Schritt 1 - Laden Sie sich die aktuelle Version von Quick-Lohn
Installieren Sie sich die aktuelle Version von Quick-Lohn. Ganz einfach: Update-Service → Update aus Internet laden. So sind Sie auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand.
Schritt 2 - Aktivieren Sie den "Echtabrechnungsmodus"
Ihre Daten sind schon vollständig eingegeben und korrekt? Dann ist es nur noch notwendig, das Meldecenter zu aktivieren:
Das Meldecenter aktivieren
![]() | Tun Sie dies erst dann, wenn Sie sich in genau dem Abrechnungsmonat befinden, ab dem Sie tatsächlich "echt" mit Quick-Lohn die Lohnabrechnung und die elektronischen Meldungen durchführen möchten. Den aktuellen Abrechnungsmonat sehen Sie im Hauptmenü von Quick-Lohn: |
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Wählen Sie Lohnabrechnung → Meldecenter → Stammdaten Datenübertragung.
Tragen Sie ein:
•Ihre Kundennummer,
•im Feld Meldecenter (0/1) eine "1" für die Teilnahme am elektronischen Melden und
•Ihre Angaben zum Ansprechpartner (in den mit * markierten Feldern).
Quick-Lohn sendet und empfängt die folgenden elektronischen Meldungen:
•Alle regelmäßigen Meldungen wie Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen, Entgeltbescheinigungen (EEL), ELStAM-Meldungen, Sofortmeldungen sowie den UV-Lohnnachweis Digital.
•Auch die elektronischen Rückmeldungen von Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden Ihnen über das Meldecenter zugestellt.
•Für Bau-, Maler- und Dachdeckerfirmen gilt: Weiterlesen
Die monatlichen Meldungen an Ihre Sozialkasse werden von Quick-Lohn automatisch verschickt. Wichtig für Malerfirmen: Melden Sie sich bitte > bei der Malerkasse für das elektronische Melden an. |
Das Meldecenter wird sofort aktiv und stellt folgende Meldungen direkt zum Versand bereit:
•Die UV-Stammdatenabfrage bei der Unfallversicherung und
•ELStAM-Anmeldungen der Mitarbeiter.
Die im Menüpunkt Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden bereitgestellten Meldungen sollten Sie zeitnah verschicken. Ca. 2 Stunden später erhalten Sie im Meldecenter über den Button Rückmeldungen abrufen von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) die zugeteilten Gefahrtarifstellen (GTS) zurückgemeldet.
Wenn Sie sofort Echtabrechnungen in der Testversion durchgeführt haben (ohne Nutzung des Meldecenters), vergessen Sie bitte nicht, alle Meldungen der entsprechenden (Test-)Monate über das ELSTER-Portal und das SV-Meldeportal zu versenden. Quick-Lohn wird diese Meldungen nicht mehr rückwirkend generieren und versenden.
![]() | Hilfestellung |
"Erste Schritte"-Anleitung
Mit unserer > Schritt für Schritt-Anleitung gelingt der Einstieg garantiert.
Programmhilfe
Über den Button , den es in jedem Programmmenü von Quick-Lohn gibt, erhalten Sie für das aktuelle Eingabefeld kurze Informationen.
In der Online-Hilfe (erreichbar über den Knopf im Hauptmenü) finden Sie Antworten zu fast allen Fragen zur Lohnabrechnung mit Quick-Lohn. Mit Klick der rechten Maustaste auf den F1-Button erreichen Sie an vielen Stellen ebenfalls die Online-Hilfe.
Individuelle Schulung buchen
Gern stehen wir Ihnen auch für Individuelle Schulungen zur Verfügung. Einen > Termin buchen Sie einfach über unsere Website.