Urlaubsberechnung (Malergewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 11,40 % (bei einem Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen) bzw. 10,60 % (bei einem Urlaubsanspruch von 28 Arbeitstagen) bzw. 9,50 % (bei einem Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen) ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesem Prozentsatz ist das zusätzliche Urlaubsgeld noch nicht enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von der Malerkasse das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Wenn der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt erhält, wird ihm das zusätzliche Urlaubsgeld noch zusätzlich ausgezahlt. Es ist noch nicht im Urlaubsgeld enthalten. In 2025 beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld im Malergewerbe 15 % des bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes.

Urlaubsausgleich für Zeiten infolge von Krankengeldbezug, Wehrübung, Winterarbeitslosigkeit, Kurzarbeit (also unverschuldete Ausfallzeiten ohne Lohnfortzahlung) erhält der Mitarbeiter in Höhe von z. Z. 38,35 €  je Woche.

Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 / 12  bzw. 28 / 12 bzw. 25 / 12 Tage Urlaubstageanspruch (in Teilmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf Urlaub in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.malerkasse.de.

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsberechnung

Die Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Ein Beispiel:

- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch aus Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai: 10.000,00 €
- kein Urlaubsausgleich wegen Kug, Krankengeld, Wehrübung
- Urlaubs-Tageanspruch/Jahr: 30 Tage
- Urlaubs-Geldanspruch in %: 11.40 %

 

Urlaubsentgelt je Tag (Beispielrechnung für das Jahr 2025):

Urlaubsanspruch Gesamt



Urlaubsanspruch Tage:        

5 Monate x 30 Beschäftigungstage / 12 =

12,50 Tage

Urlaubsanspruch Geld:

10.000,00 € x 11,40 % =

1.140,00 €

Urlaubsausgleich (38,35 € pro Woche):

0 x 38,35 € =

0,00 €

 

 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubsentgelt je Tag:

1.140,00 € / 12,5 =

91,20 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage:

91,20 € x 10 =

912,00 €

dazu zusätzliches Urlaubsgeld 15 %:

912,00 € x 15 % =

136,80 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Stunden pro Tag x 10 Tage = 80 Stunden):        

 
912,00 € / 80 =

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt Quick-Lohn aus, wenn Sie erstmals im Monat den Mitarbeiter über das Kalendarium erfassen. Es wird der Stundensatz für das Urlaubsentgelt vorgeschlagen. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen.

Quick-Lohn weist Sie darauf hin, wenn der von Ihnen eingegebene Stundensatz für das Urlaubsentgelt von dieser Berechnungsvorschrift abweicht.