Urlaubsabgeltung bei Wechsel von gewerblicher Beschäftigung zum Angestellten (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Ansprüche an Urlaubsgeld aus der gewerblichen Tätigkeit müssen beim Wechsel ins Angestelltenverhältnis abgegolten werden. Die Abgeltung kann erst abgerechnet werden, nachdem das gewerbliche Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Die Auszahlung erfolgt direkt durch SOKA-Bau an den Mitarbeiter.

tipp Einfacher ist es, wenn Sie im letzten Monat der gewerblichen Tätigkeit alle Resturlaubstage gewähren - dann sparen Sie sich das umständliche Verfahren der Urlaubsabgeltung.

 

So handhaben Sie die Urlaubsabgeltung in Quick-Lohn

Der Ablauf ist der folgende:

1. Schritt:Der Mitarbeiter stellt einen Antrag auf Auszahlung durch die SOKA. Anträge hierfür gibt es in der Abt. 3-31 Arbeitnehmerleistungen oder unter www.soka-bau.de.

2. Schritt:Die SOKA teilt Ihnen als Arbeitgeber den Betrag der Urlaubsabgeltung mit. Sie ermittelt auf Basis der letzten Meldung an die Sozialversicherung die SV-Beträge und überweist Ihnen den Arbeitnehmerbetrag.

3. Schritt:Die SOKA zahlt den Abgeltungsbetrag abzüglich Arbeitnehmeranteil und pauschaler Lohnsteuer an den Arbeitnehmer aus.

4. Schritt:In der Lohnerfassung rufen Sie die Lohnart "Urlaubsabgeltg. SOKA" auf und geben Sie den Ihnen mitgeteilten Betrag ein, im Feld Anzahl tragen Sie die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage ein.

5. Schritt:Quick-Lohn ermittelt die SV-Beiträge für die Urlaubsabgeltung nach den gesetzlichen Vorgaben, also auch den Arbeitnehmerteil. Dieser wurde aber schon von SOKA-Bau einbehalten und an den Arbeitgeber überwiesen. Deshalb muss mit der Lohnart "Erst. SV-Beitr. SOKA" der erneut abgezogene Arbeitnehmerteil ausgeglichen werden. Aktivieren Sie diese Lohnart. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
Im letzten Bild der Erfassung lässt sich mit der F5-Taste der Arbeitnehmerteil der Sonderzahlung vorab anzeigen.