Tariflohn - Eine Firma aus den neuen Bundesländern arbeitet auch in den alten Ländern (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise Vorweg

Wenn ihr Betrieb an den Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe gebunden ist, dann haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf den aktuell gültigen Tarifmindestlohn. Ab der Lohngruppe 2 ist der Tariflohn West höher als der Tariflohn Ost.

Der Mitarbeiter hat immer Anspruch auf den Tariflohn der im Bereich der jeweiligen Baustelle gilt. Insbesondere beim Mindestlohn wird die Einhaltung dieser Regelung kontrolliert (z.B. durch den Zoll).

Beachten Sie: durch den Einsatz auf einer Baustelle in den "neuen" Bundesländern darf für einen Mitarbeiter, der sonst Grundlohn West erhält nicht der Stundensatz reduziert werden.

Prinzipielle Empfehlung:

Aktivieren Sie die Lohnart "Grundlohn West" und vergeben ein gesondertes Kalendariumszeichen (z.B. G). Für das Aktivieren einer neuen Lohnart finden Sie Hilfe bei > neue Lohnart aktivieren / anlegen.

Der Aufbau der Lohnart entspricht bis auf das Kalendariumszeichen dem Grundlohn. Im Kalender erfassen Sie die gearbeiteten Stunden Ost mit >A< und die gearbeiteten Stunden West mit >G<. Im Kalendarium können Sie dann erkennen, an welchen Tagen in Ost bzw. West gearbeitet wurde. Grundlohnstunden (also Ost) und die Stunden mit Grundlohn West werden gleich behandelt. Das gilt insbesondere beim Stundenkonto und bei der Ermittlung des Mehraufwands-Wintergeldes (Bau). Die Std-Rückstellung erfolgt immer zum Stundensatz des Grundlohnes, auch wenn die zurückgestellten Stunden aus Arbeit mit dem höheren Stundensatz resultieren. Die Differenz zwischen Grundlohn West und Grundlohn (Ost) wird dann ausgezahlt.