Der Urlaubsausgleich ist eine zusätzliche soziale Absicherung in schwierigen Zeiten, wie z. B. witterungsbedingtem Ausfall, Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung, Kurzarbeit, Mutterschutz bzw. > Winterarbeitslosigkeit. Pro volle Woche (fünf aufeinander folgende Tage) beträgt der Urlaubsausgleich 38,35 €. Je nach Ausfallart gibt es Höchstgrenzen für die Anzahl der Wochen.
Wenn das Krankengeld aufgrund eines Unfalls gezahlt wird, besteht ein Anspruch bis maximal 36 Wochen. In diesem besonderen Fall ist in den Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten das "UAU" einzutragen.
Quick-Lohn ermittelt erst bei Beendigung der Fehlzeit (hier auch zum Jahresende) bzw. Beendigung der Kurzarbeit die Anzahl der Wochen und errechnet daraus den Urlaubsausgleich. Der daraus resultierende Anspruch auf Urlaubsentgelt wird unten auf dem Verdienstbeleg in der Spalte "UAusgl" angezeigt, wenn Sie die Urlaubsdarstellung in Konfiguration ändern so eingestellt haben.
Der Anspruch wird einmalig auf den Verdienstbeleg des Monats gedruckt, in dem die Fehlzeit endet.
Dabei werden die laut Tarifvertrag maximal möglichen vollen Wochen berücksichtigt.
Die Ausgleichsbeträge werden an die Malerkasse automatisch übermittelt.
Der Anspruch auf Urlaubsausgleichsbeträge ist beschränkt bezüglich der Dauer - er richtet sich nach der Art der Ausfallzeit.
•Höchstens 6 Wochen bei Kündigung wegen schlechter Witterung, wenn diese im Zeitraum vom 15.11. - 15.03. ausgesprochen wurde (§46 RTV): oAusgleichsbeträge fallen nur an, wenn die Wiedereinstellung spätestens am 30.4., bzw, vor Ablauf von 4 Monaten erfolgt. Bei Einstellungen nach dem 30.04., bzw. einer Unterbrechung von mehr als 4 Monaten, stehen dem Arbeitnehmer keine Ausgleichsbeträge mehr zu. Vom Programm werden diese Fristen berücksichtigt. oWenn der 30.4. auf ein Wochenende fällt, werden auch bei Einstellung am 2. Mai noch Ausgleichsbeträge gewährt. •Höchstens 26 Wochen bei Krankheit nach Ablauf der Krankheitslohnfortzahlung. •Höchstens 36 Wochen bei einem Betriebsunfall. •Höchstens 18 Wochen bei Mutterschutz ohne lohnsteuerpfl. Bezüge. •Für Zeiten der Wehrübung, sofern dort kein Urlaub gewährt wurde. •Höchstens 4 Wochen für Zeiten eines zur beruflichen Weiterbildung unterbrochenen Arbeitsverhältnisses. •Höchstens 6 Wochen für Zeiten der Kurzarbeit.
Als volle Woche gelten 5 zusammenhängende Arbeitstage, also auch beispielsweise von Mittwoch der aktuellen Woche bis Dienstag der Folgewoche.
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