Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Quick-Lohn Software GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zu Zwecken der Lohnabrechnung im Auftrag des Kunden im Rahmen der vertraglichen Beziehungen. Zu diesem Zweck benötigen wir von unseren Kunden die Einwilligung in den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (> AVV).

Die Einwilligung haben Sie uns bereits beim Bestellvorgang oder bei damals bestehenden Verträgen nachträglich in elektronischer Form gegeben.

Auf unserer Internetseite finden Sie den kompletten aktuellen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im PDF-Format: > AVV