Einspielen von neuen Programmversionen (Updates)

Einige Hinweise vorweg

Immer zur Januarabrechnung wird eine neue Programmversion erforderlich. In ihr sind die aktuellen rechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel enthalten. Komplette Monate des Vorjahres können mit der neuen Version nicht abgerechnet werden. Allerdings sind Korrekturabrechnungen für das Vorjahr möglich. > Details zu Korrekturabrechnung für das Vorjahr

Abhängig vom "Eifer" des Gesetzgebers können auch im Laufe des Jahres zusätzliche Updates notwendig werden. Wir melden Ihnen per E-Mail, wenn ein wichtiges Update bereit steht.

Beachten Sie beim Jahreswechsel: Vor dem Einspielen des neuen Updates muss der Dezember komplett abgerechnet und die Meldungen zum Monatsende verschickt sein.

Wenn Sie mehrere Firmen über Quick-Lohn abrechnen, sind ggf. Besonderheiten zu berücksichtigen. > Details siehe unten

 

So gehen Sie vor

Es gibt zwei Varianten, Updates einzuspielen:

Update im Programm laden (empfohlen)

1. Schritt:Wählen Sie im Hauptmenü von Quick-Lohn den Menüpunkt Update-ServiceUpdate aus dem Internet laden. Sie benötigen nun Ihre Kundennummer und Ihr Passwort.

2. Schritt:Quick-Lohn lädt das Update herunter und installiert es sofort.

 

Update aus dem Internet laden

1. Schritt:Gehen sie auf unsere Internetseite www.quick-lohn.de. Das Programm vor dem Update bitte schließen.

2. Schritt:Klicken Sie dort unten auf den Button Update. Geben Sie Ihre Kundennummer und Ihr Passwort ein und drücken Sie auf Anmelden und danach auf Update herunterladen.

3. Schritt:Je nach Browser wird Ihnen jetzt entweder "Ausführen" oder "Öffnen" angeboten, welches Sie auswählen sollten, um das Update sofort starten zu lassen. Wenn Ihnen nur "Speichern" angeboten wird, speichern Sie das Update z.B. auf Ihrer Festplatte oder dem Desktop und starten es von dort.

4. Schritt:Wenn das Update NICHT startet, rufen Sie im Browser die Downloadliste mit der Tastenkombination Strg und J (Strg+j) auf. Suchen Sie in der Liste nach "UPDATE.exe".

5. Schritt:Wenn Sie die Datei gefunden haben bitte mit Doppelklick auf "UPDATE.exe" diese starten. Falls Sie das Update mehrfach heruntergeladen haben ist dies kein Problem, wählen Sie bitte irgendeine "UPDATE.exe" aus.

6. Schritt:Die Installation startet nun und Sie werden durch den Installationsassistenten geführt.

 

Sonderfall Jahreswechsel mit mehreren Firmen, Abrechnung unterschiedlicher Jahre

In einigen Fällen ist es erforderlich bereits mit Mandanten das laufende Jahr 2024 abzurechnen obwohl für andere Mandanten noch Abrechnungen für das Vorjahr 2023 erstellt werden müssen. Um auch nach dem Wechsel in das Abrechnungsjahr 2024 die erforderlichen Abrechnungen zu erstellen, benötigen Sie die Vorjahresversion.

Variante 1, wenn mehrfach gewechselt werden muss:

1. Schritt:Laden Sie sich über den Menüpunkt Update-Service das aktuelle Update für 2024 herunter. Damit können Sie jetzt alle Mandanten mit Abrechnungszustand 2024 abrechnen.

2. Schritt:Für die Mandanten, die sich noch im Abrechnungszustand 2023 befinden, laden Sie sich von der Webseite die > Version 2023 herunter und installieren diese z.B. in das Verzeichnis C:\QLohn_2023.

3. Schritt:Von beiden Programmversion wird nun auf diesen Mandanten-Ablagepfad zugegriffen. Mandanten, die sich noch im alten Abrechnungsjahr befinden, öffnen Sie über die Programmversion 2023. Erst nachdem Sie den Monat Dezember in der alten Programmversion abgeschlossen haben, können Sie diesen Mandanten in der Programmversion 2024 öffnen, um den Monatswechsel in den Januar durchzuführen.

Um beide Varianten von ihrem Desktop aufrufen zu können, benennen Sie die Icons (Quick-Lohn-Symbol) auf Ihrem Desktop um. Mit Rechtsklick auf das Quick-Lohn Symbol erscheint ein Fenster, klicken Sie hier auf umbenennen. Nach der Installation der zweiten Version erscheint wieder ein neutrales Quick-Lohn Symbol, welches dann ebenfalls umbenannt werden kann.

 

Sonderfall - für einen Mandanten wurde noch kein Dezemberabschluss erstellt

Wenn Sie im aktuellen Abrechnungsjahr 2024 einen Mandanten aufrufen, für den Quick-Lohn keinen Dezember-Monatsabschluss im Vorjahr findet, fragt das Programm Sie automatisch, ob Sie für diesen nochmal die Vorjahresversion 2023 laden wollen. Soll tatsächlich der Abschluss Dezember für diesen Mandanten noch erstellt werden, beantworten Sie die Frage mit ja.

Nach der Abrechnung laden Sie nochmal aus dem Programm heraus das Update für das aktuelle Jahr 2024 über Update-ServiceUpdate aus Internet laden