Dreizehntes Monatseinkommen (Dachdeckergewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Alle gewerblichen Mitarbeiter erhalten das 13. Monatseinkommen in 2 Teilbeträgen.

Der eine Teil wird als Einmalzahlung an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Der andere Teil wird von SOKA-DACH quasi "im Hause" an die Zusatzversorgungskasse überwiesen. Diese legt den Betrag für jeden Mitarbeiter in einem Altersvorsorgekonto an. Der Mitarbeiter erhält diesen Teilbetrag also nicht mehr ausgezahlt.

 

So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn

Wie sieht das Ganze nun im Programm bei der Novemberabrechnung aus? Grundlage der folgenden Darstellung sind ein auszuzahlender Teilbetrag von 730,50 € und ein Teilbetrag von 482,13 € für die Altersvorsorge.

 

Lohnart

Betrag

Bemerkungen

Dreiz. Monatseink.

730,50 €


Altersv. AG 13. ME

482,13 €

(Betrag wird in Klammern angezeigt und gedruckt)

    Steuerpflichtig      *     EUR   Anzahl      EUR            Steuerfrei           *     EUR   Anzahl      EUR       EUR

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Grundlohn            GV   13.00  176.00   2288.00           Altersv. AG 13. ME                                (  482.13)

   VL AG-Leistung       GV                     20.00           ZVK-Beitrag st.-frei                              (   29.08)

   Dreiz. Monatseink.   GV                    730.50           VL Gesamtbetrag                                      -40.00 

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Steuerbrutto                              3038.50                               Gesamtbrutto          3038.50

   Versorgungsbrutto                         3038.50                               Gesetzliche Abzüge    -763.95

 

 

Der Betrag der Lohnart "Dreiz. Monatseink." wird Ihnen von SOKA-DACH erstattet.

 

Seltener Fall: Der Mitarbeiter überschreitet durch das 13. Monatseinkommen die 4%-Grenze

Maximal können 4 % der BBG-RV/AV (2025: 3.864,00 €) steuer- und SV-frei sowie weitere 4 %  steuerfrei (insgesamt 8 % der BBG-RV/AV, 2025: 7.728,00 €) umgewandelt werden.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der SV-freie Betrag in Höhe von 3.864,00 €  mit dem Altersvorsorgebetrag des 13. Monatseinkommens überschritten wird.
Dann darf nur noch ein Teil SV-frei abgerechnet werden. Quick-Lohn zeigt den übersteigenden Betrag an, teilt den Betrag aber nicht selbst in SV-frei und SV-pflichtig auf.

Als sehr gute praktikable Lösung empfehlen wir Ihnen, den die 4%-Grenze übersteigenden Teil der Altersvorsorge des 13. Monatseinkommens über eine neue SV-pflichtige, jedoch steuerfreie Lohnart abzurechnen:

Für den die 4%-Grenze übersteigenden Teil benutzen Sie die Lohnart "AV AG 13. ME SV-pfl.".

Nur der noch SV-freie Restbetrag aus der Altersvorsorge des 13. Monatseinkommens wird mit der Lohnart "Altersv. AG 13. ME" abgerechnet.

Diese Lohnarten aktivieren Sie unter Lohnabrechnung StammdatenverwaltungLohnarten F5 - Zusätzliche Lohnart aktivieren > ausführlich.

Beispiel: 282,13 € sind SV-pflichtig (von 482,13 €), der restliche Betrag von 200,00 € bleibt SV-frei

    Steuerpflichtig      *     EUR   Anzahl      EUR            Steuerfrei           *     EUR   Anzahl      EUR       EUR

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Grundlohn            GV   13.00  176.00   2288.00           Altersv. AG 13. ME                                (  200.00)

   VL AG-Leistung       GV                     20.00           AV AG 13. ME SV-pfl. V                            (  282.13)

                                                               ZVK-Beitrag st.-frei                              (   29.08)

   Dreiz. Monatseink.   GV                    730.50           VL Gesamtbetrag                                      -40.00 

   -------------------------------------------------           ------------------------------------------------------------

   Steuerbrutto                              3038.50                               Gesamtbrutto          3038.50

   Versorgungsbrutto                         3038.50                               Gesetzliche Abzüge    -763.95