Wechsel von geringfügiger in eine versicherungspflichtige Beschäftigung

Wechselt ein Mitarbeiter von einer geringfügigen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, erfolgt immer auch ein Wechsel der Krankenkasse von der Knappschaft (auch "Minijobzentrale") zu einer "richtigen" Krankenkasse.

Dabei können die nachfolgenden zwei Fälle auftreten.

 

Fall 1: Die Änderung wird zu Beginn eines Monats wirksam

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Fall 2: Die Änderung wird im Laufe eines Monats wirksam

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