Einige Hinweise vorweg
•Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 14,25 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesen 14,25 % ist das zusätzliche Urlaubsgeld bereits enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von SOKA-BAU das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.
•Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 : 12 = 2,5 Tage Urlaubsanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).
•Ausführliche Informationen zum Thema "Wie entsteht ein Urlaubsanspruch und wie erfolgt die Abwicklung bei der SOKA-BAU?" erhalten Sie in diesem Video (Vimeo).
•Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf Urlaub in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!
•Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.soka-bau.de.
Mindesturlaubsvergütung für Kug und S-Kug:
Quick-Lohn ermittelt automatisch die Mindesturlaubsvergütung.
•Seit Januar 2023: bereits mit der 1. Ausfallstunde mit S-Kug, unerheblich, ob und wie viele Ausfallstunden im Dezember 2022 angefallen sind.
•Mindesturlaubsvergütung erhält der Beschäftigte jetzt auch bei konjunkturellem Kug (bisher nur bei S-Kug).
•Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von 6 Wochen (Krankengeld der Krankenkasse).
•Die Mindesturlaubsvergütung beträgt pro solcher Ausfallstunde 12,5 % (14,6 % bei Schwerbehinderung) des aktuellen Stundenlohns. Die Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug kann ab 2023 sofort gewährt werden.
•Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. Im Falle von Ausfallzeiten aufgrund Saisonkurzarbeit (S-Kug) werden diese dennoch gemeldet, damit mögliche Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung im Folgejahr ermittelt werden können.
Berechnungsbeispiel: | Details |
Beispiel für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Monat: Januar 2024 Winterausfall: 73,00 Std. Std.-Lohn 18,00 €/Std.
Berechnung: 73,00 Std. mit Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung 73,00 Std. * 18,00 € = 1.314,00 € Entgeltbasis für die Mindesturlaubsvergütung 1.314,00 € * 12,50 % = 164,25 € Mindesturlaubsvergütung
Auf dem Verdienstbeleg finden Sie im linken unteren Bereich der Spalte Kug den Wert der Mindesturlaubsvergütung:
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR Grundlohn GV 13.50 53.00 715.50 ZVK-Beitrag st.-frei ( 44.01) F Feiertagslohnfortz. GV 13.50 8.00 108.00 Mehraufw.-Wintergeld G 1.00 40.00 40.00 U Urlaubsentgelt GV 10.42 32.00 333.44 Zuschuss-Wintergeld G 2.50 12.00 30.00 SdZ Zusätzl. Urlaubsgeld GV 83.36 W Saison-KU-Geld 60% G 73.00 351.85 S Std-Auszahlung SW GV 13.50 12.00 162.00 Winterbauumlage AN -11.00 Std-Rückstellung GV 13.50 -2.00 -27.00 Steuerbrutto 1375.30 Urlaubsbrutto 1375.30 Gesamtbrutto 1797.15
Gesetzliche Abzüge -301.77 LfE SdZ Kug Summe Vormonate Gesamt Nettolohn 1495.38 Persönl. Be-/Abzüge -11.00 St-Tage 30 360 0 30 180 210 SV-Tage 30 360 30 30 330 360 Auszahlungsbetrag 1484.38 Gesamtbrutto (G) 1361.94 83.36 351.85 1797.15 24701.00 26498.15 Steuerbrutto 1291.94 83.36 0.00 1375.30 23876.00 25251.30 SV-Brutto (V) 1291.94 83.36 788.40 2163.70 24701.00 26864.70 KV-pflichtig 1291.94 83.36 788.40 2163.70 23876.00 26039.70 RV-pflichtig 1291.94 83.36 788.40 2163.70 23876.00 26039.70 AV-pflichtig 1291.94 83.36 0.00 1375.30 23876.00 25251.30 PV-pflichtig 1291.94 83.36 788.40 2163.70 23876.00 26039.70 KV-Beitrag AN-Teil 102.06 6.59 0.00 108.65 1886.21 1994.86 RV-Beitrag AN-Teil 120.15 7.75 0.00 127.90 2220.47 2348.37 AV-Beitrag AN-Teil 15.50 1.00 0.00 16.50 286.51 303.01 PV-Beitrag AN-Teil 19.70 1.27 0.00 20.97 364.13 385.10 Lohnsteuer 9.75 18.00 0.00 27.75 4318.82 4346.57 Kirchensteuer 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Solidarzuschlag 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Gesetzliche Abzüge 267.16 34.61 0.00 301.77 Urlaubskonto Zuwachs Anspruch Anspruch Übertrag Gewährt Gewährt Aktuell in 12 01-11 01-12 Vorjahr in 01-11 in 12 verfügbar Urlaubstage 2.50 0.00 0.00 2.50 2.50 5.00 0.00 0.00 -4.00 1.00 Urlaubsvergütung 184.10 11.88 164,25 293.13 338.58 631.71 0.00 0.00 -416.80 214.91
|
So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsgeldberechnung
Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.
Ein Beispiel:
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai: 10.000,00 €
- keine Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-Kug oder Krankheit
Urlaubsanspruch Gesamt |
||
Urlaubsanspruch Tage: |
5 Monate * 30 Beschäftigungstage : 12 = |
12,50 Tage |
Urlaubsgeldanspruch: |
10.000,00 € * 14,25 % = |
1.425,00 € |
Mindesturlaubsvergütung: |
|
0,00 € |
|
|
|
Urlaubsentgelt aktueller Monat |
|
|
Urlaubsentgelt je Tag: |
1.425,00 € : 12,5 = |
114,00 € |
Urlaubsentgelt für 10 Tage: |
114,00 € * 10 = |
1.140,00 € |
darin enthalten Urlaubsentgelt: |
1.140,00 € : 1,25 = |
912,00 € |
darin enthalten zus. Urlaubsgeld 25 % |
1.140,00 € - 912,00 € = |
228,00 € |
|
|
|
Urlaubsentgelt je Stunde |
|
|
Genau diese Berechnung führt das Programm aus, wenn es den Vorschlag für den Stundensatz Urlaubsentgelt ermittelt. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen. Nur wenn auch Urlaub gewährt wird, der erst im aktuellen Monat entsteht oder bei Urlaub im Austrittsmonat weicht die Berechnung ab. Quick-Lohn weist dann darauf hin.
SOKA-BAU erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.