Ein Hinweis vorweg
•Eine Urlaubsabgeltung im laufenden Beschäftigungsverhältnis zum Abbau von Urlaubstagen ist gemäß des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nicht zulässig.
•Der Abgeltungsanspruch besteht direkt gegen die Sozialkasse, wenn:
- der Arbeitnehmer länger als drei Monate nicht mehr bei einem Gerüstbau-Betrieb beschäftigt, aber nicht arbeitslos ist,
- der Arbeitnehmer als Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent, Praktikant oder in ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis vor mehr als drei Monaten beendet wurde,
- der Arbeitnehmer nicht mehr von den Tarifverträgen im Gerüstbauer-Handwerk erfasst wird, ohne dass sein Arbeitsverhältnis beendet wurde, und er nicht innerhalb von drei Monaten erneut von diesen Tarifverträgen erfasst wird.
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Der Mitarbeiter hat Anspruch auf sofortige Auszahlung des Urlaubsgeldes als Abgeltung im letzten Monat seiner gewerblichen Beschäftigung
Dies ist der Fall, wenn: •der Arbeitnehmer Altersrente oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, nachdem sein Arbeitsverhältnis geendet hat, •der Arbeitnehmer in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis in einem Betrieb des Gerüstbauer-Handwerks gewechselt ist, •der ausländische Arbeitnehmer endgültig in sein Heimatland zurückkehrt, •der Arbeitnehmer auswandert. Bei der Lohnerfassung beachten Sie: 1. Schritt:Führen Sie eine Lohnabrechnung ohne Urlaubsabgeltung durch. Der aktuelle Restanspruch auf Urlaubsgeld wird dabei ermittelt. 2. Schritt:Wiederholen Sie die Lohnabrechnung und fügen Sie über den Button F5 - Weitere LA zusätzlich die Lohnart "Urlaubsabgeltung" hinzu. Im Feld Anzahl tragen Sie die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage und im Feld € st.-pfl. den im 1. Schritt ermittelten Urlaubsgeldanspruch + zusätzliches Urlaubsgeld als Betrag in einer Summe ein.
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Fall 2: Die Urlaubsabgeltung erfolgt nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters über die Sozialkasse
Dies ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter die Urlaubsabgeltung bei SOKA-GERÜSTBAU beantragt hat. Sie erhalten von SOKA-GERÜSTBAU einen Bescheid darüber. Die pauschale Lohnsteuer führt die Urlaubskasse ab. Die Sozialversicherungsbeiträge sind vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen. Die Sozialkasse erstattet dem Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Wählen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten den Button Ausgeschiedene Mitarbeiter anzeigen. Das Programm liest Stammdaten von Mitarbeitern ein, die seit Januar des Vorjahres ausgeschieden sind. Befindet sich der Mitarbeiter nicht in dieser Liste, muss er neu angelegt werden. Berücksichtigen Sie hierfür anstelle der Schritte 2 und 3 die Ausführungen wie im Abschnitt "Der Mitarbeiter wurde bis zu seinem Austritt nicht mit Quick-Lohn abgerechnet bzw. er ist vor dem Vorjahr ausgetreten". 2. Schritt:Lesen Sie den entsprechenden Mitarbeiter wieder ein. Es erscheint die Meldung "Mitarbeiter xxx wurde zuletzt abgerechnet im Monat xxxx - Sollen die Daten wieder eingelesen werden?". Antworten Sie mit "Ja". 3. Schritt:Anschließend fragt das Programm, ob ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Antworten Sie jetzt mit "Nein". Das Programm setzt in die Felder Beschäftigung Beginn und Ende jeweils den 1. Tag des aktuellen Monats ein. Die Einträge in den Feldern Vers.-Pflicht Beginn und Ende bleiben unverändert. 4. Schritt:Quick-Lohn fragt dann, ob eine von SOKA-GERÜSTBAU bereits ausgezahlte Urlaubsabgeltung berechnet werden muss. Antworten Sie mit "Ja". 5. Schritt:Diese Urlaubsabgeltung in Gerüstbaubetrieben ist steuerfrei. Quick-Lohn hat als Steuerklasse "--" (Steuerfreiheit) eingetragen. Es wird keine ELStAM-Anmeldung benötigt! 