Dies sind die Umlagen U1 und U2, die vom Arbeitgeber an die Krankenkassen zu zahlen sind (Entgeltfortzahlungsversicherung). Im Falle einer Lohnfortzahlung bei Krankheit (Umlage U1) oder Mutterschaft (Umlage U2) erhalten die Arbeitgeber die fortgezahlten Lohnkosten teilweise oder vollständig auf Antrag von den Krankenkassen erstattet.
Das Umlageverfahren U1 (Krankheit) ist für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern verpflichtend. Hingegen ist die Teilnahme am Umlageverfahren U2 (Mutterschaft) für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Die Krankenkassen bestimmen die Höhe der Umlagesätze jedes Jahr selbst. Sie stellen den Lohnsoftwareherstellern regelmäßig eine Beitragssatzdatei zur Verfügung. Mit jedem Update erfolgt die Aktualisierung in Quick-Lohn automatisch. Die Umlagesätze sind in der Stammdatenverwaltung im Menüpunkt Krankenkassendaten bei der jeweiligen Krankenkasse hinterlegt. Bei der Aktivierung einer neuen Krankenkasse (> Krankenkasse anlegen) werden die aktuellen Umlagesätze aus der Beitragssatzdatei automatisch eingelesen.
Die Mehrheit der Krankenkassen bietet den Arbeitgebern mehrere Umlagesätze zur Auswahl an. Der höhere Umlagesatz bedeutet für den Arbeitgeber eine höhere Erstattung durch die Krankenkasse im Falle der Lohnfortzahlung. Bei der Neuanlage der Krankenkasse wählen Sie den gewünschten Umlagesatz erstmalig aus. Ein Wechsel in einen anderen Umlagesatz kann frühestens im Januar des Folgejahres erfolgen. Für die Krankenkasse ist eine schriftliche Ankündigung des Arbeitgebers erforderlich.
Besonderheit Umlagesatz U1 bei Mitgliedskassen
Einige Betriebskrankenkassen sind zudem Mitgliedskassen in einem von insgesamt vier BKK-Landesverbänden. Ein Landesverband wickelt für seine zugehörigen BKKs das U1-Verfahren zentral ab. Für diese BKKs kann immer nur ein einheitlicher U1-Satz gewählt werden. Bitte denken Sie daran, wenn Ihre Mitarbeiter in unterschiedlichen BKKs eines Landesverbandes versichert sind, den U1-Satz entsprechend bei den anderen zugehörigen BKKs ebenfalls anzupassen.
Die Zugehörigkeit prüfen Sie bitte bei dem entsprechenden Landesverband:
oBKK Landesverband Mitte (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
oLandesverband der Betriebskrankenkassen Süd (Baden-Württemberg, Hessen, bis 31. Dezember 2013)