Urlaubsberechnung (Gerüstbau)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 11,40 %  ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von der SOKA-GERÜSTBAU das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat mit 30 Beschäftigungstagen erwirbt der Mitarbeiter 30 / 12 = 2,5 Tage Urlaubstageanspruch. Bei unbezahlten Fehlzeiten wie z. B. "unbezahlter Urlaub" werden die Beschäftigungstage vom Programm automatisch gekürzt. Bei der unbezahlten Fehlzeit "Pflege krankes Kind" dürfen die Beschäftigungstage nicht gekürzt werden.

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub nur in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.sokageruest.de.

 

Mindesturlaubsvergütung für bestimmte Arbeitsausfälle:

Die Mindesturlaubsvergütung erhöht die verfügbare Urlaubsvergütung des Mitarbeiters. Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung, bei Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit. Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 11,40 %  des Bruttolohns, welches der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte.

Für die Mindesturlaubsvergütung von schwerbehinderten Arbeitnehmern gilt ebenso der Urlaubsentgeltberechnungssatz von 11,40 %.

Beispiel:

- Abrechnungsmonat: Februar
- Sollzeit: 169 Stunden
- davon Ausfallstunden: 40 Stunden
- Stundenlohn: 15,00 €

Urlaubsgeldanspruch/Monat



Urlaubsgeld aus lfd. Entgelt:

129 Stunden x 15,00 € x 11,40 % =

     220,59 €

zzgl. Mindesturlaubsvergütung:

 40 Stunden x 15,00 € x 11,40 % =

68,40 €

 

Summe =

288,99 €

Vom Programm wird die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung automatisch durchgeführt und auf dem Verdienstbeleg des entsprechenden Monats ausgewiesen. Bei der Auszahlung der Mindesturlaubsvergütung erhalten die Arbeitnehmer darauf auch das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 30 %.

Der Tarifvertrag sieht bei der Mindesturlaubsvergütung infolge von Krankheit eine drei Monate längere Verfallfrist vor als beim regulären Urlaub. Somit verfällt die Mindesturlaubsvergütung im April des Jahres, welches auf das Jahr der Entstehung des Urlaubsanspruchs folgt. Die Mindesturlaubsvergütung aus 2025 kann somit noch bis zum März 2027 gewährt werden.

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Beispiel:

- Abrechnungsmonat: Juni
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch aus Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai: 10.000,00 €

Urlaubsanspruch Saldo Vormonat



Urlaubsanspruch Tage:

5 Monate x 30 Beschäftigungstage / 12 =

     12,50 Tage

Urlaubsanspruch Geld:

10.000,00 € x 11,40 % =

1.140,00  €


 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubgeldanspruch je Tag:

1.140,00 € / 12,5 =

91,20 €

Urlaubentgelt für 10 Tage:

91,20 € x 10 =

912,00 €

dazu zusätzliches Urlaubsgeld 30 %:

912,00 € x 30 % =

273,60 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Stunden pro Tag x 10 Tage = 80 Stunden):

 
912,00 € / 80 =

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt Quick-Lohn aus, wenn Sie erstmals im Monat den Mitarbeiter über das Kalendarium erfassen. Es wird der Stundensatz für das Urlaubsentgelt vorgeschlagen. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht zu kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen.

 

Die SOKA-GERÜSTBAU erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.