6. Schritt:Ermitteln Sie den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des aktuellen Jahres ohne Berücksichtigung der Verdienste bei anderen Arbeitgebern. Tragen Sie im Feld Vorauss.JAL inkl.SdZ den ermittelten Betrag ein (siehe F1 - Hilfe: Ausnahme: In diesem Fall sind nur die steuerpflichtigen Bezüge beim aktuellen Arbeitgeber ab Januar des laufenden Jahres einzutragen). 7. Schritt:Sind die Urlaubsrestwerte nicht mehr in den Mitarbeiterdaten vorhanden, erfassen Sie die mitgeteilten Daten im Bereich Mitarbeiterdaten Vortrag. Tragen Sie in den Feldern Url-Tageanspruch Vorjahr und Summe Url-Tageanspruch die abzugeltenden Werte ein. Damit wird auf dem Verdienstbeleg der aktuelle Urlaubsanspruch korrekt auf Null gesetzt. 8. Schritt:Wechseln Sie in das Menü Lohnabrechnung → Lohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter per Doppelklick aus. Es werden keine Stunden oder Tage erfasst. In der Lohnartenerfassung rufen Sie mit dem Button F5 - Weitere LA die Lohnart "Urlaubsabgeltg. SOKA" auf und geben im Feld Anzahl die abzugeltenden Urlaubstage und im Feld € st.-frei den Ihnen mitgeteilten Betrag ein. Alle anderen Lohnarten haben den Betrag 0.00. Nur wenn noch ein Urlaubsgeldanspruch aus Mindesturlaubsvergütung besteht, ist dieser mit der Lohnart "Urlaubsabgeltung" auszuzahlen. Ob der Urlaubsgeldanspruch noch Ansprüche aus Mindesturlaubsvergütung enthält, entnehmen Sie dem Schreiben der SOKA-GERÜSTBAU. Der negative Auszahlungsbetrag auf dem Verdienstbeleg entspricht dem Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist auch der Betrag, den Ihnen SOKA-GERÜSTBAU zum Ausgleich überwiesen hat. Da der Verdienstbeleg nicht ausgehändigt wird, stört der negative Auszahlungsbetrag nicht. Bei Minijobbern mit Beitragsgruppenschlüssel "6500" ergibt sich ein Verdienstbeleg mit dem Betrag 0.00. Das Programm berücksichtigt die SV-Beiträge auf dem Beitragsnachweis der zuständigen Krankenkasse und erzeugt die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung. Der Mitarbeiter wurde bis zu seinem Austritt nicht mit Quick-Lohn abgerechnet bzw. er ist vor dem Vorjahr ausgetreten: In diesem Fall können die Mitarbeiterdaten nicht wieder eingelesen werden, der Mitarbeiter muss komplett neu angelegt werden. Beachten Sie dabei neben dem oben Genannten: •Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 tragen Sie in den Feldern Vers.-Pflicht Beginn und Vers.-Pflicht Ende die Daten ein, die im zurückliegenden Austrittsmonat gültig waren. •Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 setzen Sie im Feld Steuerklasse "--" (zwei Bindestriche) für Steuerfreiheit selbst ein. •Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten den Wert "SDZ" ein.
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Für beide Fälle gilt:
Das Programm erzeugt eine Meldung zur Sozialversicherung mit Grund "54" (Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts), wenn Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Wenn nicht, wird im Januar des Folgejahres das Entgelt (nur für die Berufsgenossenschaft) zu Prüfungszwecken mit einer Meldung mit Grund "92" an die Rentenversicherung gemeldet.
Die Urlaubsabgeltung ist immer dem letzten Abrechnungszeitraum der Beschäftigung zuzuordnen. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsende ermittelt Quick-Lohn die Sozialversicherungsbeiträge nach den verschiedenen Varianten:
Beschäftigungsende im Jahr 2025 und Urlaubsabgeltung bis März 2026:
Das Programm wendet die > Märzklauselregelung an. Abhängig vom Verdienst des Vorjahres ist gegebenenfalls der gesamte Betrag beitragspflichtig.
Beschäftigungsende im Jahr 2025 und Urlaubsabgeltung ab April 2026:
Die Urlaubsabgeltung ist komplett beitragsfrei.
Beschäftigungsende im Januar oder Februar 2026 und Urlaubsabgeltung bis März 2026:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze. Wird diese durch die Urlaubsabgeltung überschritten, wird die > Märzklauselregelung angewendet.
Beschäftigungsende im Jahr 2026 und Urlaubsabgeltung ab April 2026:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze der abgerechneten Monate des aktuellen Jahres. Die > Märzklauselregelung gilt hier nicht.