ZVK-Beitrag (Dachdeckergewerbe)

Die im Jahre 1966 gegründete Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Mitglieder und Versicherungsnehmer sind der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e. V. – und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Versicherte sind alle gewerblichen Arbeitnehmer des Dachdeckerhandwerks, die in Betrieben tätig sind, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk fallen. Die Kasse gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks Beihilfen zu den Leistungen der Arbeiterrentenversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Sterbegeld. Die für die Gewährung dieser Leistungen erforderlichen Mittel werden auf Grund allgemeinverbindlicher Tarifverträge von allen Arbeitgebern des Dachdeckerhandwerks aufgebracht, die hierfür einen bestimmten Prozentsatz der betrieblichen Bruttolohnsumme an die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks abführen.

Die Versicherungsbedingungen und Anträge finden Sie auf der Seite der Soka-Dach im Internet.

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hmtoggle_plus1Zusammenrechnung ZVK-Beitrag und eine zusätzliche Altersvorsorge (steuer- / sv-frei)