Tarifliche Altersversorgung (TZR Bau)

 

Der Tarifvertrag über die tarifliche Zusatzrente im Baugewerbe ist für die alten Bundesländer und Berlin ab 1. Juni 2001 in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um eine Pensionskasse, also eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.

In den neuen Ländern gilt der Tarifvertrag erst dann, wenn er für allgemeingültig erklärt worden ist.

Ab 2002 haben alle versicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter die Möglichkeit über Entgeltumwandlung ( = Lohnverzicht ) Vorsorge für das Alter zu treffen. Dabei unterstützt der Arbeitgeber die Vorsorge. Folgende Regelungen werden dazu durch den Tarifvertrag getroffen:

 


Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Gesamtbetrag

39,88 €

13,30 €

Arbeitgeberanteil

30,68 €

10,23 €

Eigenanteil

9,20 €

3,07 €

 

Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Beträge im Verhältnis der vereinbarten zur tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit ermittelt.

Anspruch auf den AG-Anteil besteht nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Arbeitgeberzulage zu den VL-Leistungen verzichtet und den VL-Gesamtbetrag vollständig selber trägt.

Der Eigenanteil des Mitarbeiters kann auch höher liegen, indem er auf weiteren Lohn verzichtet. Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.

Einzelheiten ersehen Sie aus dem Tarifvertrag oder bei SOKA-Bau Wiesbaden.

 

Die Altersvorsorge kann auch über einen anderen Versicherungsträger erfolgen (also nicht über SOKA-Bau). Lesen Sie bitte in beiden Fällen die allgemeinen Erläuterungen zu > betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse).