Verdienstausfall bei Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (Corona)

rechtlicherhintergrund Gesetzliche Grundlagen zum Infektionsschutzgestz (IfSG § 56)

Wenn ein Arbeitnehmer auf behördliche Anweisung nicht mehr arbeiten darf (Quarantäne), selbst aber nicht krank ist und dadurch keinen Anspruch auf Entgelt hat, steht ihm eine Entschädigung zu. Diese Entschädigung zahlt der Arbeitgeber aus und beantragt eine Erstattung bei der für sein Bundesland zuständigen Stelle.

Das gilt nicht,wenn der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet, dann wird sein Entgelt ganz normal vom Arbeitgeber weiter gezahlt.

Zahlungen nach dem IfSG sind bei Quarantäne beitragspflichtig, die Beiträge werden aber für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile von der Behörde erstattet. Für die Entschädigungen sind auch die Umlagen nach U1 und U2 und zur Insolvenzgeldumlage zu ermitteln und zu zahlen, soweit der Arbeitgeber auch sonst dazu verpflichtet ist.

Ausführliche Informationen vorab: hmtoggle_plus1        Details

So rechnen Sie in Quick-Lohn Quarantäne ab

Bei einer amtlich verordneten Quarantäne für Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige gehen Sie im Programm wie folgt vor:

1. Schritt:Aktivieren Sie hier die drei Lohnarten: Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

a.IfSG Brutto ausgef.

b.IfSG Entschädigung

c.IfSG SV-Beiträge AN

Passen Sie dabei ggf. die vorgeschlagenen Fibu-Kontonummern an.

2. Schritt:Deaktivieren Sie für diesen Monat ggf. das Stundenkonto in den Stammdaten des Mitarbeiters.

3. Schritt:Die Tage mit Quarantäne lassen Sie bei der Lohnerfassung mit Kalender frei. Alle anderen Zeiten erfassen Sie wie gewohnt.

4. Schritt:Erfassen Sie bei Gehaltsempfängern/Azubis das anteilige Bruttoarbeitsentgelt für gearbeitete Zeiten.

5. Schritt:In der Lohnartenerfassung des jeweiligen Mitarbeiters rufen Sie zusätzlich mit F5 die Lohnart "IfSG Brutto ausgef." auf. Die Lohnarten "IfSG Entschädigung" und "IfSG SV-Beiträge AN" rufen sich automatisch auf. Tragen Sie in der Lohnart "IfSG Brutto ausgef." im Feld steuerfrei das anteilige, ausgefallene Bruttoentgelt des Monats ein.

6. Schritt:Die Lohnarten "IfSG Entschädigung" und "IfSG SV-Beiträge AN" behalten erst einmal den Wert 0 und werden automatisch von Quick-Lohn berechnet.

7. Schritt:Nach Verlassen der Lohnartenerfassung rufen Sie im folgenden Bild "Austrittstag" mittels der F4-Taste die Berechnung auf und drucken mittels Listendruck die Werte aus. Dies dient  Ihnen als Vorlage für den Erstattungsantrag.

Sonderfälle

Diese Sonderfälle werden in der aktuellen Corona -Situation nicht relevant werden. Wir gehen davon aus, dass in den meisten Fällen die Quarantäne nach 2-4 Wochen beendet sein wird.

hmtoggle_plus1Quarantäne dauert länger als sechs Wochen
hmtoggle_plus1Mitarbeiter hat ein Beschäftigungsverbot als Krankheitsverdächtiger oder in anderen Fällen

Die Hinweise zur Corona-Prämie finden Sie in dieser Erläuterung: > Corona-Prämie