Wegezeitenentschädigung ab 2023 (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise Vorweg

Ab 2023 erfolgt die Wegezeitenentschädigung im Bauhauptgewerbe in Form von Fahrtkostenpauschalen und Verpflegungszuschüssen.

Anspruch auf Wegzeitenentschädigungen haben gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden. Sie erhalten die Entschädigung für Wegezeiten, die nicht arbeitsvertraglich als Arbeitszeit gelten und daher nicht tariflich vergütet werden.

Statt Verpflegungsmehraufwand (ehemals Auslöse) erhalten die Arbeitnehmer ab 2023 entweder einen Verpflegungszuschuss oder die Wegezeitenentschädigung.

Baustellen mit täglicher Heimfahrt

Verpflegungszuschuss

Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Zuhause des Arbeitnehmers erhält er einen Verpflegungszuschuss. In Abhängigkeit von der Entfernung Fahrstrecke) zwischen Betrieb und Baustelle:

Entfernung

Betrag

Steuer- und Sozialversicherung

Lohnart

Bemerkungen

Weiterführende Hilfe

0 - 50 km

7,00 €

Diese Zuschüsse sind steuer- und beitragsfrei, solange die Freigrenzen nicht schon anderweitig ausgeschöpft sind.

"Verpflegungszuschuss"

Erstellen Sie sich gerne separate Lohnarten je km-Bereich, indem Sie die Lohnart "Verpflegungszuschuss" kopieren und mit entsprechenden Namen (z.B "Verpfl.Zusch. 50km") versehen. Als Erfassungseinheit "Tage" und bei Fester Betrag/%-Satz den jeweiligen Tagessatz hinterlegen.

> Lohnarten kopieren

51 - 75 km

8,00 €

ab 76 km

9,00 €

Fahrkostenabgeltung

Sofern der gewerbliche Arbeitnehmer seinen eigenen PKW für die mindestens 10 km entfernten Bau- bzw. Arbeitsstelle benutzt, sind ihm hierfür 0,20 € je Kilometer und Arbeitstag zu vergüten. Aktivieren Sie hierfür die Lohnart "Fahrgeld steuerfrei" (> Lohnart aktivieren).

Die Fahrkostenabgeltung ist begrenzt auf 30 € pro Arbeitstag begrenzt (bis 31. Dezember 2022 von 20 €).

Die Fahrtkostenregelung für gewerbliche Arbeitnehmer gilt im Bauhauptgewerbe analog ebenfalls für Poliere und Angestellte.

Verpflegungsmehraufwand (ehemals Auslöse)

Der Verpflegungszuschuss (tägliche Rückkehr) kann während der ersten 3 Monate der Beschäftigung am selben Einsatzort steuerfrei gezahlt werden (> ausführlich).

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt

Wegezeitenentschädigung

Die Wegezeitentschädigung gilt nur für tatsächlich zurückgelegte Wegstrecken und ist auf 2 Entschädigungen je Kalenderwoche und auf die vom Arbeitgeber angeordneten An- und Abreisen begrenzt ist.

Diese Wegezeiten stellen keine gesetzliche oder tarifliche Arbeitszeit dar.

Entfernung

Betrag

Steuer- und Sozialversicherung

Lohnart

Bemerkungen

Weiterführende Hilfe

75 - 200 km

9,00 €

Diese Beträge werden als "echte" Wegezeitenentschädigung steuer- und beitragspflichtig gezahlt.

"Wegez. Entschädigung"

Diese Lohnart bitte aktivieren.

> Lohnarten aktivieren

201 - 300 km

18,00 €

301 - 400 km

27,00 €

> 400 km

39,00 €

Für Details verweisen wir auf den Tarifvertrag. Fragen Sie auch beim Arbeitgeberverband bzw. der IG Bau nach.

Fahrkostenabgeltung bei Auswärtstätigkeit

Wenn die Arbeitnehmer nicht täglich zum Wohnsitz zurück kehren und Verpflegungsmehraufwendungen (ehemals Auslösung) in Anspruch nehmen, dann hat der Arbeitgeber diese Arbeitnehmer kostenlos zur Arbeitsstelle zu befördern.

Sollten diese Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Unterkunft und Arbeits- bzw. Baustelle die eigenen PKW`s benutzen, hat der Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Unterkunft und Arbeits- bzw. Baustelle 0,20 €/km pro gefahrenen km zu erstatten auch, wenn die Entfernung größer als 10 km ist - also ohne Kilometerbegrenzung. Aktivieren Sie hierfür die Lohnart "Fahrgeld steuerfrei" (> Lohnart aktivieren).