Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am "normalen" Urlaubsverfahren der Malerkasse. Folgende Unterschiede gibt es:
•Den im Auslernjahr erworbenen Urlaub, darf der Junggeselle sofort nehmen. Rechnen Sie diesen mit der Lohnart Urlaubsentgelt ab. Allerdings wird das Urlaubsgeld nicht von der Malerkasse erstattet.
•Bei Urlaub wird ein Durchschnittslohn gezahlt.
1. Fall: Die Einstellung erfolgt im Auslernjahr
Wird der Lehrling nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten wieder ein (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme der Malerkasse: "0" •Url-Tageanspruch/Jahr: 25 •Url-Geldanspruch in %: 0 •Besonderheiten: ALI als Kennung für die weiteren Abrechnungen und den letzten Tag als Azubi für die Anmeldung bei der Malerkasse im Januar des Folgejahres. Wenn die Ausbildung beispielsweise zum 31.08.2024 endete, tragen Sie ALI31082024 ein. z.B. 31.08.2024 (ALI31082024)
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2. Fall: Die Einstellung erfolgt erst im Folgejahr des Auslernjahres
Wird der Lehrling nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten wieder ein (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme der Malerkasse: 1 •Url-Tageanspruch/Jahr: 25 •Url-Geldanspruch in %: 9,5 •Besonderheiten: ELI als Kennung für die weiteren Abrechnungen und das Datum des letzten Tages als Azubi für die Anmeldung bei der Malerkasse. Wenn die Ausbildung beispielsweise im Vorjahr zum 31.08.2024 endete, tragen Sie ELI31082024 ein. Ergänzen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Url-Tageanspruch VJ: 0
Für gewerbliche Auslernlinge gilt: Der Junggeselle erhält auf Antrag des Betriebes einen Vortrag von z.Zt. 153,39 € als Urlaubsentgelt. Quick-Lohn setzt diesen Wert als Url-Geldanspruch VJ in Mitarbeiterdaten Teil 2 ein. Eventuelle Resturlaubstage aus dem Auslernjahr dürfen nicht als Urlaubstage erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die Malerkasse erfolgen darf und auch keine Erstattung erfolgt. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z.B. "Sonderurlaub". Für angestellte Auslernlinge gilt: Es ist erstmals der ZVK-Beitrag abzuführen.
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