Sozialkassen des Baugewerbes: Was ist das eigentlich?
•Die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) der einzelnen Baubranchen haben sich in ihren Tarifverhandlungen schon vor Jahren auf das Sozialkassenverfahren verständigt. Dieses Verfahren gibt es in den "normalen" Branchen nicht.
Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Änderungen und nur selten Vereinfachungen. Bedauerlicherweise gibt es für die Baubranchen auch keine einheitlichen Tarifabschlüsse.
Große Teile der Tarifabschlüsse wurden und werden vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt. Arbeitgeber des jeweiligen Gewerbezweiges sind damit zwangsweise von den Regelungen betroffen, auch wenn diese nicht Mitglied der Arbeitgeberverbände sind.
•Beim Monatsabschluss werden alle Beiträge und Umlagen automatisch vom Programm ermittelt und in der Abrechnungsliste zusammengefasst. Als Termin für die Übermittlung der Meldung an die Sozialkasse gilt für alle Baubranchen der 15. des Folgemonats. Für das Bauhauptgewerbe, die Maler und die Dachdecker führt Quick-Lohn diese Meldung elektronisch über das Meldecenter durch. GaLa-Bau- und Gerüstbau-Unternehmen nutzen für die Meldung bitte das jeweilige Online-Portal ihrer Sozialkasse.
•Detaillierte Hinweise zum ZVK-Beitrag der einzelnen Branchen finden Sie hier : > Bauhauptgewerbe, > Dachdeckergewerbe, >Gerüstbau und > Malergewerbe.
Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in 2025
Der Sozialkassenbeitrag wird aus dem Versorgungsbrutto aller gewerblichen Arbeitnehmer ermittelt.
|
Bauhauptgewerbe |
Malergewerbe (Malerkasse) |
Dachdecker |
GaLaBau (EWGaLa) |
Gerüstbau |
||||
Tarifgebiete |
Tarifgebiet West |
Tarifgebiet Ost |
Tarifgebiet Berlin West |
Tarifgebiet Berlin Ost |
gesamtes Tarifgebiet |
Tarifgebiet West |
Tarifgebiet Ost |
gesamtes Tarifgebiet |
gesamtes Tarifgebiet |
Beitrag |
20,20 % |
18,70 % |
25,65 % |
24,15 % |
14,30 %
|
12,40 % |
12,40 % (12,05 % |
0,80 % |
24,10 % |
Bemerkungen |
Umlage für Urlaub, Berufsbildung, Zusätzliche Altersvorsorge (ZVK-Beitrag), Sozialaufwendungen an SOKA-BAU |
Umlage für Urlaub und zusätzliche Altersvorsorge (ZVK-Beitrag) an die Malerkasse |
Umlage für Dachdeckerausfallgeld, 13. Monatseinkommen, Berufsbildung, zusätzliche Altersvorsorge an SOKA-DACH |
Umlage für Berufsbildung an EWGaLa |
Umlage für Urlaub, Lohnausgleich, zusätzliche Altersvorsorge an SOKA-GERÜSTBAU |
Winterbeschäftigungsumlage für gewerbliche Arbeitnehmer in 2025
Aus der Winterbeschäftigungsumlage (früher: Winterbauumlage) werden für die Winterzeit das Saison-Kug, das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) finanziert.
Die Winterbeschäftigungsumlage wird aus dem Versorgungsbrutto aller gewerblichen Arbeitnehmer ermittelt und an die jeweilige Sozialkasse abgeführt. Die Sozialkasse leitet den Beitrag weiter an die Agentur für Arbeit.
|
Bauhauptgewerbe |
Malergewerbe |
Dachdecker |
GaLaBau |
Gerüstbau |
Tarifgebiete |
gesamtes Tarifgebiet |
gesamtes Tarifgebiet |
gesamtes Tarifgebiet |
gesamtes Tarifgebiet |
gesamtes Tarifgebiet |
Umlage |
2,00 % |
keine Winterbeschäftigungs-umlage
|
1,60 % |
2,00 % |
1,90 % |
Bemerkungen |
davon trägt der Arbeitnehmer 0,80 % selbst |
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Saison-Kug, MWG, ZWG |
davon trägt der Arbeitnehmer 0,60 % selbst |
davon trägt der Arbeitnehmer 0,80 % selbst |
ausschließlich arbeitgeberfinanziert |