Einige Hinweise vorweg
Nicht abhängig Beschäftigte können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichern. Hierzu zählen z. B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese haben den Status eines Selbständigen. Für sie wird in der Lohnabrechnung nur die Lohnsteuer berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sozialversicherungsrechtlich sind sie in allen Versicherungszweigen (KV, RV, AV, PV) komplett beitragsfrei.
Zur Klärung seines Sozialversicherungsstatus sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer zu Beginn seiner Beschäftigung ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.
Gesellschafter-Geschäftsführer haben keinen Anspruch auf einen steuerfreien AG-Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Der Arbeitgeber kann ihnen aber einen steuerpflichtigen Zuschuss (z. B. auch als Gehaltserhöhung) zahlen.
So gehen Sie im Programm vor
Nicht abhängig Beschäftigter, der freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer privaten Krankenkasse versichert ist
Führen Sie in Quick-Lohn folgende Schritte durch:
1. Schritt:Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten und wählen Sie dort F6 - neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp fest. Wählen Sie Komplett beitragsfrei als Beschäftigungsart.
2. Schritt:Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus.
Personengruppe: 000
Tätigkeitsschlüssel: 000000000
Beitragsgruppenschl.: 0000
Mitarbeitertyp: AN
GTS: 0 (d. h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
Krankenkassen-Nr.: 20 (Proforma Krankenkasse)
Umlagekassen-Nr.: 20 (Proforma Krankenkasse)
Die Proforma-Krankenkasse ist eine fiktive Krankenkasse mit der Betriebsnummer 00000000, die nur zur Vollständigkeit der Daten dient.
Umlagepflicht: 0
Muss auch für einen privat versicherten Gesellschafter-Geschäftsführer Umlage U1/U2 abgeführt werden (was normalerweise nicht der Fall ist), benötigen Sie die Proforma Krankenkasse nicht.
Dann tragen Sie stattdessen die Krankenkasse und Umlagekasse ein, welche die Umlagebeiträge erhält und setzen die Umlagepflicht auf 1 bzw. 2.
3. Schritt:Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 folgende Werte ein:
Freiw./Private KV/PV (bei freiwilliger Versicherung in einer gesetzlichen KK): GKV
Freiw./Private KV/PV (bei privater Krankenversicherung): (Feld bleibt leer)
PKV-Basisbeitrag: Basisbeitrag laut Bescheinigung der privaten KK Details
Privatversicherte erhalten von ihrer privaten Krankenkasse eine Bestätigung über den Basisbeitrag, der in der Versicherungsprämie enthalten ist. Dies ist der Betrag, der die Leistungen abdeckt, die mit denen der gesetzlichen Pflichtversicherung vergleichbar sind. Ein hier hinterlegter Wert wird bei der Steuerberechnung mindernd berücksichtigt. Der PKV-Basisbeitrag aller Monate wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 28 ausgewiesen. Wenn Sie keinen PKV-Basisbeitrag hinterlegen (z. B. weil keine Bescheinigung vorliegt), dann wird bei der Steuerberechnung nur die Mindestvorsorgepauschale mindernd berücksichtigt und in der Zeile 28 ausgewiesen. Der komplette Ausgleich kann in diesem Fall über die Einkommensteuererklärung des Mitarbeiters erfolgen. |
4. Schritt:Diese komplett beitragsfreien Beschäftigten haben keinen Anspruch auf einen steuerfreien Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann dennoch Zuschüsse zur KV/PV zahlen, diese sind allerdings steuerpflichtig. Es erfolgen durch Quick-Lohn keinerlei Kontrollen bei eventuell abgerechneten Zuschüssen.
Sollen dennoch freiwillige steuerpflichtige Zuschüsse zur KV und PV gezahlt werden, aktivieren Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten folgende zusätzliche Lohnarten:
Lohnart: "KV-Zuschuss st."
Lohnart: "PV-Zuschuss st."
Alternativ könnte auch einfach ein höheres Gehalt vereinbart werden.
Eine Überweisung der Beiträge durch den Arbeitgeber erfolgt in der Regel nicht. Sollte dies doch durchgeführt werden, aktivieren Sie für den Abzug des Gesamtbetrages die Lohnart "Abzug KV/PV".
Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
5. Schritt:Zur Abrechnung der Bezüge für den Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten die Lohnart "Gehalt GGeschäftsf." aktivieren (> neue Lohnart aktivieren / anlegen).