Urlaubsberechnung (Malergewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 11,40 % bzw. 10,60 % bzw. 9,50 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. In diesem Prozentsatz ist das zusätzliche Urlaubsgeld noch nicht enthalten. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von der Malerkasse das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Wenn der Arbeitnehmer Urlaub ausgezahlt bekommt, wird ihm das zusätzliche Urlaubsgeld noch oben drauf ausgezahlt. Es ist noch nicht im Urlaubsgeld enthalten. In 2024 beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld bei den Malern 15%.

Urlaubsausgleich für Zeiten von Krankengeldbezug, Wehrübung, Winterarbeitslosigkeit, Kurzarbeit (also unverschuldet ohne Bruttoverdienst) erhält der Mitarbeiter in Höhe von z.Zt. 38,35 € je Woche.

Für jeden vollen Monat erwirbt der Mitarbeiter 30 : 12  bzw. 28 : 12 bzw. 25 : 12 Tage Urlaubsanspruch (bei Bruchmonaten entsprechend weniger auf Basis der Beschäftigungstage).

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub nur in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.uk-maler.de.

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsgeldberechnung

Die Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Ein Beispiel:

- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai: 10.000,00 €
- kein Urlaubsausgleich wegen KU-Geld, Krankengeld/Wehrübung
- Urlaubstageanspruch 30 Tage / 11.4% Anspruch

 

Urlaubsentgelt je Tag (Beispielrechnung für das Jahr 2024):

Urlaubsanspruch Gesamt



Urlaubsanspruch Tage:        

5 Monate * 30 Beschäftigungstage/12

=      12,50 Tage

Urlaubsanspruch Geld:

10.000,00 € * 11,4%

= 1140,00 €

Urlaubsausgleich (38,35 € pro Woche)

0 x 38,35 €

=      0,00 €

 



Urlaubsentgelt aktueller Monat



Urlaubsentgelt je Tag:

1.140,00 € : 12,5

=    91,20 €

Urlaubsentgelt für 10 Tage

91,20 € *  10

=  912,00 €

dazu zus. Urlaubsgeld 15 %:

912,00 € * 15%

=  136,80 €

 



Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Std. je Tag):        

 
912,00 € : 80 (10 Tage * 8 Std.)

 
=   11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt Quick-Lohn aus, wenn Sie erstmals im Monat den Mitarbeiter über das Kalendarium erfassen. Es wird der Stundensatz für das Urlaubsentgelt vorgeschlagen. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen.

Quick-Lohn weist Sie darauf hin, wenn der von Ihnen eingegebene Stundensatz für Urlaubsentgelt von dieser Berechnungsvorschrift abweicht.