Wechselt ein Mitarbeiter von einer geringfügigen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, erfolgt immer auch ein Wechsel der Krankenkasse von der Knappschaft (auch "Minijobzentrale") zu einer "richtigen" Krankenkasse.
Dabei können die nachfolgenden zwei Fälle auftreten.
Fall 1: Die Änderung wird zu Beginn eines Monats wirksam
Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor: 1. Schritt:Den letzten Monat als geringfügige Beschäftigung (Krankenkasse ist die Knappschaft) rechnen Sie wie gewohnt ab. 2. Schritt:Im Folgemonat legen Sie (falls nicht bereits vorhanden) die neue Krankenkasse mit den Beitragssätzen im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten an. (Für mehr Details zum Anlegen einer KK lesen Sie unter > Krankenkassen.) 3. Schritt:Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter aus und ändern dort das Feld Krankenkassennummer und das Feld Umlagekassennummer entsprechend der neuen Krankenkasse. 4. Schritt:Diese Felder bleiben gleich:
5. Schritt:Ändern Sie folgende Felder:
6. Schritt:Führen Sie die Lohnabrechnung wie gewohnt durch.
Quick-Lohn erzeugt diese SV-Meldungen: •eine Abmeldung zum Ende des Vormonats mit Grund 31 für die Knappschaft sowie •eine Anmeldung zum 1. des Folgemonats mit Grund 11 für die neue Krankenkasse.
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Fall 2: Die Änderung wird im Laufe eines Monats wirksam
Endet die geringfügige Beschäftigung nicht zum Monatswechsel, muss eine zweite Personalnummer vergeben werden. Vermeiden Sie diesen Fall nach Möglichkeit - denn Fall 1 ist einfacher für Sie abzurechnen. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Erfassen Sie für den Mitarbeiter das Austrittsdatum und erstellen Sie eine letzte Verdienstabrechnung unter der alten Personalnummer für die geringfügige Beschäftigung. 2. Schritt:Legen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 des Mitarbeiters mit Hilfe der F8-Taste neu an. 3. Schritt:Im nächsten Fenster wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Grund für die neue Personalnummer fest und bestätigen Sie die Eingaben mit Enter - OK. Die Daten der alten Personalnummer werden dabei übernommen. 4. Schritt:Ändern Sie das Feld Krankenkassennummer und das Feld Umlagekassennummer entsprechend der neuen Krankenkasse. 5. Schritt:Ändern Sie weiterhin folgende Felder
Quick-Lohn erzeugt nun diese SV-Meldungen: •Abmeldung zum letzten Tag der geringfügigen Beschäftigung mit Grund 31 für die Knappschaft sowie •Anmeldung zum ersten Tag der versicherungspflichtige Beschäftigung mit Grund 11 für die neue Krankenkasse. Im Lohnkonto der neuen Personalnummer wird ein Hinweis gedruckt, dass es sich um die Fortsetzung des Lohnkontos der alten Personalnummer handelt.
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