Wiedereingliederung

Einige Hinweise vorweg

Gegenstand eines Wiedereingliederungsverhältnisses ist eine nur der beruflichen Rehabilitation dienliche Tätigkeit, deren Umfang durch die ärztliche Bescheinigung eingeschränkt ist. Meist ist dies bei längerer Krankheit eine stundenweise Beschäftigung.

Der Arbeitnehmer kann die aufgenommene Tätigkeit jederzeit niederlegen. Deshalb besteht kein Vergütungsanspruch für die geleistete Arbeit. Der Arbeitnehmer bezieht während der Wiedereingliederung nach der Entgeltfortzahlung Krankengeld von seiner Krankenkasse (oder eine andere Sozialleistung, z. B. Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger).

Der Arbeitgeber kann Arbeitsentgelt als freiwillige Leistung erbringen. Es wird auf die Höhe des Kranken- oder Übergangsgeldes angerechnet. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

 

So handhaben Sie die Wiedereingliederung in Quick-Lohn

Standardfall: Der Mitarbeiter erhält weiterhin > Krankengeld von der Krankenkasse, d.h. die Fehlzeit 4.1 läuft ohne Unterbrechung weiter. Wenn mit dem Kalendarium gearbeitet wird, ist die Zeit auch weiterhin mit dem Standardkalendariumszeichen kleines "k" (Strg-Taste und k zusammen) zu erfassen. Zahlt der Arbeitgeber kein zusätzliches Entgelt, gibt es keine Besonderheiten zu dem bisherigen Krankengeldbezug.

Ausnahmefall: Erbringt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt als freiwillige Leistung, wird diese auf die Höhe des Kranken- oder Übergangsgeldes angerechnet. Auf das vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt fallen auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Im Einzelfall kann das sogar dazu führen, dass der Mitarbeiter letztlich weniger in der Tasche hat.
Wollen Sie trotzdem eine Vergütung zahlen, empfehlen wir die folgende Vorgehensweise.
Da der Krankengeldbezug und damit die Fehlzeit ohne Unterbrechung weiter läuft, kann das Entgelt nicht als laufender Bezug gezahlt werden. Wenn mit dem Kalendarium gearbeitet wird, ist die Zeit auch weiterhin mit dem Standardkalendariumszeichen kleines "k" (Strg-Taste und k zusammen) zu erfassen.
Aktivieren Sie die Lohnart "Wiedereingliederung" unter Stammdaten / Lohnarten.
In dieser Lohnart erfassen Sie dann das monatliche Entgelt in einer Summe. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung des Typs laufendes Entgelt, d.h. dass auch Beiträge für U1/U2 werden ermittelt und an die Krankenkasse abgeführt.

 

 

achtung Beachten Sie die Unterschiede zum > missglückten Arbeitsversuch, sprechen Sie auch mit der zuständigen Krankenkasse.