Wechsel von einer versicherungspflichtigen in eine geringfügige Beschäftigung

Wechselt ein Mitarbeiter von einer versicherungspflichtigen in eine geringfügige Beschäftigung, erfolgt immer auch ein Wechsel der Krankenkasse hin zur Knappschaft (auch Minijobzentrale genannt).

Dabei können die nachfolgenden zwei Fälle auftreten.

 

Fall 1: Die Änderung wird zu Beginn eines Monats wirksam

hmtoggle_plus1Details

 

Fall 2: Die Änderung wird im Laufe eines Monats wirksam

hmtoggle_plus1Details