Ein Hinweis vorweg
•Eine Urlaubsabgeltung im laufenden Beschäftigungsverhältnis zum Abbau von Urlaubstagen ist lt. des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nicht zulässig.
•Der Abgeltungsanspruch besteht jedoch direkt gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer:
olänger als drei Monate in einem branchenfremden Arbeitsverhältnis gestanden hat, ohne arbeitslos zu sein,
oals Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent, Praktikant oder in ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis vor mehr als drei Monaten beendet wurde,
ooder der Arbeitnehmer verstirbt.
oWechsel ins Angestelltenverhältnis.
Der Anspruch auf den aus dem Vorjahr übertragenen Resturlaub kann gegenüber dem zur Auszahlung des Resturlaubsentgeltes verpflichteten Arbeitgeber nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat einen formlosen Antrag auf Abgeltung direkt beim Arbeitgeber mit den entsprechenden Nachweisen zu stellen.
•Binnen eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer von der Malerkasse eine Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche in Höhe des vom Arbeitgeber nicht ausgezahlten Urlaubsentgeltes und des zusätzlichen Urlaubsgeldes verlangen. Entschädigt wird auch im Falle langandauernder Arbeitslosigkeit. Dauert die Arbeitslosigkeit über ein geschlossenes volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubsentgeltes und des zusätzlichen Urlaubsgeldes gegenüber dem letzten Arbeitgeber.
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Der Mitarbeiter hat Anspruch auf sofortige Auszahlung des Urlaubsgeldes als Abgeltung im letzten Monat seiner gewerblichen Beschäftigung
Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter danach... •Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner wird •ein Studium aufnimmt •auswandert •verstirbt •von gewerblicher Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechselt
Bei der Lohnerfassung beachten Sie: 1. Schritt:Führen Sie eine Lohnabrechnung ohne Urlaubsabgeltung durch. Der aktuelle Restanspruch auf Urlaubsgeld wird dabei ermittelt. 2. Schritt:Wiederholen Sie die Lohnabrechnung und rufen über die F5-Taste zusätzlich die Lohnart "Urlaubsabgeltung" auf. Im Feld Anzahl tragen Sie die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage ein und unter st.-pfl. als Betrag den anfangs ermittelten Urlaubsgeldanspruch + zus. Urlaubsgeld in einer Summe.
Beim Wechsel von gewerblicher in Tätigkeit ins Angestelltenverhältnis beachten Sie zusätzlich > folgende Hinweise.
Sonderfall: Die Abgeltung erfolgt, weil der Mitarbeiter verstorben ist Die Auszahlung erfolgt an den Hinterbliebenen. Aus diesem Grund ist der Auszahlungsbetrag mit der Lohnart "Persönlicher Abzug" wieder auf "Null" zu bringen. Zudem ist die Urlaubsabgeltung für den Verstorbenen nur sv-pflichtig, weshalb Sie die Mitarbeiterdaten bitte entsprechend anpassen.: > Details Der Erbe übernimmt die Steuerpflicht und ist deshalb anzulegen und abzurechnen: > Details
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Fall 2: Die Urlaubsabgeltung erfolgt nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters
Dies ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter: •mehr als 3 Monate branchenfremd gearbeitet hat, •die Urlaubsabgeltung bei der Urlaubskasse beantragt hat. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Wählen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten den Button Ausgeschiedene Mitarbeiter anzeigen. Das Programm liest die Stammdaten von Mitarbeitern ein, die seit Januar des VorVorjahres ausgeschieden sind. 2. Schritt:Lesen Sie den entsprechenden Mitarbeiter wieder ein. Es erscheint die Meldung "Mitarbeiter xxx wurde zuletzt abgerechnet im Monat xxxx - "Sollen die Daten wieder eingelesen werden? ". Antworten Sie mit Ja. 3. Schritt:Anschließend fragt das Programm, ob ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Antworten Sie jetzt mit Nein. Das Programm setzt bei Beginn und Ende der Beschäftigung jeweils den 1. Tag des aktuellen Monats ein. Beginn/Ende SV-Pflicht bleiben unverändert. 