Informationsquellen für den Einstieg in die Lohnabrechnung und Weiterbildung

Sie haben bisher noch keine Lohnabrechnungen erstellt? Dann empfehlen wir, zunächst ein Grundlagenseminar zu besuchen. Viele Krankenkassen und IHKs bieten neben Jahreswechselseminaren auch Grundlagenseminare an.

hmtoggle_plus1Mehr

 

Aktuelle Änderungen, Mindestlohn, Tarifverträge und Gesetze

hmtoggle_plus1Mehr

 

Sozialkassen der Bauwirtschaft

In vielen Branchen gibt es eine Urlaubs- oder Sozialkasse, hier finden Sie die Internetseiten des Bauhaupt- und Nebengewerbes:

hmtoggle_plus1Details

 

Sozialversicherungsmeldungen und Meldungen an das Finanzamt ohne Quick-Lohn

Prinzipiell versendet Quick-Lohn alle Meldungen die SV-Träger und das Finanzamt direkt über das Meldecenter.

Nur wenn Sie nicht am Meldecenter teilnehmen, oder in besonderen Fällen, senden Sie Meldungen zum Finanzamt, zur Rentenversicherung oder zur Krankenkasse außerhalb von Quick-Lohn mit diesen Hilfsmitteln:

Portal

Was Sie dort finden

Link

Sozialversicherung / SV-Meldeportal

Um an die Sozialversicherungsträger zu senden, benötigen Sie das SV-Meldeportal

> SV-Meldeportal

Finanzämter / Elster

Meldungen an die Finanzämter können über ELSTER erfolgen.

Es gibt auf der Seite die Möglichkeit sich unter → Weitere Softwareprodukte → ElsterFormular eine Offline-Software der Finanzämter, mit der Sie Ihre Erklärungen und Antrage am Rechner bearbeiten   und die Onlinevariante "Mein Elster", für die Sie Zugangsdaten benötigen.

> Elster - Ihr Online-Finanzamt

 

Zu den genannten Programmen bietet Quick-Lohn keinen Support an.

Haben Sie Anmerkungen zu diesen Quellen, weitere Vorschläge? Senden Sie gerne eine Mail an: info@quick-lohn.de.

rechtlicherhintergrund Wir haben diese Links nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Quick-Lohn Software GmbH haftet nicht für die Inhalte der verlinkten Websites.