Wechsel von gewerblicher Tätigkeit zum Angestellten bzw. umgekehrt (Malergewerbe)

 

Fall 1: Wechsel von gewerblicher Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis

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Fall 2: Wechsel eines Angestellten in eine gewerbliche Tätigkeit

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achtung Wenn ein gewerblicher Auszubildender auslernt, gelten diese Ausführungen nicht! Für diesen Fall siehe > hier.