Tarifliche Altersversorgung (TZR Dachdecker)

Zusatz-Rente

Die Tarifliche Zusatz-Rente (TZR) ist für jeden Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber finanzierter Baustein für die Altersvorsorge, die alternativ zu den vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen werden kann. Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der SOKA-DACH.

Regelung im Tarifvertrag über eine Tarifliche Zusatz-Rente im Dachdeckerhandwerk (TV TZR)

Anspruch haben alle gewerblichen Arbeitnehmer, Auszubildende, kaufmännische und technische Angestellte, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit in einem Dachdeckerbetrieb ausüben und der SOKA-DACH angeschlossen sind.

Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttolohn monatlich – als Alternative zu den vermögenswirksamen Leistungen – einen Beitrag in Höhe von 33,23 € (Auszubildende 17,38 €)  zur Finanzierung einer Altersvorsorgeleistung an die Zusatzversorgung der SOKA-DACH.

Die Altersvorsorge kann auch über einen anderen Versicherungsträger erfolgen (also nicht über die SOKA-Dach). Lesen Sie bitte in beiden Fällen die allgemeinen Erläuterungen zum Thema > betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse).