LKK und Seekasse

Seekasse

Die Seekasse ist vollständig mit der Knappschaft verschmolzen. Es muss die Betriebsnummer der Knappschaft verwendet werden. Das ist in Quick-Lohn (fast) immer die 99999909. Lesen Sie dazu bitte ausführlich unter > Krankenkassen.

Bei "normal" versicherten Mitarbeitern in der Knappschaft gibt es keine Besonderheiten.

Die Abrechnung von "richtigen" Seeleuten mit Heuer (Personengruppe 140-149) mit deren Besonderheiten ist mit Quick-Lohn nicht möglich. Der wesentliche Teil der Abrechnung kann erfolgen, wenn eine fiktive Krankenkasse mit Betriebsnummer 00000000 verwendet wird.

Quick-Lohn erstellt keine maschinellen Meldungen für Seeleute mit Heuerabrechnung (Personengruppe 140-149)

 

LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)

Die Krankenversicherungsbeiträge für die LKK werden unabhängig vom Arbeitsentgelt ermittelt. Jede LKK hat dazu ihre eigene Satzung. Mit Quick-Lohn können diese KV-Beiträge nicht ermittelt werden. Aber für solche Mitarbeiter kann trotzdem eine Abrechnung erfolgen. Es werden auch die SV-Meldungen mit den RV-Beiträgen erzeugt und gemeldet.

Gehen Sie wie folgt vor:

Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungKrankenkassendaten legen Sie die LKK mit der dazugehörigen KK-Betriebsnummer an und ordnen sie diese in LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 dem Mitarbeiter zu. Die Umlagekrankenkasse ist immer eine andere, frei wählbare Krankenkasse. Nimmt der Mitarbeiter nicht am Umlageverfahren teil, wird keine Umlagekasse hinterlegt. Zusätzlich muss in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten der Wert "UL-" eingetragen werden.

Die Personengruppe (meist 112, 113, 114) und den Beitragsgruppenschlüssel (meist 4110 oder 0110) erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen LKK. Eine Beitragsgruppe beginnend mit 5 (Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV) kann in Quick-Lohn nicht erfasst und abgerechnet werden.

Beitragsnachweise und SV-Meldungen werden über das Meldecenter verschickt.