Urlaubsgeldberechnung (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 14,25 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesen 14,25 % ist das zusätzliche Urlaubsgeld bereits enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von SOKA-Bau das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 : 12 = 2,5 Tage Urlaubsanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Ausführliche Informationen zum Thema "Wie entsteht ein Urlaubsanspruch und wie erfolgt die Abwicklung bei der SOKA-BAU?" erhalten Sie in diesem Video (Vimeo).

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub nur in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.soka-bau.de.

Mindesturlaubsvergütung für Kug und SKug:

Quick-Lohn ermittelt automatisch die Mindesturlaubsvergütung, sobald die entsprechende Anzahl an Ausfallstunden mit S-Kug aufgelaufen sind:

Bis März 2022: ab der 91. Ausfallstunde.

Bis Dezember 2022 nach 22,5 Ausfallstunden.

Seit Januar 2023 bereits mit der 1. Ausfallstunde unerheblich, ob und wie viele Ausfallstunden im Dezember 2022 angefallen sind.

Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der 6 Wochen (Krankengeld der Krankenkasse). Ab 2024 zahlt SOKA-Bau die Mindesturlaubsvergütung für Krankengeld nur noch bis zu 18 Monaten bzw. 78 Wochen. Bei bestehenden Fehlzeiten aus 2022 oder früher beginnt die Zählung 2023 bei Null.

Die Mindesturlaubsvergütung beträgt pro solcher Ausfallstunde 12,5% (14,6% mit Behinderung) des aktuellen Stundenlohns. Die Mindesturlaubsvergütung aus SKug kann ab 2023 sofort gewährt werden. Bisher war dies erst ab April möglich.

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. Im Falle von Ausfallzeiten aufgrund Saisonkurzarbeit (S-KUG) werden diese dennoch gemeldet, damit mögliche Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung im Folgejahr ermittelt werden können.

 

Berechnungsbeispiel: hmtoggle_plus1Details

MinUrv erhält der Beschäftigte jetzt auch bei konjunkturellem Kug (bisher nur bei SKug).

MinUrv aus Krankengeld läuft nach 78 Wochen aus (mit Ende des Krankengeldes).

 

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsgeldberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Ein Beispiel:
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai:  10.000,00 €
- keine Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-Kug oder Krankheit

Urlaubsanspruch Gesamt



Urlaubsanspruch Tage:        

5 Monate * 30 Beschäftigungstage/12

=     12,50 Tage

Urlaubsgeldanspruch:

10.000,00 € * 14,25%

= 1425,00 €

Mindesturlaubsvergütung:


=      0,00 €



 

Urlaubsentgelt aktueller Monat


 

Urlaubsentgelt je Tag:

1425,00 € : 12,5

=   114,00 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage:

114,00 € *   10

= 1140,00 €

darin enthalten Urlaubsentgelt:

1140,00 € : 1,25

=   912,00 €

darin enthalten zus. Urlaubsgeld 25%

1140,00 € - 912,00

=   228,00 €

 


 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Std. je Tag)

 
912,00 € : 80

 
=     11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt das Programm aus, wenn es den Vorschlag für den Stundensatz Urlaubsentgelt ermittelt. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen. Nur wenn auch Urlaub gewährt wird, der erst im aktuellen Monat entsteht oder bei Urlaub im Austrittsmonat weicht die Berechnung ab. Quick-Lohn weist dann darauf hin.

SOKA-Bau erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.

Da die ersten 90 Stunden mit Saison-Kug und alle Kug-Stunden außerhalb der Winterabrechnungsperiode nicht von der Mindesturlaubsvergütung erfasst werden, kann es passieren, dass der ermittelte Stundensatz für das Urlaubsentgelt sehr gering ausfällt.