Einige Hinweise vorweg
Nicht abhängig Beschäftigte, etwa Gesellschafter/Geschäftsführer, können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichern. Hierzu zählen etwa beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer. Diese haben den Status eines Selbständigen. Für sie werden in der Lohnabrechnung nur die Lohnsteuer berechnet und einbehalten. Ansonsten sind sie in allen Versicherungszweigen (KV, RV, AV, PV) komplett beitragsfrei.
Zur Klärung seines Sozialversicherungsstatus sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer zu Beginn seiner Beschäftigung ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.
Gesellschafter / Geschäftsführer haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Der Arbeitgeber kann ihnen aber einen steuerpflichtigen Zuschuss (z.B auch als Gehaltserhöhung) zahlen.
So gehen Sie vor
Nicht abhängig Beschäftigter, der freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (KV) oder privaten Krankenkasse versichert ist
Diesen Fall berücksichtigen Sie in Quick-Lohn folgendermaßen:
1. Schritt:Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten und wählen Sie dort F6 - neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp fest. Wählen Sie Komplett beitragsfrei bei Beschäftigungsart.
2. Schritt:Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus.
Personengruppe: 000
Beitragsgruppenschl.: 0000
Tätigkeitsschlüssel: 000000000
Mitarbeitertyp: AN
GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
Krankenkassennummer: 20 (Proforma Krankenkasse)
Umlagekassennummer: 20 (Proforma Krankenkasse)
Die Proforma-Krankenkasse ist eine fiktive Krankenkasse mit der Betriebsnummer 00000000, die nur zur Vollständigkeit der Daten dient.
Umlagepflicht:
Muss auch für einen privat versicherten Gesellschafter/Geschäftsführer Umlage abgeführt werden (das ist normalerweise nicht der Fall), benötigen Sie die "Proforma"-Krankenkasse nicht. Dann tragen Sie stattdessen die Krankenkasse und Umlagekasse ein, welche die Umlagebeiträge erhält.
3. Schritt:Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 folgende Werte ein:
Freiw./Private KV/PV (bei freiwilliger Versicherung in einer gesetzlichen KV): GKV
Freiw./Private KV/PV (bei privater Versicherung): bleibt leer
PKV-Basisbeitrag: Basiswert laut Bescheinigung der privaten KV Details
Privatversicherte erhalten von ihrer privaten Krankenkasse eine Bestätigung über den Basisbetrag, der in der Versicherungsprämie enthalten ist. Das ist der Betrag, der die zur gesetzlichen Pflichtversicherung vergleichbaren Leistungen abdeckt. Ein hier hinterlegter Wert wird bei der Steuerberechnung mindernd berücksichtigt. Der PKV-Basisbeitrag aller Monate wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 28 ausgewiesen. Wenn Sie keinen PKV-Basisbeitrag hinterlegen (weil z.B keine Bescheinigung vorliegt), dann wird bei der Steuerberechnung nur die Mindestvorsorgepauschale mindernd berücksichtigt und in der Zeile 28 ausgewiesen. Der komplette Ausgleich erfolgt in dem Fall über die Steuererklärung des Mitarbeiters. |
4. Schritt:Diese Beschäftigten haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Der Arbeitgeber kann dennoch Zuschüsse zur KV/PV zahlen, diese sind allerdings steuerpflichtig. Es erfolgen keinerlei Kontrollen bei eventuell abgerechneten Zuschüssen.
Sollen dennoch steuerpflichtige Zuschüsse gezahlt werden, aktivieren Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten zusätzliche Lohnarten für die freiwilligen Zuschüsse zur KV und PV:
Lohnartenname: "KV-Zuschuss st."
Lohnartenname: "PV-Zuschuss st."
Alternativ könnte auch einfach ein höheres Gehalt vereinbart werden.
Eine Überweisung der Beiträge durch den Betrieb erfolgt in der Regel nicht. Sollte er doch erfolgen, aktivieren Sie für den Abzug des Gesamtbetrages die Lohnart "Abzug KV/PV". Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
5. Schritt:Für den Gesellschafter/Geschäftsführer können Sie in der Stammdatenverwaltung unter Lohnarten die Lohnart "Gehalt GGeschäftsf." aktivieren (> Lohnart aktivieren).