Einige Hinweise vorweg
•Die Abrechnung von Akkordlohn basiert nur auf der erbrachten Leistung (z. B. nach m²), die dafür benötigten Arbeitsstunden haben keinen Einfluss auf das Entgelt. Jedoch sind die gearbeiteten Stunden Bestandteil in der Meldung zur Berufsgenossenschaft. Bei Baubetrieben erfolgt die Übermittlung der gearbeiteten Stunden außerdem auch an die Sozialkassen.
•Leistungsstunden, sind in der dafür vorgesehen Lohnart Akkordlohn zu erfassen.
So handhaben Sie Akkordlohn in Quick-Lohn
1. Schritt:Aktivieren Sie die Lohnart Akkordlohn. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen. Bei Bedarf kann der Lohnartname Akkordlohn geändert werden.
2. Schritt:Im Bereich Lohnabrechnung → Lohnerfassung → F5 - Lohnarten-Steuerung tragen Sie hinter der Lohnart eine "4" ein, damit die Lohnart bei allen Arbeitern automatisch erscheint. (siehe auch F1 - Hilfe).
3. Schritt:Rufen Sie in der Lohnerfassung den entsprechenden Mitarbeiter auf. In der Lohnart "Akkordlohn" tragen Sie in der Spalte "Anzahl" nur die Anzahl der Leistungsstunden ein und in der Spalte "€ st.-pfl." den Gesamtbetrag des Akkordlohns.
4. Schritt:Sind zudem Stunden mit normalem Grundlohn angefallen, tragen Sie die Anzahl in der Lohnart "Grundlohn" ein. Sind keine Stunden im Grundlohn eingetragen, erscheint diese Lohnart auch nicht auf dem Verdienstbeleg.
Die Lohnerfassung mit dem Kalender gestaltet sich bei Akkordlöhnen eher unvorteilhaft, da das Programm alle erfassten Arbeitsstunden in der Lohnart "Grundlohn" summiert. Die Kalendererfassung empfehlen wir Ihnen nur in den Monaten mit Abwesenheit (z. B. bei Urlaub oder Krankheit).
Falls Sie dennoch mit dem Kalender arbeiten möchten, passen Sie nach der Kalendererfassung die Anzahl der Stunden in den Lohnarten "Grundlohn" und "Akkordlohn" händisch an.
Achtung Dachdecker: Für die Erstattung des Dachdecker-Ausfallgeldes tragen Sie bei dem entsprechenden Mitarbeiter im Teil 2 der Mitarbeiterdaten "AKD" im Feld Besonderheiten ein. |