Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am Urlaubsverfahren der Malerkasse. Der Auslernling nimmt erst zum 01. Januar des Folgejahres daran teil. Für die Zeit zwischen Ende der Ausbildung/Beginn Malerkassenverfahren gilt:
•der Jahresurlaubsanspruch bleibt unverändert. Restansprüche und im Auslernjahr erworbenen Urlaub rechnen Sie mit Urlaubsentgelt ab.
•Das Urlaubsentgelt ist ab sofort auf Basis der (höheren) Lohnkondition als Geselle zu gewähren. Dies gilt auch für eventuelle Restansprüche aus der Lehrzeit.
•Das im Auslernjahr gewährte Urlaubsgeld wird nicht von der Malerkasse erstattet.
•Urlaubsanspüche aus der Lehrzeit/Auslernjahr dürfen nicht in das Folgejahr übernommen werden.
So gehen Sie in Quick-Lohn vor:
1. Fall: Die Einstellung erfolgt im Auslernjahr
Wird der Lehrling nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten wieder ein (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme der Malerkasse: "0" •Url-Tageanspruch/Jahr: 25 •Url-Geldanspruch in %: 0 •Besonderheiten: ALI als Kennung für die weiteren Abrechnungen und den letzten Tag als Azubi für die Anmeldung bei der Malerkasse im Januar des Folgejahres. Wenn die Ausbildung beispielsweise zum 31.08.2024 endete, tragen Sie ALI31082024 ein. z. B. 31.08.2024 (ALI31082024)
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2. Fall: Die Einstellung erfolgt erst im Folgejahr des Auslernjahres
Wird der Lehrling nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten wieder ein (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Angaben in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme der Malerkasse: 1 •Url-Tageanspruch/Jahr: 25 •Url-Geldanspruch in %: 9,5
Angaben in Mitarbeiterdaten Teil 2: •Url-Tageanspruch VJ: 0
Für gewerbliche Auslernlinge gilt: Der Junggeselle erhält auf Antrag des Betriebes einen Vortrag von z.Zt. 153,39 € als Urlaubsentgelt. Quick-Lohn setzt diesen Wert als Url-Geldanspruch VJ in Mitarbeiterdaten Teil 2 ein. Eventuelle Resturlaubstage aus dem Auslernjahr dürfen nicht als Urlaubstage erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die Malerkasse erfolgen darf und auch keine Erstattung erfolgt. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. "Sonderurlaub". Für angestellte Auslernlinge gilt: Es ist erstmals der ZVK-Beitrag abzuführen.
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