Ein Hinweis vorweg
•Eine Urlaubsabgeltung im laufenden Beschäftigungsverhältnis zum Abbau von Urlaubstagen ist lt. des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nicht zulässig.
•Der Abgeltungsanspruch besteht direkt gegen die Sozialkasse, wenn der Arbeitnehmer:
- der Arbeitnehmer ist länger als drei Monate nicht mehr bei einem Gerüstbau-Betrieb beschäftigt, ist aber nicht arbeitslos,
- der Arbeitnehmer war als Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent, Praktikant oder in ähnlicher Weise beschäftigt und das Arbeitsverhältnis wurde vor mehr als drei Monaten beendet,
- der Arbeitnehmer wird nicht mehr von den Tarifverträgen im Gerüstbauer-Handwerk erfasst, ohne dass sein Arbeitsverhältnis beendet wurde, und er wird nicht innerhalb von drei Monaten erneut von diesen Tarifverträgen erfasst.
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Der Mitarbeiter hat Anspruch auf sofortige Auszahlung des Urlaubsgeldes als Abgeltung im letzten Monat seiner gewerblichen Beschäftigung
Dies ist der Fall, wenn ... •der Arbeitnehmer bezieht Altersrente oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, nachdem sein Arbeitsverhältnis geendet hat, •der Arbeitnehmer ist in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis in einem Betrieb des Gerüstbauer-Handwerks übergewechselt, •der ausländische Arbeitnehmer kehrt endgültig in sein Heimatland zurück, •der Arbeitnehmer will auswandern. Bei der Lohnerfassung beachten Sie: 1. Schritt:Führen Sie eine Lohnabrechnung ohne Urlaubsabgeltung durch. Der aktuelle Restanspruch auf Urlaubsgeld wird dabei ermittelt. 2. Schritt:Wiederholen Sie die Lohnabrechnung und rufen über die F5-Taste zusätzlich die Lohnart "Urlaubsabgeltung" auf. Im Feld Anzahl tragen Sie die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage ein und unter st.-pfl. als Betrag den anfangs ermittelten Urlaubsgeldanspruch + zusätzliches Urlaubsgeld in einer Summe.
Beim Wechsel von gewerblicher in Tätigkeit ins Angestelltenverhältnis beachten Sie zusätzlich > folgende Hinweise.
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Fall 2: Die Urlaubsabgeltung erfolgt nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters über die Sozialkasse
Dies ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter die Urlaubsabgeltung bei SOKA-Gerüst beantragt hat. Sie erhalten von SOKA-Gerüst einen Bescheid darüber. Die pauschale Lohnsteuer führt die Urlaubskasse ab. Die Sozialversicherungsbeiträge sind vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen. Die Sozialkasse erstattet dem Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Wählen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten den Button Ausgeschiedene Mitarbeiter anzeigen. Das Programm liest Stammdaten von Mitarbeitern ein, die seit Januar des Vorjahres ausgeschieden sind. Befindet sich der Mitarbeiter nicht in dieser Liste, muss er neu angelegt werden. Berücksichtigen Sie hierfür statt der Schritte 2 und 3 die Ausführungen wie im Abschnitt "Der Mitarbeiter wurde bis zu seinem Austritt nicht mit Quick-Lohn abgerechnet. 2. Schritt:Lesen Sie den entsprechenden Mitarbeiter wieder ein. Es erscheint die Meldung "Mitarbeiter xxx wurde zuletzt abgerechnet im Monat xxxx - "Sollen die Daten wieder eingelesen werden? ". Antworten Sie mit Ja. 3. Schritt:Anschließend fragt das Programm, ob ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Antworten Sie jetzt mit Nein. Das Programm setzt bei Beginn und Ende der Beschäftigung jeweils den 1. Tag des aktuellen Monats ein. Beginn/Ende SV-Pflicht bleiben unverändert. 4. Schritt:Quick-Lohn fragt dann, ob eine von SOKA-Gerüst bereits ausgezahlte Urlaubsabgeltung berechnet werden muss. Antworten Sie mit Ja. 5. Schritt:Diese Urlaubsabgeltung in Gerüstbaubetrieben ist steuerfrei. Quick-Lohn hat als Steuerklasse (--) Steuerfreiheit eingetragen. Es wird keine ELStAM-Anmeldung benötigt! 