ZVK-Beitrag (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Zusatzversorgung im Bauhauptgewerbe über die Soka-Bau

Die Leistungen der Tarifrente Bau folgen einem einfachen Prinzip: Aus jedem monatlichen Beitrag des Arbeitgebers entsteht sofort ein Versorgungsbaustein, der von Anfang an die Zusatzrente erhöht. Die Summe der Versorgungsbausteine bis zum Rentenbeginn ergibt die dem Arbeitnehmer zustehende Altersrente. Der Beitrag für die Tarifrente Bau wird bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt.

Für Angestellte wird ein fester Monatsbeitrag erhoben. Die Tarifrente Bau kommt auch Arbeitnehmern zugute, die eine Erwerbsminderungs- bzw. eine Unfallrente erhalten. Dabei wird auf Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine fiktive unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt. Die so errechnete Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt. Außerdem erhalten Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers fehlende Beitragszahlungen bis zu drei Monaten gutgeschrieben.

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hmtoggle_plus1Zusammenrechnung ZVK-Beitrag und eine zusätzliche Altersvorsorge (steuer- / sv-frei)