Urlaubsgeldberechnung (Gerüstbau)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erwerben monatlich 11,4 % ihres Bruttoverdienstes als Urlaubsgeldanspruch. Aus der Umlage des Arbeitgebers wird von SOKA-Gerüst das Geld für jeden Arbeitnehmer gesammelt. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist für dieses Urlaubsgeldkonto ohne Bedeutung.

Für jeden vollen Monat mit 30 Beschäftigungstagen erwirbt der Mitarbeiter 30 : 12 = 2,5 Tage Urlaubsanspruch. Bei unbezahlten Fehlzeiten wie z.B. "unbezahlter Urlaub" werden die Beschäftigungstage vom Programm automatisch gekürzt. Bei der unbezahlten Fehlzeit "Pflege krankes" Kind dürfen die Beschäftigungstage nicht gekürzt werden.

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub nur in Höhe der angesammelten Tage. Mehr Urlaubstage können laut Tarifvertrag nicht gewährt werden!

Eine > Urlaubsabgeltung ohne Urlaubsgewährung ist nur in Sonderfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Tarifvertrag oder im Internet unter www.sokageruest.de.

 

Mindesturlaubsvergütung für bestimmte Arbeitsausfälle:

Die Mindesturlaubsvergütung erhöht die verfügbare Urlaubsvergütung des Mitarbeiters. Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit. Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 11,4 Prozent des Bruttolohns, welches der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn gearbeitet hätte.

Für die Mindesturlaubsvergütung gilt für die Berechnung des Urlaubsentgelts von schwerbehinderten Arbeitnehmern ebenso der Urlaubsentgeltberechnungssatz von 11,4 Prozent.

Beispiel:

- Abrechnungsmonat: Februar
- Sollzeit: 169 Stunden
- davon Ausfallstunden: 40 Stunden
- Stundenlohn: 15,00 €

Urlaubsgeldanspruch/Monat



Urlaubsgeld aus lfd. Entgelt:

129 Stunden * 15,00 € * 11,4 %=

     220,59 €

zzgl. Mindesturlaubsvergütung:

 40 Stunden * 15,00 € * 11,4%=

68,40 €

 

Summe:

288,99 €

Vom Programm wird die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung automatisch durchgeführt und auf dem Verdienstbeleg des entsprechenden Monats ausgewiesen. Bei der Auszahlung der Mindesturlaubsvergütung erhalten die Arbeitnehmer darauf auch das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 30 Prozent.

Der Tarifvertrag sieht bei der Mindesturlaubsvergütung infolge von Krankheit eine drei Monate längere Verfallfrist vor als beim regulären Urlaub. Somit verfällt die Mindesturlaubsvergütung im April des Jahres, welches auf das Jahr der Entstehung des Urlaubsanspruchs folgt. Die Mindesturlaubsvergütung aus 2023 kann somit noch bis zum März 2025 gewährt werden.

 

So handhabt Quick-Lohn die Urlaubsgeldberechnung

Die Höhe der Urlaubsvergütung ermittelt sich aus dem verfügbaren Urlaubsgeldanspruch und dem Urlaubstageanspruch.

Beispiel:

- Abrechnungsmonat: Juni
- Beschäftigungsbeginn: 1. Januar
- Urlaubsanspruch Vorjahr: 0
- Urlaub aktuell im Juni gewährt: 10 Tage
- angenommener Bruttoverdienst für Januar bis Mai: 10.000,00 €

Urlaubsanspruch Saldo Vormonat



Urlaubsanspruch Tage:

5 Monate * 30 Beschäftigungstage / 12=

     12,50 Tage

Urlaubsanspruch Geld:

10.000,00 € * 11,4%=

1.140,00  €


 

 

Urlaubsentgelt aktueller Monat

 

 

Urlaubgeldanspruch je Tag:

1.140,00 € : 12,5=

91,20 €

Urlaubentgelt für 10 Tage:

91,20 € * 10=

912,00 €

dazu zus. Urlaubsgeld 30 %:

912,00 € * 30%=

273,60 €

 

 

 

Urlaubsentgelt je Stunde
(Sollzeit 8 Std. je Tag):        

 
912,00 € : 80=

 
11,40 €

 

Genau diese Berechnung führt Quick-Lohn aus, wenn Sie erstmals im Monat den Mitarbeiter über das Kalendarium erfassen. Es wird der Stundensatz für das Urlaubsentgelt vorgeschlagen. Sie brauchen sich darum eigentlich gar nicht kümmern. Mit der F8-Taste können Sie sich diese Berechnung jederzeit anzeigen lassen.

 

Die SOKA-Gerüst erstattet nur Urlaubsvergütungen, die tarifkonform ermittelt werden. Quick-Lohn akzeptiert aus diesem Grunde nur zulässige Werte.