, zusätzliche Altersvorsorge an SOKA-GERÜSTBAU

 

Winterbeschäftigungsumlage für gewerbliche Arbeitnehmer in 2025

Aus der Winterbeschäftigungsumlage (früher: Winterbauumlage) werden für die Winterzeit das Saison-Kug, das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) finanziert.

Die Winterbeschäftigungsumlage wird aus dem Versorgungsbrutto aller gewerblichen Arbeitnehmer ermittelt und an die jeweilige Sozialkasse abgeführt. Die Sozialkasse leitet den Beitrag weiter an die Agentur für Arbeit.

 

Bauhauptgewerbe

Malergewerbe

Dachdecker

GaLaBau

Gerüstbau

Tarifgebiete

gesamtes Tarifgebiet

gesamtes Tarifgebiet

gesamtes Tarifgebiet

gesamtes Tarifgebiet

gesamtes Tarifgebiet

Umlage

2,00 %

keine Winterbeschäftigungs-umlage

 

1,60 %

2,00 %

1,90 %

Bemerkungen

davon trägt der Arbeitnehmer 0,80 % selbst

Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Saison-Kug, MWG, ZWG

davon trägt der Arbeitnehmer 0,60 % selbst

davon trägt der Arbeitnehmer 0,80 % selbst

ausschließlich arbeitgeberfinanziert