Urlaubsgeldberechnung (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 14,25 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesen 14,25 % ist das zusätzliche Urlaubsgeld bereits enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von SOKA-BAU das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 : 12 = 2,5 Tage Urlaubsanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Ausführliche Informationen zum Thema "Wie entsteht ein Urlaubsanspruch und wie erfolgt die Abwicklung bei der SOKA-BAU?" erhalten Sie in diesem Video (Vimeo).

Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf Urlaub in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.soka-bau.de.

Mindesturlaubsvergütung für Kug und S-Kug:

Quick-Lohn ermittelt automatisch die Mindesturlaubsvergütung.

Seit Januar 2023: bereits mit der 1. Ausfallstunde mit S-Kug, unerheblich, ob und wie viele Ausfallstunden im Dezember 2022 angefallen sind.

Mindesturlaubsvergütung erhält der Beschäftigte jetzt auch bei konjunkturellem Kug (bisher nur bei S-Kug).

Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von 6 Wochen (Krankengeld der Krankenkasse).

Die Mindesturlaubsvergütung beträgt pro solcher Ausfallstunde 12,5 % (14,6 % bei Schwerbehinderung) des aktuellen Stundenlohns. Die Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug kann ab 2023 sofort gewährt werden.

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. Im Falle von Ausfallzeiten aufgrund Saisonkurzarbeit (S-Kug) werden diese dennoch gemeldet, damit mögliche Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung im Folgejahr ermittelt werden können.

 

Berechnungsbeispiel: hmtoggle_plus1Details

 

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsgeldberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Ein Beispiel:
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai:  10.000,00 €
- keine Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-Kug oder Krankheit

Urlaubsanspruch Gesamt



Urlaubsanspruch Tage:        

5 Monate * 30 Beschäftigungstage : 12 =

12,50 Tage

Urlaubsgeldanspruch:

10.000,00 € * 14,25 % =

1.425,00 €

Mindesturlaubsvergütung:

 

0,00 €


 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubsentgelt je Tag:

1.425,00 € : 12,5 =

114,00 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage:

114,00 € * 10 =

1.140,00 €

darin enthalten Urlaubsentgelt:

1.140,00 € : 1,25 =

912,00 €

darin enthalten zus. Urlaubsgeld 25 %

1.140,00 € - 912,00 € =

228,00 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Std. je Tag)

 
912,00 € : 80 =

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt das Programm aus, wenn es den Vorschlag für den Stundensatz Urlaubsentgelt ermittelt. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen. Nur wenn auch Urlaub gewährt wird, der erst im aktuellen Monat entsteht oder bei Urlaub im Austrittsmonat weicht die Berechnung ab. Quick-Lohn weist dann darauf hin.

SOKA-BAU erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.