Einige Hinweise vorweg
•Der Arbeitgeber benötigt bei Eintritt eines neuen Mitarbeiters einen Nachweis über dessen Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Diese dient dazu, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei der korrekten Krankenkasse anmeldet und die Sozialversicherung an diese Krankenkasse überweisen kann.
•Ab 2021 wird Ihnen die Mitgliedsbescheinigung elektronisch über das Meldecenter übermittelt. Nachdem Sie den Mitarbeiter im Programm angelegt und die SV-Anmeldung an die Krankenkasse geschickt haben, erhalten sie mit der nächsten Rückmeldung die Mitgliedsbestätigung.
So handhabt Quick-Lohn die Mitgliedsbescheinigung
Damit Sie für einen neu eingetretenen Mitarbeiter eine Mitgliedsbescheinigung erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
1. Schritt:Legen Sie den Mitarbeiter in der Stammdatenverwaltung an > neuer Mitarbeiter. Sie wählen die Krankenkasse aus, welche Ihnen der Mitarbeiter schriftlich oder mündlich mitgeteilt hat.
2. Schritt:Mit der Übermittlung der Meldung zum Monatsende geht die SV-Anmeldung für den Mitarbeiter an die entsprechende Krankenkasse.
3. Schritt:Die Krankenkasse übermittelt Ihnen als Antwort die Mitgliedsbescheinigung über das Meldecenter. Die Rückmeldungen rufen Sie über das Meldecenter ab. Drucken Sie diese aus, insbesondere wenn die Krankenkasse meldet, dass keine Mitgliedschaft besteht. In solchen Fällen beinhaltet die Rückmeldung auch eine Handlungsempfehlung.
Im Lohnkonto wird die Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse dokumentiert.