4. Schritt:Im Feld Steuerklasse hinterlegt Quick-Lohn die Lohnsteuerklasse 6. Es wird eine ELStAM-Anmeldung als Nebenarbeitgeber erzeugt! 5. Schritt:Ermitteln Sie den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des aktuellen Jahres ohne die Verdienste bei anderen Arbeitgebern. Tragen Sie diesen Betrag im Feld vorauss. JAL inkl. SDZ (siehe F1-Hilfe dort). 6. Schritt:Sollten keine Vortragswerte vorhanden sein, erfassen Sie die mitgeteilten Daten in den Stammdaten im Bereich Vortrag. Tragen Sie in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 3 in den Feldern Url-Tageanspruch VJ und Url-Geldanspruch VJ die abzugeltenden Werte (ohne zus. Urlaubsgeld) ein. 7. Schritt:Wählen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Lohnerfassung per Doppelklick den entsprechenden Mitarbeiter aus. Es werden keine Stunden oder Tage erfasst. Rufen Sie (F5-Taste) Urlaubsabgeltung als weitere Lohnart auf und geben Sie den Ihnen mitgeteilten Betrag ein. Tragen Sie nur in der Lohnart Urlaubsabgeltung die Werte ein. In der Spalte "Anzahl" ist sind es die abzugeltenden Urlaubstage, im Feld "€ st.-pfl." ist es der zuletzt ausgewiesene aktuelle Urlaubsgeldanspruch (Lohnkonto, letzte Verdienstabrechnung) + zus. Urlaubsgeld (in 2024 15%). Der Mitarbeiter wurde bis zu seinem Austritt nicht mit Quick-Lohn abgerechnet bzw. er ist vor dem Vorjahr ausgetreten: In diesem Fall können die Mitarbeiterdaten nicht wieder eingelesen werden, der Mitarbeiter muss komplett neu angelegt werden. Beachten Sie dabei neben dem Obigen: •Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten den Wert "SDZ" ein. •Im Feld Beginn/Ende SV-Pflicht tragen Sie die Angaben ein, die im zurückliegenden Austrittsmonat gültig waren.
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Für beide Fälle gilt:
Das Programm erzeugt eine Meldung zur Sozialversicherung mit Grund 54: Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts, wenn Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Wenn nicht, wird im Januar des Folgejahres das Entgelt (nur für die Berufsgenossenschaft) zu Prüfungszwecken mit einer Meldung mit Grund 92 an die Rentenversicherung gemeldet.
Auch Urlaubsabgeltung ist umlagepflichtig, d.h. zur Zeit 14,30% in 2024 von diesem Betrag werden an die Malerkasse abgeführt. Allerdings entstehen für den Mitarbeiter aus dieser Urlaubsabgeltung keine neuen Urlaubsgeldansprüche.
Die Urlaubsabgeltung ist immer dem letzten Abrechnungszeitraum der Beschäftigung zuzuordnen. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsende ermittelt Quick-Lohn die Sozialversicherungsbeiträge nach den verschiedenen Varianten:
Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:
Das Programm wendet die > Märzklauselregelung an. Abhängig vom Verdienst des Vorjahres ist gegebenenfalls der gesamte Betrag beitragspflichtig.
Beschäftigungsende im Jahr 2023 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist komplett beitragsfrei.
Beschäftigungsende Januar oder Februar 2024 und Urlaubsabgeltung bis März 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze. Wird diese durch die Urlaubsabgeltung überschritten, wird die > Märzklauselregelung angewendet.
Beschäftigungsende im Jahr 2024 und Urlaubsabgeltung ab April 2024:
Die Urlaubsabgeltung ist beitragspflichtig, allerdings nur in Höhe der anteiligen Jahresbemessungsgrenze der abgerechneten Monate des aktuellen Jahres. Die > Märzklauselregelung gilt hier nicht.