Betriebsstätte (Zweigstelle) mit abweichender Betriebsnummer

Einige Hinweise vorweg

Neuregelung der Beitragsnachweise ab 2026:

Bisher wurden für Hauptsitz und Niederlassung separate Beitragsnachweise unter der jeweils zugehörigen Betriebsnummer erstellt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde dieses Verfahren im Programm wie folgt angepasst:

Bestandskunden (bis 2025): Kunden, die bereits vor 2026 mit zwei Betriebsnummern gearbeitet haben, können dieses Verfahren in Quick-Lohn vorerst wie gewohnt fortsetzen.

Neukunden (ab 2026): Für alle Anwender, die ab dem Jahr 2026 mit Quick-Lohn starten, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über einen zentralen Beitragsnachweis. Dies entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Vereinheitlichung der Meldewege.

Wichtiger Hinweis zu den SV-Meldungen:

Sofern in den Mitarbeiterdaten eine abweichende Betriebsstätte hinterlegt ist, erfolgen die SV-Meldungen auf diese Betriebsnummer. Ohne diesen Eintrag wird die Haupt-Betriebsnummer verwendet.

Wie Sie die zweite Betriebsnummer (Betriebsstätte) im Programm handhaben

1. Schritt:Gehen sie im Programm auf LohnabrechnungStammdatenverwaltungFirmendaten. Im Feld Betriebsnummer steht immer die Betriebsnummer des Hauptsitzes. (Steuerlicher Sitz der Firma). Wählen Sie den Button F5-BetriebsstättenBetriebsstätte neu anlegen. Hinterlegen Sie hier die neue Betriebsstätte und schließen Sie den Vorgang mit dem Button Speichern und Verlassen ab. Bei diesen Mitarbeitern erscheint auf allen Belegen (Verdienstbeleg, SV-Meldungen u. Lohnsteuerbescheinigungen) die postalische Anschrift der Betriebsstätte, wenn Sie das Häkchen bei Adresse als Absender verwenden, setzen.

2. Schritt:Wählen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über die Lupe die Krankenkasse aus. Achten Sie im Feld Betriebst. Ost/West auf die richtige Zuordnung.

3. Schritt:In Mitarbeiterdaten 2 ordnen Sie dem Mitarbeiter im Feld Abweichende Betr-Nr. über die Lupe die neu  hinterlegte Betriebsstätte zu. Wenn der Mitarbeiter am Hauptsitz arbeitet, bleibt das Feld Abweichende Betr-Nr. frei.

Kunden, die bis 2025 mit Quick-Lohn gestartet sind

Für jede Betriebsstätte wird ein eigener Beitragsnachweis erzeugt. Sie arbeiten mit Schätzung der Beitragsnachweise?

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Wann wird nur eine Betriebsnummer vergeben?

Ein Arbeitgeber führt nur einen Beschäftigungsbetrieb und dieser besteht nur an einem Standort.

Ein Arbeitgeber führt einen Beschäftigungsbetrieb mit mehreren Niederlassungen innerhalb einer Gemeinde mit denselben wirtschaftlichen Betätigungen. Diese Niederlassungen stellen gemeinsam mit dem Hauptsitz oder Stammbetrieb nur einen Beschäftigungsbetrieb dar.

Wann werden mehrere Betriebsnummern vergeben?

Ein Arbeitgeber führt einen Beschäftigungsbetrieb mit mehreren Niederlassungen, mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen. Diese Niederlassungen sind als eigenständige Beschäftigungsbetriebe zu werten, denen jeweils eigene Betriebsnummern vergeben werden.

Ein Arbeitgeber führt einen Beschäftigungsbetrieb mit mehreren Niederlassungen, wobei diese in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Diese Niederlassungen sind als eigenständige Beschäftigungsbetriebe zu werten, denen jeweils eigene Betriebsnummern vergeben werden.

Ein Arbeitgeber führt einen Beschäftigungsbetrieb mit mehreren Niederlassungen, wobei diese unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen und in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Hier werden dann pro Gemeine und pro Wirtschaftszweig Betriebsnummern vergeben.

Definitionen / Erläuterungen

a) Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung, für die mindestens ein sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigter tätig ist.

b) Ein Beschäftigungsbetrieb ist eine nach der Gemeindegrenze und der wirtschaftlichen Betätigung abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte für einen Arbeitgeber tätig sind. Dem Beschäftigungsbetrieb ist eine Betriebsnummer zu vergeben.

c) Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit (Filiale, Zweigstelle, Auslagerung, Dependance, Arbeitsstätte), in der Beschäftigte eines Arbeitgebers tätig sind. Der Beschäftigungsbetrieb kann aus einer oder mehreren Niederlassungen desselben Arbeitgebers in derselben Gemeinde bestehen.

d) Der Wirtschaftszweig eines Beschäftigungsbetriebes bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Betätigung des überwiegenden Teils der Beschäftigten in dem Beschäftigungsbetrieb und nach dem Betriebszweck. Anhand der entsprechenden Angaben des Arbeitgebers erfolgt die konkrete Zuordnung des Beschäftigungsbetriebes zu einer Wirtschaftsunterklasse auf Grundlage der Wirtschaftsklassifikation des Statistischen Bundesamtes.