Dreizehntes Monatseinkommen (Dachdeckergewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erhalten das 13. Monatseinkommen in 2 Teilbeträgen.

Der eine Teil wird als Einmalzahlung an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Der 2. Teil wird von SOKA-Dach quasi "im Hause" an die Zusatzversorgungskasse überwiesen. Diese legt den Betrag für jeden Mitarbeiter in einem Altersvorsorgekonto an. Der Mitarbeiter erhält diesen Teilbetrag also nicht mehr ausgezahlt.

 

So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn

Wie sieht das Ganze nun im Programm bei der Novemberabrechnung aus? Grundlage der folgenden Darstellung ist ein auszuzahlender Teilbetrag von 730,50 € und ein Teilbetrag von 482,13 € für die Altersvorsorge.

 

Lohnart

Betrag

Bemerkungen

Dreiz. Monatseinkommen

730,50 €


Altersv. AG 13. ME

482,13 €

(Betrag wird in Klammern angezeigt und gedruckt)

    Steuerpflichtig      *     EUR   Anzahl      EUR            Steuerfrei           *     EUR   Anzahl      EUR       EUR

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Grundlohn            GV   13.00  176.00   2288.00           Altersv. AG 13. ME                                (  482.13)

   VL AG-Leistung       GV                     20.00           ZVK-Beitrag st.-frei                              (   29.08)

   Dreiz. Monatseink.   GV                    730.50           VL Gesamtbetrag                                      -40.00 

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Steuerbrutto                              3038.50                               Gesamtbrutto          3038.50

   Versorgungsbrutto                         3038.50                               Gesetzliche Abzüge    -763.95

 

 

Der Betrag der Lohnart  Dreiz. Monatseinkommen wird Ihnen von SOKA-Dach erstattet.

 

Seltener Fall: Der Mitarbeiter überschreitet durch das 13. Monatseinkommen die 4% Grenze

Maximal können 4% der RV-BBG SV-frei und steuerfrei sowie weitere 3.384,00 € (entspricht 8% der BBG RV 84.600,00 € in 2024) steuerfrei umgewandelt werden.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der SV-Freibetrag in Höhe von 3.384,00 € (in 2024), mit dem Altersvorsorgebetrag 13. Monatsgehalt ausgeschöpft wird.
Dann darf nur noch ein Teil SV-frei abgerechnet werden. Quick-Lohn zeigt den übersteigenden Betrag an, teilt den Betrag aber nicht selbst in SV-frei und SV-pflichtig auf.

Als praktikable und sehr gute Lösung empfehlen wir Ihnen, den übersteigenden Teil der Altersvorsorge 13. ME über eine neue SV-pflichtige, jedoch steuerfreie Lohnart abzurechnen.
Für den übersteigenden Teil benutzen Sie die Lohnart AV AG 13. ME SV-pfl.
Nur der noch SV-freie Restbetrag aus der Altersvorsorge 13. ME wird mit der Lohnart Altersv. AG 13. ME abgerechnet.

Diese können Sie unter StammdatenverwaltungLohnarten aktivieren > ausführlich.

Beispiel: 282,13 € sind SV-pflichtig  (von 482,13 €), der restliche Betrag von 200,00 € bleibt sv-frei

    Steuerpflichtig      *     EUR   Anzahl      EUR            Steuerfrei           *     EUR   Anzahl      EUR       EUR

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Grundlohn            GV   13.00  176.00   2288.00           Altersv. AG 13. ME                                (  200.00)

   VL AG-Leistung       GV                     20.00           AV AG 13. ME SV-pfl. V                            (  282.13)

                                                               ZVK-Beitrag st.-frei                              (   29.08)

   Dreiz. Monatseink.   GV                    730.50           VL Gesamtbetrag                                      -40.00 

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Steuerbrutto                              3038.50                               Gesamtbrutto          3038.50

   Versorgungsbrutto                         3038.50                               Gesetzliche Abzüge    -763.95