Das sind die Umlagen U1 und U2, die der Arbeitgeber an die Krankenkassen zahlt und somit im Falle einer Lohnfortzahlung bei Krankheit (Umlage U1) oder Mutterschaft (Umlage U2) die Lohnkosten teilweise bzw. vollständig von den Krankenkassen erstattet bekommt. Die Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Krankheit) ist für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern verpflichtend. Hingegen die Teilnahme am Umlageverfahren U2 (Mutterschaft) für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.

Die Höhe der Umlage wird jährlich von den jeweiligen Krankenkassen selbst festgelegt. Diese stellen den Lohnsoftwareherstellern regelmäßig eine Beitragssatzdatei zur Verfügung. In Quick-Lohn wird diese mit dem Update automatisch aktualisiert. Die Umlagesätze sind im Programm in der Stammdatenverwaltung im Menüpunkt Krankassendaten bei der jeweiligen Krankenkasse hinterlegt. Beim Aktivieren einer neuen Krankenkasse (> Krankenkasse anlegen) liest Quick-Lohn die aktuellen Umlagesätze aus der Beitragssatzdatei automatisch ein.

Ein Großteil der Krankenkassen stellt den Arbeitgebern für die Umlage U1 mehrere Umlagesätze zur Auswahl. Ein höherer Umlagesatz bedeutet für den Arbeitgeber eine höhere Erstattung von der Krankenkasse. Sie wählen bei der Neuanlage der Krankenkasse erstmals den gewünschten Umlagesatz aus. Frühestens im Januar des Folgejahres kann ein Wechsel in einen anderen Umlagesatz erfolgen. Die Krankenkasse benötigt hierfür jedoch eine formlose Ankündigung vom Arbeitgeber.