6. Schritt:Ermitteln Sie den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des aktuellen Jahres ohne die Verdienste bei anderen Arbeitgebern. Tragen Sie im Feld vorauss. JAL ohne SDZ den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des aktuellen Jahres ohne die Verdienste bei anderen Arbeitgebern ein (siehe F1-Hilfe). 7. Schritt:Im Fall 2a und 2b (siehe weiter unten im Text) sind die Urlaubsrestwerte des Vorjahres nicht mehr in den Mitarbeiterdaten vorhanden. Sollten keine Vortragswerte vorhanden sein, erfassen Sie die mitgeteilten Daten in den Stammdaten im Bereich Vortrag. Tragen Sie in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 2 in den Feldern Url-Tageanspruch VJ und Url-Geldanspruch VJ die abzugeltenden Werte ein. Damit wird auf dem Verdienstbeleg der aktuelle Urlaubsanspruch korrekt auf Null gesetzt. 8. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Lohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter per Doppelklick aus. Es werden keine Stunden oder Tage erfasst. In der Lohnartenerfassung rufen Sie (F5-Taste) Urlaubsabgeltg. SOKA als weitere Lohnart auf und geben unter "Anzahl" die abzugeltenden Urlaubstage und unter "€ st.-frei" den Ihnen mitgeteilten Betrag ein. Alle anderen Lohnarten haben den Betrag 0. Nur wenn noch ein Urlaubsgeldanspruch aus Mindesturlaubsvergütung besteht, ist dieser mit der Lohnart Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Ob der Urlaubsgeldanspruch noch Ansprüche aus Mindesturlaubsvergütung enthält, entnehmen Sie dem Schreiben der SOKA-Gerüst. Der negative Auszahlungsbetrag auf dem Verdienstbeleg entspricht dem Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist auch der Betrag, den Ihnen SOKA-Gerüst zum Ausgleich überwiesen hat. Da der Verdienstbeleg nicht ausgehändigt wird, stört der negative Auszahlungsbetrag nicht. Bei Minijobbern mit Beitragsgruppenschlüssel 6500 ergibt sich ein Verdienstbeleg mit Betrag 0.00. Das Programm berücksichtigt die SV-Beiträge auf dem Beitragsnachweis der zuständigen Krankenkasse und erzeugt die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung. Der Mitarbeiter wurde bis zu seinem Austritt nicht mit Quick-Lohn abgerechnet bzw. er ist vor dem Vorjahr ausgetreten: In diesem Fall können die Mitarbeiterdaten nicht wieder eingelesen werden, der Mitarbeiter muss komplett neu angelegt werden. Beachten Sie dabei neben dem Obigen: •Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten den Wert "SDZ" ein. •Bei Steuerklasse setzen Sie -- (zwei Bindestriche) für Steuerfreiheit selbst ein. •Im Feld Beginn/Ende SV-Pflicht tragen Sie die Angaben ein, die im zurückliegenden Austrittsmonat gültig waren.
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Für beide Fälle gilt:
Das Programm erzeugt eine Meldung zur Sozialversicherung mit Grund 54: Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts, wenn Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Wenn nicht, wird im Januar des Folgejahres das Entgelt (nur für die Berufsgenossenschaft) zu Prüfungszwecken mit einer Meldung mit Grund 92 an die Rentenversicherung gemeldet.
Die Urlaubsabgeltung ist immer dem letzten Abrechnungszeitraum der Beschäftigung zuzuordnen. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsende ermittelt Quick-Lohn die Sozialversicherungsbeiträge nach den verschiedenen Varianten:
Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:
Das Programm wendet die > Märzklauselregelung an. Abhängig vom Verdienst des Vorjahres ist gegebenenfalls der gesamte Betrag beitragspflichtig.
Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist komplett beitragsfrei.
Beschäftigungsende Januar oder Februar 2024 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze. Wird diese durch die Urlaubsabgeltung überschritten, wird die > Märzklauselregelung angewendet.
Beschäftigungsende im Jahr 2024 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze der abgerechneten Monate des aktuellen Jahres. Die > Märzklauselregelung gilt hier nicht.