Ein neuer Mitarbeiter erkrankt vor Arbeitsbeginn oder innerhalb der Wartezeit (erste 4 Wochen)

rechtlicherhintergrund Gesetzliche Regelung

Arbeitsrechtlich gesehen beginnt das Arbeitsverhältnis mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn.

Die Sozialversicherungspflicht beginnt allerdings erst mit dem Tag, für den erstmals Entgelt gezahlt wird. Auch die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt erst zu diesem Tag mit dem üblichen Meldegrund 10. Wenn ein Arbeitnehmer also am ersten Arbeitstag krank ist, gibt es für diese und die Folgetag mit Krankheit keine SV-Tage und damit auch keine SV-Beiträge.

Der Mitarbeiter erhält für diesen Zeitraum Krankengeld von der Krankenkasse. Die elektronische Entgeltmeldung für die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes ist im Eintrittsmonat nicht möglich, da kein zu bescheinigendes Entgelt in den Vormonaten vorlag.

 

So erfassen Sie die Krankheit bei Arbeitsantritt

Normalfall

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Seltener Fall: Mitarbeiter ist wegen Erkrankung beim Vorarbeitgeber bei Arbeitsantritt im Krankengeldbezug und die Zahlung des Krankengeldes dauert noch bis mindestens in den nächsten Monat

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So erfassen Sie die Krankheit innerhalb der Wartezeit (erste 4 Wochen)

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