Berechnung des Urlaubsentgelts (Dachdeckergewerbe)

 

Neu ist seit 2014:

Seit dem Jahr 2013 teilt SOKA-Dach den Betrieben mit, welcher Stundensatz beim Urlaubsentgelt ausgezahlt werden soll. Der Stundensatz für 2024 kann durchaus anders sein als der für 2023.

In Mitarbeiterdaten 2 gibt es dafür das Datenfeld  Std.-Satz Urlaub.

Laut Tarifvertrag soll auch für den alten Urlaub des Vorjahres der Stundensatz für 2024 angesetzt werden.
Wenn Sie mit dem "normalen" Stundensatz des Mitarbeiters den Urlaub bezahlen wollen, tragen Sie eben diesen ein.

Im Kalendarium erfassen Sie wie auch bisher die Urlaubstage mit dem Buchstaben U.

Wenn Sie entgegen unserer Empfehlung ohne kalendarische Erfassung arbeiten, tragen Sie in der Lohnart Urlaubsentgelt die Stunden selber ein.

 

Neu ab 2013 lt. § 43 Rahmentarifvertrag:

Maßgebend für die Berechnung des Urlaubsentgeltes ist der effektive Bruttodurchschnittsstundenlohn der Monate April bis September des vorangegangenen Kalenderjahres. Dieser Stundensatz wird den Betrieben von SOKA-Dach zusammen mit den Werten des 13. Monatseinkommens mitgeteilt (letzte Spalte).

Bei Arbeitnehmern, für die der Berechnungszeitraum ganz oder teilweise nicht zur Verfügung steht (z. B. wegen längerer Krankheit, Neueinstellung usw.), berechnet sich der Anspruch auf Basis der letzten drei Monate vor Urlaubsantritt, wenn auch dieser Zeitraum nicht zur Verfügung steht, des letzten vollständigen Berechnungsmonats. In diesem Fall können Sie in Quick-Lohn die F3-Funktion Durchschnittslohn in der Lohnerfassung nutzen.  

Jeder Urlaubstag soll eigentlich unabhängig von der regulären Sollarbeitszeit des jeweiligen Tages mit 7,8 Stunden abrechnet werden. Wenn Sie das tun wollen, gehen Sie wie folgt vor:

Im Menüpunkt Konfiguration ändern im Feld Stunden je Urlaubstag tragen Sie eine 1 ein.

Prüfen Sie, dass bei allen Mitarbeitern in Vollzeit in Mitarbeiterdaten 1 im Feld Wöchentl. Arbeitszeit 39 eingetragen ist.

Beim Eingeben von U für Urlaubsentgelt im Kalendarium ermittelt das Programm die Stunden aus 39 Wochenstunden /5 Tage = 7.8 Stunden je Tag. Die monatliche Sollzeit für das Stundenkonto wird so angepasst, dass durch die Abweichungen beim Urlaub keine Mehr- oder Minderstunden entstehen.