Urlaubsberechnung (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 14,25 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesen 14,25 % ist das zusätzliche Urlaubsgeld bereits enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von der SOKA-BAU das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 / 12 = 2,5 Tage Urlaubstageanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Ausführliche Informationen zum Thema "Wie entsteht ein Urlaubsanspruch und wie erfolgt die Abwicklung bei der SOKA-BAU?" erhalten Sie in unserem Erklärvideo (Vimeo).

Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf Urlaub in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.soka-bau.de.

Mindesturlaubsvergütung für Kug und S-Kug:

Quick-Lohn ermittelt automatisch die Mindesturlaubsvergütung.

Eine Mindesturlaubsvergütung wird gemäß Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) gewährt für bestimmte Arbeitsaufälle ohne Lohnanspruch:

seit Januar 2023: bereits ab der 1. Ausfallstunde im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März mit Bezug von S-Kug.

bei Ausfallstunden im Zeitraum 1. April bis zum 30. November mit Bezug von konjunkturellem Kug.

bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung (nach Ablauf von 6 Wochen, Krankengeldbezug von der Krankenkasse).

Die Mindesturlaubsvergütung beträgt pro solcher Ausfallstunde 12,5 % (14,6 % bei Schwerbehinderung) des aktuellen Stundenlohns.

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. Im Falle von Ausfallzeiten aufgrund S-Kug werden die Ausfallstunden dennoch gemeldet, damit mögliche Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung im Folgejahr ermittelt werden können.

 

Berechnungsbeispiel: hmtoggle_plus1Details

 

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Ein Beispiel:
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch aus Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai:  10.000,00 €
- keine Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-Kug oder Krankheit

Urlaubsanspruch Gesamt



Urlaubsanspruch Tage:        

5 Monate x 30 Beschäftigungstage / 12 =

12,50 Tage

Urlaubsgeldanspruch:

10.000,00 € x 14,25 % =

1.425,00 €

Mindesturlaubsvergütung:

 

0,00 €


 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubsentgelt je Tag:

1.425,00 € / 12,5 =

114,00 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage:

114,00 € x 10 =

1.140,00 €

darin enthalten Urlaubsentgelt:

1.140,00 € / 1,25 =

912,00 €

darin enthalten zus. Urlaubsgeld 25 %

1.140,00 € - 912,00 € =

228,00 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Stunden. pro Tag x 10 Tage = 80 Stunden)

 
912,00 € / 80 =

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt das Programm aus, wenn es den Vorschlag für den Stundensatz Urlaubsentgelt ermittelt. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen. Nur wenn auch Urlaub gewährt wird, der erst im aktuellen Monat entsteht, oder bei Urlaub im Austrittsmonat weicht die Berechnung ab. Quick-Lohn weist dann darauf hin.

SOKA-BAU erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.