Fall 1: Wechsel von gewerblicher Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis
Wechselt ein Mitarbeiter von einer gewerblichen Beschäftigung in das Angestelltenverhältnis (oder in ein Ausbildungsverhältnis), werden an SOKA-BAU Meldungen erstellt. Dies ist auf elektronischem Weg nur möglich, wenn die Mitarbeiterdaten ab dem entsprechenden Monat angepasst werden. In den Stammdaten des Mitarbeiters (Teil 1) ändern Sie den Mitarbeitertyp, die Gefahrtarifstelle (GTS) und den Tätigkeitschlüssel. Es ist ratsam, dass alle Urlaubstage aus dem gewerblichen Arbeitsverhältnis vorher abgerechnet werden. Die Tage können dem Angestellten nicht mehr gewährt werden, weil bei Angestellten keine Erstattung der Urlaubsvergütung erfolgt. Sie müssten dann über SOKA-BAU > abgegolten werden. In den Stammdaten des Mitarbeiters (Teil 2 und Teil 3) ändert Quick-Lohn alle Urlaubswerte der Vormonate und des Vorjahres automatisch auf Null.
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Fall 2: Wechsel vom Angestelltenverhältnis in eine gewerbliche Tätigkeit
Wechselt der Mitarbeiter vom Angestelltenverhältnis in eine gewerbliche Beschäftigung, erfolgen ebenfalls Abmeldung und Neuanmeldung. In dem Fall sollten alle Urlaubstage gewährt worden sein! Für Urlaubstage aus dem Angestelltenverhältnis erfolgt keine Erstattung der Urlaubsvergütung durch SOKA-BAU, weil ja auch keine Umlage dafür abgeführt wurde. Eventuell doch noch vorhandene Urlaubstage rechnen Sie mit der Lohnart Sonderurlaub ab. In den Stammdaten des Mitarbeiters (Teil 1) ändern Sie den Mitarbeitertyp auf AR, die Gefahrttarifstelle(GTS) und den Tätigkeitsschlüssel. Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten hinterlegen Sie den Url.-Tageanspruch für das Jahr und den Url.-Geldanspruch in % (siehe F1-Hilfe). Die Urlaubswerte der Vormonate (Teil 3) und des Vorjahres (Teil 2) werden vom Programm automatisch auf Null gesetzt.
Wenn ein Auszubildender auslernt, gelten diese Ausführungen nicht! Für diesen Fall siehe > hier.
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