Wechselt ein Mitarbeiter von einer versicherungspflichtigen in eine geringfügige Beschäftigung, erfolgt immer auch ein Wechsel der Krankenkasse hin zur Knappschaft (auch Minijobzentrale genannt).
Dabei können die nachfolgenden zwei Fälle auftreten.
Fall 1: Die Änderung wird zu Beginn eines Monats wirksam
Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor: 1. Schritt:Den letzten Monat als versicherungspflichtige Beschäftigung rechnen Sie wie gewohnt ab (ohne Austrittsdatum). 2. Schritt:Im Folgemonat legen Sie (falls nicht bereits vorhanden) die Krankenkasse "Knappschaft Minijobs" im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten an. (Für mehr Details zum Anlegen einer KK lesen Sie unter > Krankenkassen.) 3. Schritt:Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter aus und ändern dort das Feld Krankenkassennummer und das Feld Umlagekassennummer entsprechend der Knappschaft. 4. Schritt:Diese Felder bleiben gleich:
5. Schritt:Ändern Sie die folgenden Felder:
6. Schritt:Führen Sie die Lohnabrechnung wie gewohnt durch.
Quick-Lohn erzeugt nun folgende SV-Meldungen: •eine Abmeldung zum Ende des Vormonats mit Grund 31 für die alte Krankenkasse sowie •eine Anmeldung zum 1. des Folgemonats mit Grund 11 für die Knappschaft. |
Fall 2: Die Änderung wird im Laufe eines Monats wirksam
Endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zum Monatswechsel, muss eine zweite Personalnummer vergeben werden. Vermeiden Sie diesen Fall nach Möglichkeit - denn Fall 1 ist einfacher für Sie abzurechnen. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Erfassen Sie für den Mitarbeiter das Austrittsdatum und erstellen Sie eine letzte Verdienstabrechnung unter der alten Personalnummer für die versicherungspflichtige Beschäftigung. 2. Schritt:Legen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 des Mitarbeiters mit Hilfe der F8-Funktion neu an. 3. Schritt:In der darauffolgenden Ansicht wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Grund für die neue Personalnummer fest und bestätigen Sie die Eingaben mit Enter - OK. Die Daten der alten Personalnummer werden dabei übernommen. 4. Schritt:Ändern Sie weiterhin folgende Felder
Quick-Lohn erzeugt die SV-Meldungen automatisch, und zwar eine Abmeldung zum Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung mit Grund 31 für die alte Krankenkasse sowie eine Anmeldung zum Beschäftigungsbeginn mit Grund 11 für die Knappschaft. Im Lohnkonto der neuen Personalnummer wird ein Hinweis gedruckt, dass es sich um die Fortsetzung des Lohnkontos der alten Personalnummer handelt.
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