ZVK-Beitrag

Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer setzt sich seit 01.01.2016 wie folgt zusammen:

Urlaub

19,4%

Lohnausgleich

1,3%

Berufsbildung

2,4%

Insolvenzsicherung

0,2%

Überbrückungsgeld

0,9%

Zusatzversorgung

0,8%

Sozialkassenbeitrag

25,00%

 

Vorstellung der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA) und der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG (ZVK)

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Darüber hinaus hat der Arbeitgeber des Gerüstbaugewerbes zur Aufbringung der Mittel für die tariflich festgelegten Leistungen der Zusatzversorgung für jeden techn./kfm. Angestellten für jeden vollen Monat eines bestehenden Arbeitsverhältnisses 11,00 € abzuführen.

 

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