Urlaubsberechnung (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 14,25 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesen 14,25 % ist das zusätzliche Urlaubsgeld bereits enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von der SOKA-BAU das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat mit 30 Beschäftigungstagen erwirbt der Mitarbeiter 30 / 12 = 2,5 Tage Urlaubstageanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Ausführliche Informationen zum Thema "Wie entsteht ein Urlaubsanspruch und wie erfolgt die Abwicklung bei der SOKA-BAU?" erhalten Sie in unserem > Erklärvideo (Vimeo).

Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf Urlaub nur in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.soka-bau.de.

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Beispiel:
- Abrechnungsmonat: Juni
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch aus Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai:  10.000,00 €

Urlaubsanspruch Saldo Vormonat



Urlaubstageanspruch:

5 Monate x 30 Beschäftigungstage / 12 =

12,50 Tage

Urlaubsgeldanspruch:

10.000,00 € x 14,25 % =

1.425,00 €


 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubsgeldanspruch je Tag:

1.425,00 € / 12,5 =

114,00 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage:

114,00 € x 10 =

1.140,00 €

darin enthalten Urlaubsentgelt:

1.140,00 € / 1,25 =

912,00 €

darin enthalten zus. Urlaubsgeld 25 %:

1.140,00 € - 912,00 € =

228,00 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Stunden pro Tag x 10 Tage = 80 Stunden):

 
912,00 € / 80 =

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt das Programm aus, wenn es in der Lohnerfassung den Vorschlag für den Stundensatz in der Lohnart "Urlaubsentgelt" ermittelt. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der Taste F8 - Berechnung können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen. Nur wenn auch Urlaub gewährt wird, der erst im aktuellen Monat entsteht, oder bei Urlaub im Austrittsmonat weicht die Berechnung ab. Quick-Lohn weist dann darauf hin.

SOKA-BAU erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.

 

Mindesturlaubsvergütung für Arbeitsausfälle ohne Lohnanspruch

Vom Programm wird die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung automatisch durchgeführt und auf dem Verdienstbeleg des entsprechenden Monats ausgewiesen.

Eine Mindesturlaubsvergütung wird gemäß Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) gewährt für bestimmte Arbeitsausfälle ohne Lohnanspruch:

bei Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) (seit Januar 2023 bereits ab der 1. Ausfallstunde).

bei Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. November mit Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld (Kug).

bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung (nach Ablauf von 6 Wochen, Krankengeldbezug von der Krankenkasse).

Die Mindesturlaubsvergütung für alle gewerblichen Arbeitnehmer beträgt pro solcher Ausfallstunde 12,5 % des aktuellen Bruttostundenlohns ohne Zuschläge (bei Schwerbehinderung: 14,6 %).

Besonderheiten:

Auslernjahr/Jugendliche: Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. Im Falle von Ausfallzeiten wegen S-Kug werden die Ausfallstunden dennoch gemeldet, damit mögliche Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung im Folgejahr ermittelt werden können.

Langzeitkranke Arbeitnehmer: Die Regelung zur Mindesturlaubsvergütung aus Krankheit gilt, solange das Arbeitsverhältnis besteht, unabhängig davon, ob der Krankengeldbezug endet und Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung bezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitszeiten bei Rentnern:

a.Arbeitnehmer, die eine volle Erwerbsminderungs- oder Altersvollrente erhalten, nach dem Ende der Entgeltfortzahlung:
Abrechnung mit der Lohnart "Unbez. Abwesenheit" (Kalenderbuchstabe "q") und der Fehlzeit "2.6"

b.Arbeitnehmer nach Einstellung der Krankengeldzahlung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente:
Abrechnung mit der Lohnart "Unbezahlter Urlaub" (Kalenderbuchstabe "u") und der Fehlzeit "2.1"

Damit auch für diese Rentner die Mindesturlaubsvergütung automatisch berechnet wird, tragen Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 das Kürzel "AST" im Feld Besonderheiten ein.

 

 

Berechnungsbeispiel:

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