Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am Urlaubsverfahren der Malerkasse. Der Auslernling nimmt erst zum 01.01. des Folgejahres daran teil. Für die Zeit zwischen Ende der Ausbildung und Beginn des Malerkassenverfahrens gilt:
•Der Jahresurlaubsanspruch bleibt unverändert. Restansprüche und im Auslernjahr erworbenen Urlaub rechnen Sie mit Urlaubsentgelt ab.
•Das Urlaubsentgelt ist ab sofort auf Basis der (höheren) Lohnkondition als Geselle zu gewähren. Dies gilt auch für eventuelle Restansprüche aus der Ausbildungszeit.
•Das im Auslernjahr gewährte Urlaubsgeld wird nicht von der Malerkasse erstattet.
•Urlaubsanspüche aus der Ausbildungszeit / dem Auslernjahr dürfen nicht in das Folgejahr übernommen werden.
So gehen Sie in Quick-Lohn vor
1. Fall: Die Einstellung erfolgt im Auslernjahr
Wird der Auszubildende nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten über den Weg Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F6 - Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen → Enter - Einlesen wieder ein. (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme Malerkasse: "0" •Url-Tageanspruch/Jahr: "25" •Url-Geldanspruch in %: "0" •Besonderheiten: "ALI" und den letzten Tag als Azubi (als Kennung für die weiteren Abrechnungen und für die Anmeldung bei der Malerkasse im Januar des Folgejahres)
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2. Fall: Die Einstellung erfolgt erst im Folgejahr nach dem Auslernjahr
Wird der Auszubildende nicht übernommen, aber später im Folgejahr nach dem Auslernjahr als Facharbeiter eingestellt, lesen Sie die Mitarbeiterdaten über den Weg Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F6 - Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen → Enter - Einlesen wieder ein. (> Details) Beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer > Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2: •Teilnahme Malerkasse: "1" •Url-Tageanspruch/Jahr: "25" •Url-Geldanspruch in %: "9,50" •Url-Tageanspruch VJ: "0"
Für gewerbliche Auslernlinge gilt: Gewerbliche Arbeitnehmer, die das Ausbildungsverhältnis beendet haben und/oder 18 Jahre alt sind, nehmen ab dem 01.01. des Folgejahres am Kassenverfahren teil. Eventuelle Resturlaubstage aus dem Auslernjahr dürfen nicht als Urlaubstage erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die Malerkasse erfolgen darf und auch keine Erstattung gewährt wird. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. "Sonderurlaub". Für angestellte Auslernlinge gilt: Es ist erstmals der ZVK-Beitrag abzuführen.
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