Seekasse
Die Seekasse ist vollständig mit der Knappschaft verschmolzen. Es muss die Betriebsnummer der Knappschaft verwendet werden. Das ist in Quick-Lohn (fast) immer die 99999909. Lesen Sie dazu bitte ausführlich unter > Krankenkassen.
Bei "normal" versicherten Mitarbeitern in der Knappschaft gibt es keine Besonderheiten.
Die Abrechnung von "richtigen" Seeleuten mit Heuer (Personengruppe 140-149) mit deren Besonderheiten ist mit Quick-Lohn nicht möglich. Der wesentliche Teil der Abrechnung kann erfolgen, wenn eine fiktive Krankenkasse mit Betriebsnummer 00000000 verwendet wird.
Quick-Lohn erstellt keine maschinellen Meldungen für Seeleute mit Heuerabrechnung (Personengruppe 140-149)
LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)
Die Krankenversicherungsbeiträge für die LKK werden unabhängig vom Arbeitsentgelt ermittelt. Jede LKK hat dazu ihre eigene Satzung. Mit Quick-Lohn können diese KV-Beiträge nicht ermittelt werden. Aber für solche Mitarbeiter kann trotzdem eine Abrechnung erfolgen. Es werden auch die SV-Meldungen mit den RV-Beiträgen erzeugt und gemeldet.
Gehen Sie wie folgt vor:
Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten legen Sie die LKK mit der dazugehörigen KK-Betriebsnummer an und ordnen sie diese in Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 dem Mitarbeiter zu. Die Umlagekrankenkasse ist immer eine andere, frei wählbare Krankenkasse. Nimmt der Mitarbeiter nicht am Umlageverfahren teil, wird keine Umlagekasse hinterlegt. Zusätzlich muss in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten der Wert "UL-" eingetragen werden.
Die Personengruppe (meist 112, 113, 114) und den Beitragsgruppenschlüssel (meist 4110 oder 0110 in seltenen Fällen 5100) erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen LKK. In besonderen Fällen ist auch die Beitragsgruppe 5110 möglich. Rufen Sie hierfür bei der Kundenhotline an.
Beitragsnachweise und SV-Meldungen werden über das Meldecenter verschickt.