Ein neuer Mitarbeiter erkrankt vor dem ersten Arbeitstag oder innerhalb der Wartezeit (erste 4 Wochen)

rechtlicherhintergrund Gesetzliche Regelung

Arbeitsrechtlich gesehen beginnt das Arbeitsverhältnis mit dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beschäftigung.

Die Sozialversicherungspflicht beginnt allerdings erst mit dem Tag, für den erstmals Arbeitsentgelt gezahlt wird. Auch die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt erst zu diesem Tag mit dem üblichen Meldegrund 10. Wenn ein Arbeitnehmer also am ersten Arbeitstag krank ist, werden dieser Tag und die Folgetage mit Krankheit nicht als SV-Tage gezählt und damit fallen auch keine SV-Beiträge an.

Der Mitarbeiter erhält für diesen Zeitraum Krankengeld von der Krankenkasse. Die elektronische Entgeltbescheinigung für die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes erstellen Sie im Programm über das HauptmenüLohnabrechnungElektronische MeldungenEntgeltbescheinigungen (EEL) Bescheinigungen erzeugen / korrigieren. Wählen Sie als Art der Bescheinigung “Krankengeld in 4 Wochen Wartezeit”.

 

So erfassen Sie die Krankheit bei Arbeitsantritt

Normalfall

hmtoggle_plus1Details

Seltener Fall: Mitarbeiter ist wegen Erkrankung beim Vorarbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn im Krankengeldbezug und die Zahlung des Krankengeldes dauert noch bis mindestens in den nächsten Monat

hmtoggle_plus1Details

 

So erfassen Sie die Krankheit innerhalb der Wartezeit (erste 4 Wochen)

hmtoggle_plus1Details