Tantieme

Die Tantiemen sind Sonderzahlungen, welche erfolgsabhängig sind und in der Regel nur den Geschäftsführern oder den leitenden Angestellten gezahlt werden.

Vorsicht: Tantiemen werden bei Betriebsprüfungen besonders unter die Lupe genommen. Wenn die strengen Regeln bei der Steuer nicht eingehalten wurden, hat das negative Auswirkung auf die Steuer.

Die Tantiemenvereinbarungen müssen noch vor Beginn des Wirtschaftsjahres abgeschlossen werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie solche Tantiemenvereinbarungen treffen.

Aktivieren Sie die Lohnart Tantieme im Menü Stammdatenverwaltung → Lohnarten. >neue Lohnart aktivieren / anlegen

- Tantieme GGF → für Gesellschafter/Geschäftsführer
- Tantieme Arbeitnehm. → für leitende Angestellte