Urlaubsabgeltung Maler

Ein Hinweis vorweg

Eine Urlaubsabgeltung im laufenden Beschäftigungsverhältnis zum Abbau von Urlaubstagen ist lt. des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nicht zulässig.

Der Abgeltungsanspruch besteht jedoch direkt gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer:

olänger als drei Monate in einem branchenfremden Arbeitsverhältnis gestanden hat, ohne arbeitslos zu sein,

oals Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent, Praktikant oder in ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis vor mehr als drei Monaten beendet wurde,

ooder der Arbeitnehmer verstirbt.

oWechsel ins Angestelltenverhältnis.
       
 
Der Anspruch auf den aus dem Vorjahr übertragenen Resturlaub kann gegenüber dem zur Auszahlung des Resturlaubsentgeltes verpflichteten Arbeitgeber nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat einen formlosen Antrag auf Abgeltung direkt beim Arbeitgeber mit den entsprechenden Nachweisen zu stellen.

Binnen eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer von der Malerkasse eine Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche in Höhe des vom Arbeitgeber nicht ausgezahlten Urlaubsentgeltes und des zusätzlichen Urlaubsgeldes verlangen. Entschädigt wird auch im Falle langandauernder Arbeitslosigkeit. Dauert die Arbeitslosigkeit über ein geschlossenes volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubsentgeltes und des zusätzlichen Urlaubsgeldes gegenüber dem letzten Arbeitgeber.

So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn

Fall 1: Der Mitarbeiter hat Anspruch auf sofortige Auszahlung des Urlaubsgeldes als Abgeltung im letzten Monat seiner gewerblichen Beschäftigung

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Fall 2: Die Urlaubsabgeltung erfolgt nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters

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Für beide Fälle gilt:

Das Programm erzeugt eine Meldung zur Sozialversicherung mit Grund 54: Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts, wenn Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Wenn nicht, wird im Januar des Folgejahres das Entgelt (nur für die Berufsgenossenschaft) zu Prüfungszwecken mit einer Meldung mit Grund 92 an die Rentenversicherung gemeldet.

Auch Urlaubsabgeltung ist umlagepflichtig, d.h. zur Zeit 14,30% in 2024 von diesem Betrag werden an die Malerkasse abgeführt. Allerdings entstehen für den Mitarbeiter aus dieser Urlaubsabgeltung keine neuen Urlaubsgeldansprüche.

Die Urlaubsabgeltung ist immer dem letzten Abrechnungszeitraum der Beschäftigung zuzuordnen. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsende ermittelt Quick-Lohn die Sozialversicherungsbeiträge nach den verschiedenen Varianten:

 

Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:

Das Programm wendet die > Märzklauselregelung an. Abhängig vom Verdienst des Vorjahres ist gegebenenfalls der gesamte Betrag beitragspflichtig.

 

Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:

Die Urlaubsabgeltung ist komplett beitragsfrei.

 

Beschäftigungsende Januar oder Februar 2024 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:

Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze. Wird diese durch die Urlaubsabgeltung überschritten, wird die > Märzklauselregelung angewendet.

 

Beschäftigungsende im Jahr 2024 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:

Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze der abgerechneten Monate des aktuellen Jahres. Die > Märzklauselregelung gilt hier nicht.