Einige Hinweise vorweg
Zusatzversorgung im Bauhauptgewerbe über die SOKA-BAU
Die Leistungen der Tarifrente Bau folgen einem einfachen Prinzip: Aus jedem monatlichen Beitrag des Arbeitgebers entsteht sofort ein Versorgungsbaustein, der von Anfang an die Zusatzrente erhöht. Die Summe der Versorgungsbausteine bis zum Rentenbeginn ergibt die dem Arbeitnehmer zustehende Altersrente. Der Beitrag für die Tarifrente Bau wird bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt.
Für Angestellte wird ein fester Monatsbeitrag erhoben. Die Tarifrente Bau kommt auch Arbeitnehmern zugute, die eine Erwerbsminderungs- bzw. eine Unfallrente erhalten. Dabei wird auf Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine fiktive unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt. Die so errechnete Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt. Außerdem erhalten Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers fehlende Beitragszahlungen bis zu drei Monaten gutgeschrieben.
ZVK-Beitrag alle Branchen
Beiträge für die Zusatzversorgung 2025 (Basis für die prozentualen Beiträge ist das Versorgungs- bzw. Urlaubsbrutto der jeweiligen Mitarbeiter.)
Die ZVK im Baugewerbe ist eine Pensionskasse. Die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie direkt jedem einzelnen Arbeitnehmer zugeordnet werden. Deshalb wird der ZVK-Beitrag zu Nachweiszwecken auf dem Verdienstbeleg ausgewiesen. Jährlich können maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beitragsfrei in eine Pensionskasse eingezahlt werden. Hierzu zählt auch der ZVK-Beitrag. Bei Überschreiten der 4%-Grenze wird auch der ZVK-Beitrag sozialversicherungspflichtig, bleibt aber weiterhin steuerfrei. Erst ab Überschreiten der 8%-Grenze ist der ZVK-Beitrag auch steuerpflichtig. In dem Fall verwenden Sie die Lohnart "ZVK-Beitrag ind. St.". Hinweise zur Aktivierung einer zusätzlichen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Schließt der Mitarbeiter einen zusätzlichen Vertrag zur Altersvorsorge über eine Pensionskasse ab, kann in diesem Vertrag nicht der volle Freibetrag ausgeschöpft werden. Der zusammen mit dem ZVK-Beitrag die 4%-Grenze der BBG-RV übersteigende Teil würde beitragspflichtig werden. Wenn das beim Vertragsabschluss nicht berücksichtigt wurde > lesen Sie bitte hier.
In seltenen Fällen (z. B. bei einem 2. Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklasse 6) kann der ZVK-Beitrag auch steuerpflichtig werden. Bei Fragen dazu rufen Sie bitte die Quick-Lohn-Hotline an. |